§ 8 ÖBV (weggefallen)

Befreiungsverordnung Ökostrom 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2022 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit dem Tag der Kundmachung in Kraft.
  2. (2)Absatz 2§ 7 Abs. 2, in der Fassung der Novelle BGBl. II Nr. 346/2017, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.Paragraph 7, Absatz 2,, in der Fassung der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 346 aus 2017,, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
  3. (3)Absatz 3§ 1 bis § 5, in der Fassung der Novelle BGBl. II Nr. 360/2019, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Paragraph eins bis Paragraph 5,, in der Fassung der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 360 aus 2019,, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
§ 8 ÖBV seit 28.02.2022 weggefallen.

Stand vor dem 28.02.2022

In Kraft vom 30.11.2019 bis 28.02.2022
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit dem Tag der Kundmachung in Kraft.
  2. (2)Absatz 2§ 7 Abs. 2, in der Fassung der Novelle BGBl. II Nr. 346/2017, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.Paragraph 7, Absatz 2,, in der Fassung der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 346 aus 2017,, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
  3. (3)Absatz 3§ 1 bis § 5, in der Fassung der Novelle BGBl. II Nr. 360/2019, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Paragraph eins bis Paragraph 5,, in der Fassung der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 360 aus 2019,, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
§ 8 ÖBV seit 28.02.2022 weggefallen.

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