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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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Die Meldungen sind bis zum 20. des dem Berichtszeitraum folgenden Monats dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zu erstatten und können wie folgt vorgenommen werden:
1. | auf den, vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend aufgelegten und den meldepflichtigen Betrieben kostenlos zugesandten Formblättern; | |||||||||
2. | mit den, vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend kostenlos in elektronischem Format zur Verfügung gestellten Vorlagen oder | |||||||||
3. | im Wege einer Online-Datenübermittlung. |
Die Meldungen sind bis zum 20. des dem Berichtszeitraum folgenden Monats dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zu erstatten und können wie folgt vorgenommen werden:
1. | auf den, vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend aufgelegten und den meldepflichtigen Betrieben kostenlos zugesandten Formblättern; | |||||||||
2. | mit den, vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend kostenlos in elektronischem Format zur Verfügung gestellten Vorlagen oder | |||||||||
3. | im Wege einer Online-Datenübermittlung. |