§ 13 WFLKG (weggefallen)

Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 05.06.2016 bis 31.12.9999
Die Gemeinde hat dafür zu sorgen, dass über Art und Ausmaß von Luftverunreinigungen fortgesetzte Messungen durchgeführt werden§ 13 WFLKG seit 04.06.2016 weggefallen. Über das Ergebnis dieser Messungen und die getroffenen Veranlassungen ist dem für Umweltangelegenheiten zuständigen Gemeinderatsausschuss periodisch, mindestens jedoch einmal jährlich zu berichten.

Stand vor dem 04.06.2016

In Kraft vom 01.01.2014 bis 04.06.2016
Die Gemeinde hat dafür zu sorgen, dass über Art und Ausmaß von Luftverunreinigungen fortgesetzte Messungen durchgeführt werden§ 13 WFLKG seit 04.06.2016 weggefallen. Über das Ergebnis dieser Messungen und die getroffenen Veranlassungen ist dem für Umweltangelegenheiten zuständigen Gemeinderatsausschuss periodisch, mindestens jedoch einmal jährlich zu berichten.

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