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Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und ArbeitJugend zur Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung der Emissionen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel in gewerblichen Betriebsanlagen (VOC-Anlagen-Verordnung -– VAV)
StF: BGBl. II Nr. 301/2002
Änderung
BGBl. II Nr. 42/2005 [CELEX-Nr.: 32004L0042]
BGBl. II Nr. 42/2005BGBl. II Nr. 77/2010 [CELEX-Nr.: 32004L004232008L0112]
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 82 Abs. 1 und Abs. 3a sowie des § 84h der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 111/2002 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verordnet:
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und ArbeitJugend zur Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung der Emissionen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel in gewerblichen Betriebsanlagen (VOC-Anlagen-Verordnung -– VAV)
StF: BGBl. II Nr. 301/2002
Änderung
BGBl. II Nr. 42/2005 [CELEX-Nr.: 32004L0042]
BGBl. II Nr. 42/2005BGBl. II Nr. 77/2010 [CELEX-Nr.: 32004L004232008L0112]
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 82 Abs. 1 und Abs. 3a sowie des § 84h der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 111/2002 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verordnet: