§ 1 1. AußWV 2011 (weggefallen)

Erste Außenwirtschaftsverordnung 2011

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.01.2015 bis 31.12.9999
§ 1 .Paragraph eins,

Verteidigungsgüter im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 4 AußWGAußWV 2011 sind alle Güter der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union, ABl(weggefallen) seit 23.01.2015 weggefallen. Nr. C 85 vom 22.03.2012 S. 1. Verteidigungsgüter im Sinne von Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 4, AußWG 2011 sind alle Güter der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union, ABl. Nr. C 85 vom 22.03.2012 Sitzung 1.

Stand vor dem 22.01.2015

In Kraft vom 10.01.2013 bis 22.01.2015
§ 1 .Paragraph eins,

Verteidigungsgüter im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 4 AußWGAußWV 2011 sind alle Güter der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union, ABl(weggefallen) seit 23.01.2015 weggefallen. Nr. C 85 vom 22.03.2012 S. 1. Verteidigungsgüter im Sinne von Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 4, AußWG 2011 sind alle Güter der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union, ABl. Nr. C 85 vom 22.03.2012 Sitzung 1.

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