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Die Staatsprüfungen für den leitenden Forstdienst (im Folgenden kurz Prüfung genannt) sind alljährlich mindestens einmal als
1. | Staatsprüfung für den höheren Forstdienst und | |||||||||
2. | Staatsprüfung für den Försterdienst | |||||||||
abzuhalten. |
Die Staatsprüfungen für den leitenden Forstdienst (im Folgenden kurz Prüfung genannt) sind alljährlich mindestens einmal als
1. | Staatsprüfung für den höheren Forstdienst und | |||||||||
2. | Staatsprüfung für den Försterdienst | |||||||||
abzuhalten. |