§ 3 B-KJHG 2013 (weggefallen)

Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
§ 3.Paragraph§ 3,

Unter Berücksichtigung der Grundsätze des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, BGBl. Nr. 7/1993, sind folgende Aufgaben im erforderlichen Ausmaß zu besorgen: Unter Berücksichtigung der Grundsätze des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, Bundesgesetzblatt Nr B-KJHG 2013 seit 31.12.2019 weggefallen. 7 aus 1993,, sind folgende Aufgaben im erforderlichen Ausmaß zu besorgen:

  1. 1.Ziffer einsInformation über förderliche Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendlichen;
  2. 2.Ziffer 2Beratung bei Erziehungs- und Entwicklungsfragen und familiären Problemen;
  3. 3.Ziffer 3Hilfen für werdende Eltern, Familien, Kinder und Jugendliche zur Bewältigung von familiären Problemen und Krisen;
  4. 4.Ziffer 4Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung;
  5. 5.Ziffer 5Erziehungshilfen bei Gefährdung des Kindeswohls hinsichtlich Pflege und Erziehung;
  6. 6.Ziffer 6Zusammenarbeit mit Einrichtungen, Behörden und öffentlichen Dienststellen;
  7. 7.Ziffer 7Mitwirkung an der Adoption von Kindern und Jugendlichen;
  8. 8.Ziffer 8Öffentlichkeitsarbeit zu Zielen, Aufgaben und Arbeitsweisen der Kinder- und Jugendhilfe.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.05.2013 bis 31.12.2019
§ 3.Paragraph§ 3,

Unter Berücksichtigung der Grundsätze des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, BGBl. Nr. 7/1993, sind folgende Aufgaben im erforderlichen Ausmaß zu besorgen: Unter Berücksichtigung der Grundsätze des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, Bundesgesetzblatt Nr B-KJHG 2013 seit 31.12.2019 weggefallen. 7 aus 1993,, sind folgende Aufgaben im erforderlichen Ausmaß zu besorgen:

  1. 1.Ziffer einsInformation über förderliche Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendlichen;
  2. 2.Ziffer 2Beratung bei Erziehungs- und Entwicklungsfragen und familiären Problemen;
  3. 3.Ziffer 3Hilfen für werdende Eltern, Familien, Kinder und Jugendliche zur Bewältigung von familiären Problemen und Krisen;
  4. 4.Ziffer 4Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung;
  5. 5.Ziffer 5Erziehungshilfen bei Gefährdung des Kindeswohls hinsichtlich Pflege und Erziehung;
  6. 6.Ziffer 6Zusammenarbeit mit Einrichtungen, Behörden und öffentlichen Dienststellen;
  7. 7.Ziffer 7Mitwirkung an der Adoption von Kindern und Jugendlichen;
  8. 8.Ziffer 8Öffentlichkeitsarbeit zu Zielen, Aufgaben und Arbeitsweisen der Kinder- und Jugendhilfe.

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