§ 6 ÖSET-VO 2012 (weggefallen)

Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2016 bis 31.12.9999
§ 6.Paragraph§ 6,

Die Tarife für die Abnahme elektrischer Energie aus Windkraftanlagen werden wie folgt festgesetzt:

  1. 1.Ziffer einsbei Antragstellung bis Ende 20129,50 Cent/kWh,
  2. 2.Ziffer 2bei Antragstellung im Jahr 20139,45 Cent/kWh.
ÖSET-VO 2012 (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2015

In Kraft vom 19.09.2012 bis 31.12.2015
§ 6.Paragraph§ 6,

Die Tarife für die Abnahme elektrischer Energie aus Windkraftanlagen werden wie folgt festgesetzt:

  1. 1.Ziffer einsbei Antragstellung bis Ende 20129,50 Cent/kWh,
  2. 2.Ziffer 2bei Antragstellung im Jahr 20139,45 Cent/kWh.
ÖSET-VO 2012 (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen.

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