Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2012 (ÖSET-VO 2012) Fundstelle

Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2016 bis 31.12.9999
  1. § 0 gültig von 24.12.2013 bis 31.12.2015 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 397/2016
  2. § 0 gültig von 19.09.2012 bis 23.12.2013
  1. 1.Ziffer einshinsichtlich der § 1 bis § 12 sowie § 14 durch den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz,hinsichtlich der Paragraph eins bis Paragraph 12, sowie Paragraph 14, durch den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz,
  2. 2.Ziffer 2hinsichtlich des § 13 durch den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugendhinsichtlich des Paragraph 13, durch den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
verordnet:Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2012 (ÖSET-VO 2012) Fundstelle seit 01.01.2016 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2015

In Kraft vom 24.12.2013 bis 31.12.2015
  1. § 0 gültig von 24.12.2013 bis 31.12.2015 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 397/2016
  2. § 0 gültig von 19.09.2012 bis 23.12.2013
  1. 1.Ziffer einshinsichtlich der § 1 bis § 12 sowie § 14 durch den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz,hinsichtlich der Paragraph eins bis Paragraph 12, sowie Paragraph 14, durch den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz,
  2. 2.Ziffer 2hinsichtlich des § 13 durch den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugendhinsichtlich des Paragraph 13, durch den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
verordnet:Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2012 (ÖSET-VO 2012) Fundstelle seit 01.01.2016 weggefallen.

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