§ 10 HCV 2013 (weggefallen)

Hochschul-Curriculaverordnung 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.07.2018 bis 31.12.9999
(1) Die Curricula der Bachelorstudien haben Schwerpunkte bzw§ 10 HCV 2013 seit 12.07.2018 weggefallen. Spezialisierungen vorzusehen, wobei jedenfalls Inklusive Pädagogik als Schwerpunkt bzw. Spezialisierung anzubieten ist.

(2) Die Curricula der Bachelorstudien für die Sekundarstufe (Allgemeinbildung) haben Lehrveranstaltungen in Studienfächern vorzusehen, die den Unterrichtsgegenständen oder Fachbereichen an Sekundarschulen entsprechen. Es ist vorzusehen, dass die Studierenden

1.

zwei Studienfächer oder

2.

ein Studienfach und eine Spezialisierung oder

3.

ein kohärentes Fächerbündel

zu wählen haben.

Stand vor dem 12.07.2018

In Kraft vom 01.10.2016 bis 12.07.2018
(1) Die Curricula der Bachelorstudien haben Schwerpunkte bzw§ 10 HCV 2013 seit 12.07.2018 weggefallen. Spezialisierungen vorzusehen, wobei jedenfalls Inklusive Pädagogik als Schwerpunkt bzw. Spezialisierung anzubieten ist.

(2) Die Curricula der Bachelorstudien für die Sekundarstufe (Allgemeinbildung) haben Lehrveranstaltungen in Studienfächern vorzusehen, die den Unterrichtsgegenständen oder Fachbereichen an Sekundarschulen entsprechen. Es ist vorzusehen, dass die Studierenden

1.

zwei Studienfächer oder

2.

ein Studienfach und eine Spezialisierung oder

3.

ein kohärentes Fächerbündel

zu wählen haben.

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