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Energieträger | Erdöleinheiten |
1 kg Erdöl gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 lit. a und Rohstoffe zur direkten Erzeugung von Biokraftstoffen1 kg Erdöl gemäß Paragraph 3, Absatz 2, Ziffer eins, Litera a und Rohstoffe zur direkten Erzeugung von Biokraftstoffen | 1,00 |
1 kg Erdölprodukte, Chemierohstoffe und Biokraftstoffe (einschl. Halbfabrikate gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 lit. b)1 kg Erdölprodukte, Chemierohstoffe und Biokraftstoffe (einschl. Halbfabrikate gemäß Paragraph 3, Absatz 2, Ziffer eins, Litera b,) | 1,20 |
Energieträger | Erdöleinheiten |
1 kg Erdöl gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 lit. a und Rohstoffe zur direkten Erzeugung von Biokraftstoffen1 kg Erdöl gemäß Paragraph 3, Absatz 2, Ziffer eins, Litera a und Rohstoffe zur direkten Erzeugung von Biokraftstoffen | 1,00 |
1 kg Erdölprodukte, Chemierohstoffe und Biokraftstoffe (einschl. Halbfabrikate gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 lit. b)1 kg Erdölprodukte, Chemierohstoffe und Biokraftstoffe (einschl. Halbfabrikate gemäß Paragraph 3, Absatz 2, Ziffer eins, Litera b,) | 1,20 |