§ 26 BO 1994 Aufhebungs-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.09.2020 bis 31.12.9999

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 13. März 1986, BGBl. Nr. 163, mit der gewerbepolizeiliche Regelungen für die nichtlinienmäßige Beförderung von Personen mit Fahrzeugen des Straßenverkehrs getroffen werden (Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr - BO 1986), in der Fassung BGBl. Nr. 633/1989, außer Kraft.

Vor dem 1. Jänner 1994 ausgestellte Ausweise und Zeugnisse sind weiter gültig.

Stand vor dem 23.09.2020

In Kraft vom 15.07.2003 bis 23.09.2020

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 13. März 1986, BGBl. Nr. 163, mit der gewerbepolizeiliche Regelungen für die nichtlinienmäßige Beförderung von Personen mit Fahrzeugen des Straßenverkehrs getroffen werden (Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr - BO 1986), in der Fassung BGBl. Nr. 633/1989, außer Kraft.

Vor dem 1. Jänner 1994 ausgestellte Ausweise und Zeugnisse sind weiter gültig.

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