Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die Bezeichnung der Rauch- und Abgasfänge hat zumindest folgende Angaben zu enthalten:
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(3) Der Rauchfangkehrer hat die Bezeichnung der Rauch- und Abgasfänge zu überprüfen. Ist die Bezeichnung nicht erfolgt oder mangelhaft, hat er dies nach erfolgloser Einräumung einer Frist zur Behebung des festgestellten Mangels der Behörde anzuzeigen.
(2) Die Bezeichnung der Rauch- und Abgasfänge hat zumindest folgende Angaben zu enthalten:
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(3) Der Rauchfangkehrer hat die Bezeichnung der Rauch- und Abgasfänge zu überprüfen. Ist die Bezeichnung nicht erfolgt oder mangelhaft, hat er dies nach erfolgloser Einräumung einer Frist zur Behebung des festgestellten Mangels der Behörde anzuzeigen.