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Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die EGVO 1999, BGBl. Nr. 467/1998 (Anm.: richtig BGBl. II Nr. 467/1998), in der Fassung der EGVO 2002, BGBl. II Nr. 10/2002, außer Kraft. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die EGVO 1999, Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1998, Anmerkung, richtig Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 467 aus 1998,), in der Fassung der EGVO 2002, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 10 aus 2002,, außer Kraft.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die EGVO 1999, BGBl. Nr. 467/1998 (Anm.: richtig BGBl. II Nr. 467/1998), in der Fassung der EGVO 2002, BGBl. II Nr. 10/2002, außer Kraft. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die EGVO 1999, Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1998, Anmerkung, richtig Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 467 aus 1998,), in der Fassung der EGVO 2002, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 10 aus 2002,, außer Kraft.