§ 14 ÖSET-VO 2012 (weggefallen)

Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2012

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2016 bis 31.12.9999
§ 14 ÖSET-VO 2012 (1weggefallen) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraftseit 01.01.2016 weggefallen.

(2) Auf Vertragsabschlüsse bei Photovoltaik nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung bzw. auf Anträge von sonstigen Ökostromanlagen, die nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung gestellt werden, ist die Ökostromverordnung 2012, BGBl. II Nr. 471/2011, nicht mehr anzuwenden.

(3) § 13a tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. § 13a Abs. 2a sowie Abs. 4 in der Fassung der Novelle BGBl. II Nr. 285/2014 treten mit 1. Jänner 2015 in Kraft.

Stand vor dem 31.12.2015

In Kraft vom 12.11.2014 bis 31.12.2015
§ 14 ÖSET-VO 2012 (1weggefallen) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraftseit 01.01.2016 weggefallen.

(2) Auf Vertragsabschlüsse bei Photovoltaik nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung bzw. auf Anträge von sonstigen Ökostromanlagen, die nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung gestellt werden, ist die Ökostromverordnung 2012, BGBl. II Nr. 471/2011, nicht mehr anzuwenden.

(3) § 13a tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. § 13a Abs. 2a sowie Abs. 4 in der Fassung der Novelle BGBl. II Nr. 285/2014 treten mit 1. Jänner 2015 in Kraft.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten