§ 8 BPNG 2013 Vollziehung

Bauproduktenotifizierungsgesetz 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.07.2013 bis 31.12.9999

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, hinsichtlich des § 7 Abs. 2 im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen betraut.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.07.2013 bis 31.12.9999

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, hinsichtlich des § 7 Abs. 2 im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen betraut.

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