Art. 1 § 39y LAG (weggefallen)

Landarbeitsgesetz 1984

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
  1. 1.Ziffer einsan die Stelle der Begriffe „Dienstnehmer“ „Dienstverhältnis“ die Begriffe „freier Dienstnehmer“, „freies Dienstverhältnis“ treten,
  2. 2.Ziffer 2die §§ 39j Abs. 4, 39k Abs. 6, 39m Abs. 3 vierter und fünfter Satz, Abs. 3a, 3b, 7 und 8, 39q Abs. 2 Z 4 letzter Satz nicht anzuwenden sind,die Paragraphen 39 j, Absatz 4,, 39k Absatz 6,, 39m Absatz 3, vierter und fünfter Satz, Absatz 3 a,, 3b, 7 und 8, 39q Absatz 2, Ziffer 4, letzter Satz nicht anzuwenden sind,
  3. 3.Ziffer 3für freie Dienstnehmer, welchen das Entgelt für längere Zeiträume als einen Monat gebührt, das monatliche Entgelt im Hinblick auf die Berechnung der fiktiven Bemessungsgrundlage nach § 39k Abs. 3 oder 4 nach § 44 Abs. 8 ASVG zu berechnen ist.für freie Dienstnehmer, welchen das Entgelt für längere Zeiträume als einen Monat gebührt, das monatliche Entgelt im Hinblick auf die Berechnung der fiktiven Bemessungsgrundlage nach Paragraph 39 k, Absatz 3, oder 4 nach Paragraph 44, Absatz 8, ASVG zu berechnen ist.
Art. 1 § 39y LAG seit 31.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 31.07.2013 bis 31.12.2019
  1. 1.Ziffer einsan die Stelle der Begriffe „Dienstnehmer“ „Dienstverhältnis“ die Begriffe „freier Dienstnehmer“, „freies Dienstverhältnis“ treten,
  2. 2.Ziffer 2die §§ 39j Abs. 4, 39k Abs. 6, 39m Abs. 3 vierter und fünfter Satz, Abs. 3a, 3b, 7 und 8, 39q Abs. 2 Z 4 letzter Satz nicht anzuwenden sind,die Paragraphen 39 j, Absatz 4,, 39k Absatz 6,, 39m Absatz 3, vierter und fünfter Satz, Absatz 3 a,, 3b, 7 und 8, 39q Absatz 2, Ziffer 4, letzter Satz nicht anzuwenden sind,
  3. 3.Ziffer 3für freie Dienstnehmer, welchen das Entgelt für längere Zeiträume als einen Monat gebührt, das monatliche Entgelt im Hinblick auf die Berechnung der fiktiven Bemessungsgrundlage nach § 39k Abs. 3 oder 4 nach § 44 Abs. 8 ASVG zu berechnen ist.für freie Dienstnehmer, welchen das Entgelt für längere Zeiträume als einen Monat gebührt, das monatliche Entgelt im Hinblick auf die Berechnung der fiktiven Bemessungsgrundlage nach Paragraph 39 k, Absatz 3, oder 4 nach Paragraph 44, Absatz 8, ASVG zu berechnen ist.
Art. 1 § 39y LAG seit 31.12.2019 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten