§ 32 B-KJHG 2013 (weggefallen)

Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Die Mitwirkung an der Adoption im Inland umfasst folgende Tätigkeiten:

1.

Beratung und Begleitung von leiblichen Elternteilen vor und während der Adoptionsabwicklung;

2.

Beratung, Vorbereitung, Eignungsbeurteilung und Schulung von Adoptivwerbern und -werberinnen;

3.

Auswahl von geeigneten Adoptiveltern entsprechend den individuellen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen (Adoptionsvermittlung).

§ 32 B-KJHG 2013 seit 31.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.05.2013 bis 31.12.2019
Die Mitwirkung an der Adoption im Inland umfasst folgende Tätigkeiten:

1.

Beratung und Begleitung von leiblichen Elternteilen vor und während der Adoptionsabwicklung;

2.

Beratung, Vorbereitung, Eignungsbeurteilung und Schulung von Adoptivwerbern und -werberinnen;

3.

Auswahl von geeigneten Adoptiveltern entsprechend den individuellen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen (Adoptionsvermittlung).

§ 32 B-KJHG 2013 seit 31.12.2019 weggefallen.

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