§ 34 PSG 2004 Inkrafttreten

Produktsicherheitsgesetz 2004

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.05.2018 bis 31.12.9999

(1) § 18 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(2) § 29 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.

(3) § 15 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 163/2015 tritt mit 1. Mai 2016 in Kraft.

(4) § 8 Abs. 4, § 9 sowie § 10 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 32/2018, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft. § 10 Abs. 3 tritt mit Ablauf des 24. Mai 2018 außer Kraft.

Stand vor dem 17.05.2018

In Kraft vom 29.12.2015 bis 17.05.2018

(1) § 18 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(2) § 29 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.

(3) § 15 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 163/2015 tritt mit 1. Mai 2016 in Kraft.

(4) § 8 Abs. 4, § 9 sowie § 10 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 32/2018, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft. § 10 Abs. 3 tritt mit Ablauf des 24. Mai 2018 außer Kraft.

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