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Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über das Arzneispezialitätenregister 2013
StF: BGBl. II Nr. 277/2013
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 27 Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes, BGBl. Nr. 185/1983, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 162/2013, wird verordnet:
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über das Arzneispezialitätenregister 2013
StF: BGBl. II Nr. 277/2013
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 27 Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes, BGBl. Nr. 185/1983, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 162/2013, wird verordnet: