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Ein Antrag auf Verbrauch von gutgeschriebenen Wochen-Werteinheiten für das Schuljahr 2017/2018 gemäß § 61 Abs. 16 in Verbindung mit Abs. 16a kann abweichend von § 61 Abs. 16 Z 3 bis 31. August 2017 gestellt werden. Ein Antrag auf Verbrauch von gutgeschriebenen Wochen-Werteinheiten für das Schuljahr 2017/2018 gemäß Paragraph 61, Absatz 16, in Verbindung mit Absatz 16 a, kann abweichend von Paragraph 61, Absatz 16, Ziffer 3 bis 31. August 2017 gestellt werden.
Ein Antrag auf Verbrauch von gutgeschriebenen Wochen-Werteinheiten für das Schuljahr 2017/2018 gemäß § 61 Abs. 16 in Verbindung mit Abs. 16a kann abweichend von § 61 Abs. 16 Z 3 bis 31. August 2017 gestellt werden. Ein Antrag auf Verbrauch von gutgeschriebenen Wochen-Werteinheiten für das Schuljahr 2017/2018 gemäß Paragraph 61, Absatz 16, in Verbindung mit Absatz 16 a, kann abweichend von Paragraph 61, Absatz 16, Ziffer 3 bis 31. August 2017 gestellt werden.