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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) In besonderen Fällen kann die Landesregierung aus Gründen der Zweckmäßigkeit oder Kostenersparnis eine Gemeinde oder einen Gemeindeverband von der Verpflichtung befreien, Karteiblätter nach dem Muster der Anlage 9 zu verwenden.
(2) In besonderen Fällen kann die Landesregierung aus Gründen der Zweckmäßigkeit oder Kostenersparnis eine Gemeinde oder einen Gemeindeverband von der Verpflichtung befreien, Karteiblätter nach dem Muster der Anlage 9 zu verwenden.