§ 5 DSVV

Disziplinarstrafen-Verwendungsverordnung 2005

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2005 bis 31.12.9999

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2005 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Verwendung der im Disziplinarverfahren verhängten Geldstrafen und Geldbußen (Disziplinarstrafen-Verwendungsverordnung 2002), BGBl. II Nr. 468/2001, außer Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2005 bis 31.12.9999

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2005 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Verwendung der im Disziplinarverfahren verhängten Geldstrafen und Geldbußen (Disziplinarstrafen-Verwendungsverordnung 2002), BGBl. II Nr. 468/2001, außer Kraft.

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