Ausübungsvorschriften für Partnervermittler (AV-PV) Fundstelle

Ausübungsvorschriften für Partnervermittler

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.1987 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 17. August 1987 über Ausübungsvorschriften für Partnervermittler
StF: BGBl. Nr. 434/1987

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 69 Abs. 2 der Gewerbeordnung 1973, BGBl. Nr. 50/1974, wird verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.1987 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 17. August 1987 über Ausübungsvorschriften für Partnervermittler
StF: BGBl. Nr. 434/1987

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 69 Abs. 2 der Gewerbeordnung 1973, BGBl. Nr. 50/1974, wird verordnet:

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten