§ 9 K-GplG 1995 (weggefallen)

Kärntner Gemeindeplanungsgesetz 1995 - K-GplG 1995

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999

Verkaufsfläche

Zur Verkaufsfläche (§ 8 Abs 8) gehören die Flächen aller Räume, die für Kunden allgemein zugänglich sind, ausgenommen Stiegenhäuser, Gänge, Hausflure und Räume für Sanitäranlagen sowie die Verkaufsflächen im Freien§ 9 K-GplG 1995 seit 31.12.2021 weggefallen. Bei der Ermittlung wirtschaftlich zusammenhängender Verkaufsflächen sind die Verkaufsflächen mehrerer Betriebe des Handels zusammenzuzählen, wenn diese eine bauliche oder betriebsorganisatorische Einheit bilden.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 08.04.1995 bis 31.12.2021

Verkaufsfläche

Zur Verkaufsfläche (§ 8 Abs 8) gehören die Flächen aller Räume, die für Kunden allgemein zugänglich sind, ausgenommen Stiegenhäuser, Gänge, Hausflure und Räume für Sanitäranlagen sowie die Verkaufsflächen im Freien§ 9 K-GplG 1995 seit 31.12.2021 weggefallen. Bei der Ermittlung wirtschaftlich zusammenhängender Verkaufsflächen sind die Verkaufsflächen mehrerer Betriebe des Handels zusammenzuzählen, wenn diese eine bauliche oder betriebsorganisatorische Einheit bilden.

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