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(1) Zur Überprüfung der Identität von ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern und der ELGA-Ombudsstelle ist vom Bundesministervon dem für Gesundheitdas Gesundheitswesen zuständigen Bundesminister ein Gesundheitsdiensteanbieterindex einzurichten und zu betreiben. Die in den Gesundheitsdiensteanbieterindex aufzunehmenden Daten sind aus dem eHVD zu erheben und umfassen die Angaben gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 bis 8.
(2) Die Identität von ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern bzw. der ELGA-Ombudsstelle ist durch Erhebung der Daten gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 bis 8 festzustellen, wobei die Erhebung dieser Daten durch
1. | geeignete Identifikationskarten des e-card-Systems (§§ 31a ff ASVG) oder | |||||||||
2. | Verwenden | |||||||||
3. | Verwenden elektronischer Signaturen, die auf qualifizierte Zertifikate rückführbar sein müssen, | |||||||||
zu erfolgen hat. |
(3) Die Überprüfung der gemäß Abs. 2 festgestellten Identität hat in elektronischer Form durch Abgleich der gemäß Abs. 2 erhobenen Daten mit den im Gesundheitsdiensteanbieterindex gespeicherten Daten zu erfolgen.
(1) Zur Überprüfung der Identität von ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern und der ELGA-Ombudsstelle ist vom Bundesministervon dem für Gesundheitdas Gesundheitswesen zuständigen Bundesminister ein Gesundheitsdiensteanbieterindex einzurichten und zu betreiben. Die in den Gesundheitsdiensteanbieterindex aufzunehmenden Daten sind aus dem eHVD zu erheben und umfassen die Angaben gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 bis 8.
(2) Die Identität von ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern bzw. der ELGA-Ombudsstelle ist durch Erhebung der Daten gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 bis 8 festzustellen, wobei die Erhebung dieser Daten durch
1. | geeignete Identifikationskarten des e-card-Systems (§§ 31a ff ASVG) oder | |||||||||
2. | Verwenden | |||||||||
3. | Verwenden elektronischer Signaturen, die auf qualifizierte Zertifikate rückführbar sein müssen, | |||||||||
zu erfolgen hat. |
(3) Die Überprüfung der gemäß Abs. 2 festgestellten Identität hat in elektronischer Form durch Abgleich der gemäß Abs. 2 erhobenen Daten mit den im Gesundheitsdiensteanbieterindex gespeicherten Daten zu erfolgen.