§ 27 PStG-DV 2013 Dokumentation

Personenstandsgesetz-Durchführungsverordnung 2013

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.05.2018 bis 31.12.9999

Soweit sich aus der Datenverarbeitung selbst oder einem allenfalls beim Datenverkehr mit dem ZPR bekannt zu gebenden Bezug nicht die Nachvollziehbarkeit der VerwendungsvorgängeVerarbeitungsvorgänge ergibt, sind Aufzeichnungen zu führen, die die Zulässigkeit der tatsächlich im Bereich des ZPR durchgeführten VerwendungsvorgängeVerarbeitungsvorgänge im notwendigen Ausmaß überprüfbar machen.

Stand vor dem 24.05.2018

In Kraft vom 01.11.2013 bis 24.05.2018

Soweit sich aus der Datenverarbeitung selbst oder einem allenfalls beim Datenverkehr mit dem ZPR bekannt zu gebenden Bezug nicht die Nachvollziehbarkeit der VerwendungsvorgängeVerarbeitungsvorgänge ergibt, sind Aufzeichnungen zu führen, die die Zulässigkeit der tatsächlich im Bereich des ZPR durchgeführten VerwendungsvorgängeVerarbeitungsvorgänge im notwendigen Ausmaß überprüfbar machen.

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