Post-Erhebungs-Verordnung (PEV) Fundstelle (weggefallen)

Post-Erhebungs-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2019 bis 31.12.9999
Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der statistische Erhebungen auf dem Gebiet des Postwesens angeordnet werden (Post-Erhebungs-Verordnung (PEV) und die Kommunikations-Erhebungs-Verordnung – KEV geändert wird
StF: BGBl. II Nr. 105/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 52 AbsFundstelle seit 31.03.2019 weggefallen. 2 des Bundesgesetzes, mit dem ein Postmarktgesetz erlassen wird (Postmarktgesetz – PMG), BGBl. I Nr. 123/2009, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 111/2010, wird verordnet:

Anmerkung

Die Post-Erhebungs-Verordnung wurde in Artikel I des BGBl. II Nr. 105/2013 kundgemacht.

Stand vor dem 31.03.2019

In Kraft vom 01.07.2013 bis 31.03.2019
Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der statistische Erhebungen auf dem Gebiet des Postwesens angeordnet werden (Post-Erhebungs-Verordnung (PEV) und die Kommunikations-Erhebungs-Verordnung – KEV geändert wird
StF: BGBl. II Nr. 105/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 52 AbsFundstelle seit 31.03.2019 weggefallen. 2 des Bundesgesetzes, mit dem ein Postmarktgesetz erlassen wird (Postmarktgesetz – PMG), BGBl. I Nr. 123/2009, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 111/2010, wird verordnet:

Anmerkung

Die Post-Erhebungs-Verordnung wurde in Artikel I des BGBl. II Nr. 105/2013 kundgemacht.

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