Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Der Anlage ist ein Verzeichnis voranzustellen, das jedenfalls folgende Angaben zu enthalten hat:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(3) Flächen, für die Einzelbewilligungen nach Abs. 1 in einer Anlage zu den Erläuterungen zum Flächenwidmungsplan anzuschließen sind, sind unter Verwendung eines Planzeichens und unter Beifügung der fortlaufenden Nummer im Verzeichnis nach Abs. 2 in der zeichnerischen Darstellung des Flächenwidmungsplanes ersichtlich zu machen.
(2) Der Anlage ist ein Verzeichnis voranzustellen, das jedenfalls folgende Angaben zu enthalten hat:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(3) Flächen, für die Einzelbewilligungen nach Abs. 1 in einer Anlage zu den Erläuterungen zum Flächenwidmungsplan anzuschließen sind, sind unter Verwendung eines Planzeichens und unter Beifügung der fortlaufenden Nummer im Verzeichnis nach Abs. 2 in der zeichnerischen Darstellung des Flächenwidmungsplanes ersichtlich zu machen.