§ 8 ÖBV (weggefallen)

Befreiungsverordnung Ökostrom 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2022 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Tag der Kundmachung in Kraft§ 8 ÖBV seit 28.02.2022 weggefallen.

(2) § 7 Abs. 2, in der Fassung der Novelle BGBl. II Nr. 346/2017, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(3) § 1 bis § 5, in der Fassung der Novelle BGBl. II Nr. 360/2019, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Stand vor dem 28.02.2022

In Kraft vom 30.11.2019 bis 28.02.2022
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Tag der Kundmachung in Kraft§ 8 ÖBV seit 28.02.2022 weggefallen.

(2) § 7 Abs. 2, in der Fassung der Novelle BGBl. II Nr. 346/2017, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(3) § 1 bis § 5, in der Fassung der Novelle BGBl. II Nr. 360/2019, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

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