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Verordnung des Bundesministers für WirtschaftWissenschaft, Forschung und ArbeitWirtschaft über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Massage (Massage-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 68/2003
Änderung
BGBl. II Nr. 135/2009BGBl. II Nr. 308/2013
BGBl. II Nr. 308/2013BGBl. II Nr. 20/2017
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 18 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2002, wird verordnet:
Verordnung des Bundesministers für WirtschaftWissenschaft, Forschung und ArbeitWirtschaft über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Massage (Massage-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 68/2003
Änderung
BGBl. II Nr. 135/2009BGBl. II Nr. 308/2013
BGBl. II Nr. 308/2013BGBl. II Nr. 20/2017
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 18 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2002, wird verordnet: