§ 32 B-KJHG 2013 (weggefallen)

Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
§ 32.Paragraph§ 32,

Die Mitwirkung an der Adoption im Inland umfasst folgende Tätigkeiten:

  1. 1.Ziffer einsBeratung und Begleitung von leiblichen Elternteilen vor und während der Adoptionsabwicklung;
  2. 2.Ziffer 2Beratung, Vorbereitung, Eignungsbeurteilung und Schulung von Adoptivwerbern und -werberinnen;
  3. 3.Ziffer 3Auswahl von geeigneten Adoptiveltern entsprechend den individuellen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen (Adoptionsvermittlung).
B-KJHG 2013 seit 31.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.05.2013 bis 31.12.2019
§ 32.Paragraph§ 32,

Die Mitwirkung an der Adoption im Inland umfasst folgende Tätigkeiten:

  1. 1.Ziffer einsBeratung und Begleitung von leiblichen Elternteilen vor und während der Adoptionsabwicklung;
  2. 2.Ziffer 2Beratung, Vorbereitung, Eignungsbeurteilung und Schulung von Adoptivwerbern und -werberinnen;
  3. 3.Ziffer 3Auswahl von geeigneten Adoptiveltern entsprechend den individuellen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen (Adoptionsvermittlung).
B-KJHG 2013 seit 31.12.2019 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten