VOC-Anlagen-Verordnung (VAV) Fundstelle

VOC-Anlagen-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.03.2010 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und ArbeitJugend zur Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung der Emissionen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel in gewerblichen Betriebsanlagen (VOC-Anlagen-Verordnung - VAV)
StF: BGBl. II Nr. 301/2002

Änderung

BGBl. II Nr. 42/2005 [CELEX-Nr.: 32004L0042]

BGBl. II Nr. 42/2005BGBl. II Nr. 77/2010 [CELEX-Nr.: 32004L004232008L0112]

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 82 Abs. 1 und Abs. 3a sowie des § 84h der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 111/2002 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verordnet:

Stand vor dem 10.03.2010

In Kraft vom 01.09.2002 bis 10.03.2010

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und ArbeitJugend zur Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung der Emissionen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel in gewerblichen Betriebsanlagen (VOC-Anlagen-Verordnung - VAV)
StF: BGBl. II Nr. 301/2002

Änderung

BGBl. II Nr. 42/2005 [CELEX-Nr.: 32004L0042]

BGBl. II Nr. 42/2005BGBl. II Nr. 77/2010 [CELEX-Nr.: 32004L004232008L0112]

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 82 Abs. 1 und Abs. 3a sowie des § 84h der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 111/2002 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verordnet:

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