Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Die Bauanzeige ist bei der Behörde schriftlich einzubringenDer Antrag auf Durchführung einer Vorprüfung im Sinne des § 23 BauG hat die im § 1 Abs. 2 und Abs. 3 lit. a verlangten Angaben zu enthalten.
(2) In der Bauanzeige sind Art, Lage, Umfang und die beabsichtigte Verwendung des Bauvorhabens anzugeben.
(3) Der BauanzeigeDem Antrag sind anzuschließen:
a) |
| |||||||||
b) |
| |||||||||
c) | Skizzen der | |||||||||
d) | Skizzen aller Ansichten im Maßstab 1:200, | |||||||||
e) | Angaben im Sinne des § 3 lit. a bis f und Angaben über die erforderlichen Stellplätze und Kinderspielplätze. |
(4*) DerFassung § 1 Abs. 5 LGBl.Nr. 84/2007und 6 gilt sinngemäß.
(1) Die Bauanzeige ist bei der Behörde schriftlich einzubringenDer Antrag auf Durchführung einer Vorprüfung im Sinne des § 23 BauG hat die im § 1 Abs. 2 und Abs. 3 lit. a verlangten Angaben zu enthalten.
(2) In der Bauanzeige sind Art, Lage, Umfang und die beabsichtigte Verwendung des Bauvorhabens anzugeben.
(3) Der BauanzeigeDem Antrag sind anzuschließen:
a) |
| |||||||||
b) |
| |||||||||
c) | Skizzen der | |||||||||
d) | Skizzen aller Ansichten im Maßstab 1:200, | |||||||||
e) | Angaben im Sinne des § 3 lit. a bis f und Angaben über die erforderlichen Stellplätze und Kinderspielplätze. |
(4*) DerFassung § 1 Abs. 5 LGBl.Nr. 84/2007und 6 gilt sinngemäß.