§ 4 BC-V Umfang

Beschaffungscontrolling-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.10.2008 bis 31.12.9999
Paragraph 4, (1) Das Beschaffungscontrolling hat die Entwicklungen, Einflüsse und Ergebnisse aus den einzelnen Bereichen in jenem Umfang aufzuzeigen, dass Konsequenzen für die Erreichung der Unternehmensziele gezogen und rechtzeitig erforderliche Maßnahmen eingeleitet werden können.

  1. (1)Absatz einsDas Beschaffungscontrolling hat die Entwicklungen, Einflüsse und Ergebnisse aus den einzelnen Bereichen in jenem Umfang aufzuzeigen, dass Konsequenzen für die Erreichung der Unternehmensziele gezogen und rechtzeitig erforderliche Maßnahmen eingeleitet werden können.
  2. (2)Absatz 2Folgende Bereiche unterliegen dem Beschaffungscontrolling:
    1. 1.Ziffer einsEntwicklung der Beschaffungsgruppen (§ 5),Entwicklung der Beschaffungsgruppen (Paragraph 5,),
    2. 2.Ziffer 2Prozesse im Beschaffungsablauf (§ 6),Prozesse im Beschaffungsablauf (Paragraph 6,),
    3. 3.Ziffer 3Kundenzufriedenheit (§ 7) sowieKundenzufriedenheit (Paragraph 7,) sowie
    4. 4.Ziffer 4Innovationen (§ 8).Innovationen (Paragraph 8,).
    5. 4.Ziffer 4Innovationen und Lieferantenstruktur (§ 8).

Stand vor dem 09.10.2008

In Kraft vom 01.10.2003 bis 09.10.2008
Paragraph 4, (1) Das Beschaffungscontrolling hat die Entwicklungen, Einflüsse und Ergebnisse aus den einzelnen Bereichen in jenem Umfang aufzuzeigen, dass Konsequenzen für die Erreichung der Unternehmensziele gezogen und rechtzeitig erforderliche Maßnahmen eingeleitet werden können.

  1. (1)Absatz einsDas Beschaffungscontrolling hat die Entwicklungen, Einflüsse und Ergebnisse aus den einzelnen Bereichen in jenem Umfang aufzuzeigen, dass Konsequenzen für die Erreichung der Unternehmensziele gezogen und rechtzeitig erforderliche Maßnahmen eingeleitet werden können.
  2. (2)Absatz 2Folgende Bereiche unterliegen dem Beschaffungscontrolling:
    1. 1.Ziffer einsEntwicklung der Beschaffungsgruppen (§ 5),Entwicklung der Beschaffungsgruppen (Paragraph 5,),
    2. 2.Ziffer 2Prozesse im Beschaffungsablauf (§ 6),Prozesse im Beschaffungsablauf (Paragraph 6,),
    3. 3.Ziffer 3Kundenzufriedenheit (§ 7) sowieKundenzufriedenheit (Paragraph 7,) sowie
    4. 4.Ziffer 4Innovationen (§ 8).Innovationen (Paragraph 8,).
    5. 4.Ziffer 4Innovationen und Lieferantenstruktur (§ 8).

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