§ 2 ÖfbV (weggefallen)

Ökostromförderbeitragsverordnung 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
§ 2 ÖfbV (1weggefallen) Für die Netzentgeltkomponente Netznutzungsentgelt (Leistung) gelten für das Kalenderjahr 2013 folgende Beträge:

1.

auf den Netzebenen 1 und 2

4 Euro/kW;

2.

auf der Netzebene 3

6,913 Euro/kW;

3.

auf der Netzebene 4

8,858 Euro/kW;

4.

auf der Netzebene 5

8,182 Euro/kW;

5.

auf der Netzebene 6

8,542 Euro/kW;

6.

auf der Netzebene 7 (gemessene Leistung)

9,360 Euro/kW;

7.

auf der Netzebene 7 (unterbrechbar)

0 Euro/kW;

8.

auf der Netzebene 7 (nicht gemessene Leistung)

3,412 Euro/Zählpunkt.

(2) Für die Netzentgeltkomponente Netznutzungsentgelt (Arbeit) gelten für das Kalenderjahr 2013 folgende Beträge:

1.

auf den Netzebenen 1 und 2

0,070 Cent/kWh;

2.

auf der Netzebene 3

0,153 Cent/kWh;

3.

auf der Netzebene 4

0,189 Cent/kWh;

4.

auf der Netzebene 5

0,218 Cent/kWh;

5.

auf der Netzebene 6

0,349 Cent/kWh;

6.

auf der Netzebene 7 (gemessene Leistung)

0,537 Cent/kWh;

7.

auf der Netzebene 7 (unterbrechbar)

0,602 Cent/kWh;

8.

auf der Netzebene 7 (nicht gemessene Leistung)

1,022 Cent/kWh.

(3) Für die Netzentgeltkomponente Netzverlustentgelt gelten für das Kalenderjahr 2013 folgende Beträge:

1.

auf den Netzebenen 1 und 2

0,061 Cent/kWh;

2.

auf der Netzebene 3

0,071 Cent/kWh;

3.

auf der Netzebene 4

0,049 Cent/kWh;

4.

auf der Netzebene 5

0,046 Cent/kWh;

5.

auf der Netzebene 6

0,035 Cent/kWh;

6.

auf der Netzebene 7

0,095 Cent/kWh.

seit 01.01.2014 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.2013
§ 2 ÖfbV (1weggefallen) Für die Netzentgeltkomponente Netznutzungsentgelt (Leistung) gelten für das Kalenderjahr 2013 folgende Beträge:

1.

auf den Netzebenen 1 und 2

4 Euro/kW;

2.

auf der Netzebene 3

6,913 Euro/kW;

3.

auf der Netzebene 4

8,858 Euro/kW;

4.

auf der Netzebene 5

8,182 Euro/kW;

5.

auf der Netzebene 6

8,542 Euro/kW;

6.

auf der Netzebene 7 (gemessene Leistung)

9,360 Euro/kW;

7.

auf der Netzebene 7 (unterbrechbar)

0 Euro/kW;

8.

auf der Netzebene 7 (nicht gemessene Leistung)

3,412 Euro/Zählpunkt.

(2) Für die Netzentgeltkomponente Netznutzungsentgelt (Arbeit) gelten für das Kalenderjahr 2013 folgende Beträge:

1.

auf den Netzebenen 1 und 2

0,070 Cent/kWh;

2.

auf der Netzebene 3

0,153 Cent/kWh;

3.

auf der Netzebene 4

0,189 Cent/kWh;

4.

auf der Netzebene 5

0,218 Cent/kWh;

5.

auf der Netzebene 6

0,349 Cent/kWh;

6.

auf der Netzebene 7 (gemessene Leistung)

0,537 Cent/kWh;

7.

auf der Netzebene 7 (unterbrechbar)

0,602 Cent/kWh;

8.

auf der Netzebene 7 (nicht gemessene Leistung)

1,022 Cent/kWh.

(3) Für die Netzentgeltkomponente Netzverlustentgelt gelten für das Kalenderjahr 2013 folgende Beträge:

1.

auf den Netzebenen 1 und 2

0,061 Cent/kWh;

2.

auf der Netzebene 3

0,071 Cent/kWh;

3.

auf der Netzebene 4

0,049 Cent/kWh;

4.

auf der Netzebene 5

0,046 Cent/kWh;

5.

auf der Netzebene 6

0,035 Cent/kWh;

6.

auf der Netzebene 7

0,095 Cent/kWh.

seit 01.01.2014 weggefallen.

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