Personengruppenverordnung 2014 (PersGV 2014) Fundstelle (weggefallen)

Personengruppenverordnung 2014

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 05.03.2019 bis 31.12.9999
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Festlegung von Personengruppen bei der Zulassung zu ordentlichen Studien (Personengruppenverordnung 2014 (PersGV 2014)StF: BGBl. II Nr. 340/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 61 Abs Fundstelle seit 04.03.2019 weggefallen. 3 Z 4, 63 Abs. 3 Z 4 und 65 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG), BGBl. I Nr. 120/2002, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 176/2013, wird verordnet:

Stand vor dem 04.03.2019

In Kraft vom 01.01.2014 bis 04.03.2019
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Festlegung von Personengruppen bei der Zulassung zu ordentlichen Studien (Personengruppenverordnung 2014 (PersGV 2014)StF: BGBl. II Nr. 340/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 61 Abs Fundstelle seit 04.03.2019 weggefallen. 3 Z 4, 63 Abs. 3 Z 4 und 65 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG), BGBl. I Nr. 120/2002, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 176/2013, wird verordnet:

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