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Mit 1. Jänner 2014 treten die §§ 6 Abs. 3, und 14h Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 80/2013§ 75c TieraerzteG in Kraftseit 31.05.2021 weggefallen. Mit 1. Jänner 2014 treten die §§ 14d Abs. 3 und 72 Abs. 6 außer Kraft. Mit 1. Jänner 2014 treten die Paragraphen 6, Absatz 3,, und 14h Absatz 3, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 80 aus 2013, in Kraft. Mit 1. Jänner 2014 treten die Paragraphen 14 d, Absatz 3 und 72 Absatz 6, außer Kraft.
Mit 1. Jänner 2014 treten die §§ 6 Abs. 3, und 14h Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 80/2013§ 75c TieraerzteG in Kraftseit 31.05.2021 weggefallen. Mit 1. Jänner 2014 treten die §§ 14d Abs. 3 und 72 Abs. 6 außer Kraft. Mit 1. Jänner 2014 treten die Paragraphen 6, Absatz 3,, und 14h Absatz 3, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 80 aus 2013, in Kraft. Mit 1. Jänner 2014 treten die Paragraphen 14 d, Absatz 3 und 72 Absatz 6, außer Kraft.