§ 4 PersGV 2014 (weggefallen)

Personengruppenverordnung 2014

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 05.03.2019 bis 31.12.9999
§ 4.Paragraph§ 4,

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner PersGV 2014 in Kraft; gleichzeitig tritt die Personengruppenverordnung BGBl. II Nr. 211/1997, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 15/1998 außer Kraftseit 04.03.2019 weggefallen. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig tritt die Personengruppenverordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 211 aus 1997,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 15 aus 1998, außer Kraft.

Stand vor dem 04.03.2019

In Kraft vom 01.01.2014 bis 04.03.2019
§ 4.Paragraph§ 4,

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner PersGV 2014 in Kraft; gleichzeitig tritt die Personengruppenverordnung BGBl. II Nr. 211/1997, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 15/1998 außer Kraftseit 04.03.2019 weggefallen. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig tritt die Personengruppenverordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 211 aus 1997,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 15 aus 1998, außer Kraft.

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