Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2weggefallen) Bei Biogasanlagen mit einem Einsatz von anderen als rein landwirtschaftlichen Substrat-Einsatzstoffen werden die in Absseit 01.01.2016 weggefallen. 1 Z 1b und Z 2b festgesetzten Tarife um 20% reduziert.
(3) Als Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Nachfolgetarifs ist vom Anlagenbetreiber ein Konzept vorzulegen, wie die Anlage nach dem 20. Betriebsjahr Ökostrom ohne Inanspruchnahme von Förderungen erzeugen kann. Die Ökostromabwicklungsstelle hat die Angaben zu prüfen. Die Gewährung eines Nachfolgetarifs ist zu versagen, wenn dieser Nachweis nicht erbracht wird.
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(2weggefallen) Bei Biogasanlagen mit einem Einsatz von anderen als rein landwirtschaftlichen Substrat-Einsatzstoffen werden die in Absseit 01.01.2016 weggefallen. 1 Z 1b und Z 2b festgesetzten Tarife um 20% reduziert.
(3) Als Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Nachfolgetarifs ist vom Anlagenbetreiber ein Konzept vorzulegen, wie die Anlage nach dem 20. Betriebsjahr Ökostrom ohne Inanspruchnahme von Förderungen erzeugen kann. Die Ökostromabwicklungsstelle hat die Angaben zu prüfen. Die Gewährung eines Nachfolgetarifs ist zu versagen, wenn dieser Nachweis nicht erbracht wird.