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(2) § 1 Abs. 1 Z 2 und § 2 Abs. 2 Z 1 jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 46/2010 sowie § 1 Abs. 3 treten am 1. Juli 2010 in Kraft.
(3) „§ 3 Abs. 1 Z 1 lit. a, b und d, § 3 Abs. 1 Z 2 lit. a, § 4 Abs. 1 Z 1 und 2 und § 7 jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 119/2017 treten mit 1. Juli 2017 in Kraft.
(2) § 1 Abs. 1 Z 2 und § 2 Abs. 2 Z 1 jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 46/2010 sowie § 1 Abs. 3 treten am 1. Juli 2010 in Kraft.
(3) „§ 3 Abs. 1 Z 1 lit. a, b und d, § 3 Abs. 1 Z 2 lit. a, § 4 Abs. 1 Z 1 und 2 und § 7 jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 119/2017 treten mit 1. Juli 2017 in Kraft.