§ 5 HCV 2013 (weggefallen)

Hochschul-Curriculaverordnung 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.07.2018 bis 31.12.9999
(1) Bachelorarbeiten sind die in Bachelorstudien anzufertigenden eigenständigen schriftlichen Arbeiten, die im Rahmen von Lehrveranstaltungen abzufassen sind§ 5 HCV 2013 seit 12.07.2018 weggefallen.

(2) Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben.

Stand vor dem 12.07.2018

In Kraft vom 01.10.2015 bis 12.07.2018
(1) Bachelorarbeiten sind die in Bachelorstudien anzufertigenden eigenständigen schriftlichen Arbeiten, die im Rahmen von Lehrveranstaltungen abzufassen sind§ 5 HCV 2013 seit 12.07.2018 weggefallen.

(2) Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben.

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