Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die in den Tarifen A bis M festgesetzten Gebühren gelten für Amtshandlungen, die an Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 6 und 18 Uhr durchgeführt werden. Für Amtshandlungen, die auf ausdrücklichen Antrag außerhalb dieser Zeit durchgeführt werden, sind zusätzlich
1. | an Werktagen von Montag bis Freitag von 18 bis 22 Uhr und an Samstagen von 6 bis 22 Uhr 50 vH; | |||||||||
2. | an Werktagen von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis höchstens 8 Stunden 100 vH; | |||||||||
3. | an Sonn- und Feiertagen für den 8 Stunden übersteigenden Teil der Amtshandlung 200 vH; | |||||||||
des Tarifs F zu entrichten. |
Die in den Tarifen A bis M festgesetzten Gebühren gelten für Amtshandlungen, die an Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 6 und 18 Uhr durchgeführt werden. Für Amtshandlungen, die auf ausdrücklichen Antrag außerhalb dieser Zeit durchgeführt werden, sind zusätzlich
1. | an Werktagen von Montag bis Freitag von 18 bis 22 Uhr und an Samstagen von 6 bis 22 Uhr 50 vH; | |||||||||
2. | an Werktagen von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis höchstens 8 Stunden 100 vH; | |||||||||
3. | an Sonn- und Feiertagen für den 8 Stunden übersteigenden Teil der Amtshandlung 200 vH; | |||||||||
des Tarifs F zu entrichten. |