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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Im Fall des § 22 Abs. 4 StbG ist dem Fremden vor der Verleihung oder der Erstreckung der Verleihung der Staatsbürgerschaft eine Kopie der Niederschrift auszufolgen.
(1) Im Fall des § 22 Abs. 4 StbG ist dem Fremden vor der Verleihung oder der Erstreckung der Verleihung der Staatsbürgerschaft eine Kopie der Niederschrift auszufolgen.