§ 12 EGVO 2013 Ablichtungen und Eichscheine

Eichgebührenverordnung 2013

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

Für die Herstellung von Ablichtungen eichbehördlicher Urkunden (inkl. Aktenbestandteilen und Bescheiden) sowie für die Ausstellung von Eichscheinen sind Gebühren gemäß Tarif H zu entrichten.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

Für die Herstellung von Ablichtungen eichbehördlicher Urkunden (inkl. Aktenbestandteilen und Bescheiden) sowie für die Ausstellung von Eichscheinen sind Gebühren gemäß Tarif H zu entrichten.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten