§ 11 1. AußWV 2011 Kategorien von Chemikalien

Erste Außenwirtschaftsverordnung 2011

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.12.2015 bis 31.12.9999

Chemikalien der Kategorien 1 bis 6 sind die in der Anlage 4 in den jeweiligen Kategorien angeführten Güter.

Stand vor dem 17.12.2015

In Kraft vom 29.10.2011 bis 17.12.2015

Chemikalien der Kategorien 1 bis 6 sind die in der Anlage 4 in den jeweiligen Kategorien angeführten Güter.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten