§ 2 PEV (weggefallen)

Post-Erhebungs-Verordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2019 bis 31.12.9999
§ 2 PEV seit 31.03.2019 weggefallen.Paragraph 2,

Statistische Einheiten im Sinn dieser Verordnung sind sämtliche Postdiensteanbieter iSd §§ 25 und 26 PMG. Statistische Einheiten im Sinn dieser Verordnung sind sämtliche Postdiensteanbieter iSd Paragraphen 25 und 26 PMG.

Stand vor dem 31.03.2019

In Kraft vom 01.07.2013 bis 31.03.2019
§ 2 PEV seit 31.03.2019 weggefallen.Paragraph 2,

Statistische Einheiten im Sinn dieser Verordnung sind sämtliche Postdiensteanbieter iSd §§ 25 und 26 PMG. Statistische Einheiten im Sinn dieser Verordnung sind sämtliche Postdiensteanbieter iSd Paragraphen 25 und 26 PMG.

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