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(2) Das provisorische Dienstverhältnis kann mit Bescheid gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt während der ersten sechs Monate des Dienstverhältnisses
(Probezeit)............................................................ | einen Kalendermonat, |
nach Ablauf der Probezeit..................................... | zwei Kalendermonate |
und nach Vollendung des zweiten Dienstjahres..... | drei Kalendermonate. |
Die Kündigungsfrist hat mit Ablauf eines Kalendermonates zu enden.
(4) Kündigungsgründe sind insbesondere:
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(5) Der Leiter hat über den provisorischen Landeslehrer vor der Definitivstellung zu berichten, ob der Landeslehrer den Arbeitserfolg aufweist, der im Hinblick auf seine dienstliche Stellung zu erwarten ist. Dieser Bericht ist dem provisorischen Landeslehrer nachweislich zur Kenntnis zu bringen.
(2) Das provisorische Dienstverhältnis kann mit Bescheid gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt während der ersten sechs Monate des Dienstverhältnisses
(Probezeit)............................................................ | einen Kalendermonat, |
nach Ablauf der Probezeit..................................... | zwei Kalendermonate |
und nach Vollendung des zweiten Dienstjahres..... | drei Kalendermonate. |
Die Kündigungsfrist hat mit Ablauf eines Kalendermonates zu enden.
(4) Kündigungsgründe sind insbesondere:
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(5) Der Leiter hat über den provisorischen Landeslehrer vor der Definitivstellung zu berichten, ob der Landeslehrer den Arbeitserfolg aufweist, der im Hinblick auf seine dienstliche Stellung zu erwarten ist. Dieser Bericht ist dem provisorischen Landeslehrer nachweislich zur Kenntnis zu bringen.