§ 4 AR-KO

Ausübungsvorschriften für Kontaktlinsenoptiker

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.01.1996 bis 31.12.9999
Paragraph 4,

Der Anpaßraum muß mindestens ausgestattetIn der Betriebsstätte müssen die für eine individuelle Bearbeitung der Kontaktlinsen und für deren Aufpolieren erforderlichen Geräte und Maschinen vorhanden sein mit:.

  1. 1.Ziffer einseiner beleuchteten Sehprobentafel oder einem Sehzeichenprojektor,
  2. 2.Ziffer 2einer Refraktionseinheit mit Phoropter oder einem Probiergläserkasten mit Refraktionsmeßbrille,
  3. 3.Ziffer 3einem Ophtalmometer,
  4. 4.Ziffer 4einem Binokularmikroskop mit Spaltlampe,
  5. 5.Ziffer 5einer Ultraviolett-Leuchte,
  6. 6.Ziffer 6einem Scheitelbrechwertmesser,
  7. 7.Ziffer 7Meßwerkzeugen,
  8. 8.Ziffer 8ausreichenden Sätzen von Anpassungslinsen,
  9. 9.Ziffer 9Sterilisations- und Desinfektionsmitteln,
  10. 10.Ziffer 10Pflegemitteln für Kontaktlinsen,
  11. 11.Ziffer 11einem Waschbecken mit fließendem Kalt- und Warmwasser.

Stand vor dem 11.01.1996

In Kraft vom 01.01.1977 bis 11.01.1996
Paragraph 4,

Der Anpaßraum muß mindestens ausgestattetIn der Betriebsstätte müssen die für eine individuelle Bearbeitung der Kontaktlinsen und für deren Aufpolieren erforderlichen Geräte und Maschinen vorhanden sein mit:.

  1. 1.Ziffer einseiner beleuchteten Sehprobentafel oder einem Sehzeichenprojektor,
  2. 2.Ziffer 2einer Refraktionseinheit mit Phoropter oder einem Probiergläserkasten mit Refraktionsmeßbrille,
  3. 3.Ziffer 3einem Ophtalmometer,
  4. 4.Ziffer 4einem Binokularmikroskop mit Spaltlampe,
  5. 5.Ziffer 5einer Ultraviolett-Leuchte,
  6. 6.Ziffer 6einem Scheitelbrechwertmesser,
  7. 7.Ziffer 7Meßwerkzeugen,
  8. 8.Ziffer 8ausreichenden Sätzen von Anpassungslinsen,
  9. 9.Ziffer 9Sterilisations- und Desinfektionsmitteln,
  10. 10.Ziffer 10Pflegemitteln für Kontaktlinsen,
  11. 11.Ziffer 11einem Waschbecken mit fließendem Kalt- und Warmwasser.

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