Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Für die messtechnische Kontrolle von Dosimetern (§ 12b MEG) sowie von Aktivitätsmessgeräten (§ 12c MEG) sind Gebühren gemäß Tarif D zu entrichten. Für die messtechnische Kontrolle von Dosimetern (Paragraph 12 b, MEG) sowie von Aktivitätsmessgeräten (Paragraph 12 c, MEG) sind Gebühren gemäß Tarif D zu entrichten.
Für die messtechnische Kontrolle von Dosimetern (§ 12b MEG) sowie von Aktivitätsmessgeräten (§ 12c MEG) sind Gebühren gemäß Tarif D zu entrichten. Für die messtechnische Kontrolle von Dosimetern (Paragraph 12 b, MEG) sowie von Aktivitätsmessgeräten (Paragraph 12 c, MEG) sind Gebühren gemäß Tarif D zu entrichten.