Anl. 10 KV

Kraftstoffverordnung 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2023 bis 31.12.9999
Regeln für die Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen und des entsprechenden Vergleichswerts für fossile Brennstoffe zum Treibhauseffekt

A. Typische Werte und Standardwerte für Biokraftstoffe und Biomethan bei Herstellung ohne Netto – CO 2-Emissionen infolge von Landnutzungsänderungen;

  1. A.ATypische Werte und Standardwerte für Biokraftstoffe bei Herstellung ohne Netto
    • StrichaufzählungCO 2-Emissionen infolge von Landnutzungsänderungen;

Herstellungsweg des Biokraftstoffs

Typische Werte für die Minderung von Treibhausgasemissionen

Standardwerte für die Minderung von Treibhausgasemissionen

Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

67%

59%

Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

77%

73%

Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*))

73%

68%

Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*))

79%

76%

Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*))

58%

47%

Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*))

71%

64%

Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventionellen-Anlagen)

48%

40%

Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK- Anlage (*))

55%

48%

Ethanol aus Mais (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*))

40%

28%

Ethanol aus Mais (forstwirtschaftliche Reststoffe als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*))

69%

68%

Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

47%

38%

Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*))

53%

46%

Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*))

37%

24%

Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (forstwirtschaftliche Reststoffe als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*))

67%

67%

Ethanol aus Zuckerrohr

70%

70%

Ethyl-Tertiär-Butylether /ETBE), Anteil aus erneuerbaren Quellen

Wie beim Herstellungsweg für Ethanol

Wie beim Herstellungsweg für Ethanol

Tertiär-Amyl-Ethyl-Ether /TAEE) Anteil aus erneuerbaren Quellen

Wie beim Herstellungsweg für Ethanol

Wie beim Herstellungsweg für Ethanol

Biodiesel aus Raps

52%

47%

Biodiesel aus Sonnenblumen

57%

52%

Biodiesel aus Sojabohnen

55%

50%

Biodiesel aus Palmöl (offenes Abwasserbecken) 32 %

36%

19%

Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

51%

45%

Biodiesel aus Altspeiseöl

88%

84%

Biodiesel aus ausgelassenen tierischen Fetten (**)

84%

78%

Hydriertes Rapsöl

51%

47%

Hydriertes Sonnenblumenöl

58%

54%

Hydriertes Sojaöl

55%

51%

Hydriertes Palmöl (offenes Abwasserbecken)

34%

22%

Hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

53%

49%

Hydriertes Altspeiseöl

87%

83%

Hydrierte tierische Fette (**)

83%

77%

Reines Rapsöl

59%

57%

Reines Sonnenblumenöl

65%

64%

Reines Sojaöl

63%

61%

Reines Palmöl (offenes Abwasserbecken)

40%

30%

Reines Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

59%

57%

Reines Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

59%

57%

Reines Altspeiseöl

98%

98%

BIOMETHAN FÜR DEN VERKEHRSSEKTOR (*1)

Herstellungsweg des BiokraftstoffsBiomethan-produktionssystem

Typische Werte für die Minderung von TreibhausgasemissionenTechnologische Optionen

StandardwerteTypische Werte für die Minderung von Treibhausgasemissionen

Standardwerte für die Minderung von Treibhausgasemissionen

Gülle

Offenes Gärrückstands-lager, keine Abgasverbrennung

117 %

72 %

Ethanol aus ZuckerrübenOffenes Gärrückstands-lager, Abgasverbrennung

61133 %

5294 %

Ethanol aus Weizen (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert) 32% 16%
Ethanol aus Weizen (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage) 32% 16%
Ethanol aus Weizen (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) 45% 34%
Ethanol aus Weizen (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage) 53% 47%

Ethanol aus Weizen (Stroh als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage)Geschlossenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung

69190 %

69179 %

Geschlossenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung

206 %

202 %

Mais, gesamte Pflanze

Offenes Gärrückstands-lager, keine Abgasverbrennung

35 %

17 %

Ethanol aus MaisOffenes Gärrückstands-lager, in der Gemeinschaft erzeugt (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage)Abgasverbrennung

5651 %

4939 %

Ethanol aus ZuckerrohrGeschlossenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung

7152 %

7141 %

Ethyl-Tertiär-Butylether /ETBE)Geschlossenes Gärrückstandslager, Anteil aus erneuerbaren QuellenAbgasverbrennung

Wie beim Herstellungsweg für Ethanol68 %

Wie beim Herstellungsweg für Ethanol63 %

Tertiär-Amyl-Ethyl-Ether /TAEE) Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Herstellungsweg für Ethanol Wie beim Herstellungsweg für Ethanol

Bioabfall

Offenes Gärrückstands-lager, keine Abgasverbrennung

43 %

20 %

Biodiesel aus RapsOffenes Gärrückstands-lager, Abgasverbrennung

4559 %

3842 %

Biodiesel aus SonnenblumenGeschlossenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung

5870 %

5158 %

Biodiesel aus Sojabohnen 40% 31%

Biodiesel aus Palmöl (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert)Geschlossenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung

3686 %

1980 %

Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle) 62% 56%
Biodiesel aus pflanzlichen oder tierischem Abfallöl (*) 88% 83%
Hydriertes Rapsöl 51% 47%
Hydriertes Sonnenblumenöl 65% 62%
Hydriertes Palmöl (Prozess nicht spezifiziert) 40% 26%
Hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle) 68% 65%
Reines Rapsöl 58% 57%
Biogas aus organischen Siedlungsabfällen als komprimiertes Erdgas 80% 73%
Biogas aus Gülle als komprimiertes Erdgas 84% 81%
Biogas aus Trockenmist als komprimiertes Erdgas 86% 82%

(*1)

Die Treibhausgaseinsparungen für Biomethan beziehen sich ausschließlich auf komprimiertes Biomethan gegenüber dem Komparator für Fossilbrennstoffe im Verkehrssektor in Höhe von 94 gCO2eq/MJ.

(*) Mit Ausnahme von tierischen ÖlenStandardwerte für KWK-Verfahren gelten nur, wenn die gesamte Prozesswärme durch KWK erzeugt wird..

(**) Gilt nur für Biokraftstoffe aus tierischen Nebenprodukten, die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenproduktedes Europäischen Parlaments und zur Aufhebung der Verordnungdes Rates (EG1) Nr. 1774/2002, ABl. L Nr. L 300 vom 14.11.2009 S. 1, zuletzt berichtigt durch ABl. Nr. L 348 vom 04.12.2014 S. 31 als Material der Kategorie 31 bzw. 2 eingestuft werden.(*) Mit Ausnahme von tierischen Ölen aus tierischen Nebenprodukten, die; in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009diesem Fall werden Emissionen im Zusammenhang mit Hygienevorschriften fürder Entseuchung als Teil der Tierkörperverwertung nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nrberücksichtigt. 1774/2002, ABl. L Nr. L 300 vom 14.11.2009 Sitzung 1, zuletzt berichtigt durch ABl. Nr. L 348 vom 04.12.2014 Sitzung 31 als Material der Kategorie 3 eingestuft werden.

  1. B.BGeschätzte typische Werte und Standardwerte für künftige Biokraftstoffe, die im Januar 2008 nicht oder nur in vernachlässigbaren Mengen auf dem Markt waren, bei Herstellung ohne Netto-CO2-Emission infolge von Landnutzungsänderungen

BIOMETHAN — VERMISCHUNG VON MIST/GÜLLE UND MAIS (*1)

Herstellungsweg des BiokraftstoffsBiomethan-produktions-system

Typische Werte für die Minderung von TreibhausgasemissionenTechnologische Optionen

StandardwerteTypische Werte für die Minderung von Treibhausgasemissionen

Standardwerte für die Minderung von Treibhausgasemissionen

Ethanol aus Weizenstroh 87% 85%

Ethanol aus AbfallholzMist/Gülle — Mais

80 % — 20 %

80%Offenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung (1)

7462 %

35 %

Ethanol aus KulturholzOffenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung (2)

7678 %

7057 %

Fischer-Tropsch-Diesel aus AbfallholzGeschlossenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung

9597 %

9586 %

Fischer-Tropsch-Diesel aus KulturholzGeschlossenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung

93113 %

93108 %

Mist/Gülle — Mais

70 % — 30 %

Offenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung

53 %

29 %

Dimethylether (DME) aus AbfallholzOffenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung

9569 %

9551 %

DME aus KulturholzGeschlossenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung

9283 %

9271 %

Methanol aus AbfallholzGeschlossenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung

9499 %

94 %

Mist/Gülle — Mais

60 % – 40 %

Offenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung

48 %

25 %

Methanol aus KulturholzOffenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung

9164 %

9148 %

Methyl-Tertiär-Butylether (MTBE)Geschlossenes Gärrückstandslager, Anteil aus erneuerbaren Quellenkeine Abgasverbrennung

Wie beim Herstellungsweg für Methanol74 %

Wie beim Herstellungsweg für Methanol62 %

Geschlossenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung

90 %

84 %

(*1)

Die Treibhausgaseinsparungen für Biomethan beziehen sich ausschließlich auf komprimiertes Biomethan gegenüber dem Komparator für Fossilbrennstoffe im Verkehrssektor in Höhe von 94 gCO2eq/MJ.

(1)

Diese Kategorie umfasst die folgenden technologischen Kategorien zur Aufbereitung von Biogas zu Biomethan: Druckwechsel-Adsorption (Pressure Swing Adsorption — PSA), Druckwasserwäsche (Pressurised Water Scrubbing — PWS), Membrantrenntechnik, kryogene Trennung und physikalische Absorption mit einem organischen Lösungsmittel (Organic Physical Scrubbing — OPS). Dies schließt die Emission von 0,03 MJ CH4/MJ Biomethan für die Emission von Methan in den Abgasen ein.

(2)

Diese Kategorie umfasst die folgenden technologischen Kategorien zur Aufbereitung von Biogas zu Biomethan: Druckwasserwäsche (Pressurised Water Scrubbing — PWS), sofern das Wasser aufbereitet wird, Druckwechsel-Adsorption (Pressure Swing Adsorption — PSA), chemische Absorption (Chemical Scrubbing), physikalische Absorption mit einem organischen Lösungsmittel (Organic Physical Scrubbing — OPS), Membrantrenntechnik und kryogene Trennung. Für diese Kategorie werden keine Methanemissionen berücksichtigt (das Methan im Abgas verbrennt gegebenenfalls).

  1. CB.CB
    1. 1.Ziffer einsDie Treibhausgasemissionen bei der Herstellung und Verwendung von Kraftstoffen und Biokraftstoffen werden wie folgt berechnet:E = eec + el + ep + etd + eu – esca – eccs – eccr – eee,

    Herstellungsweg des Biokraftstoffs

    Typische Werte für die Minderung von Treibhausgasemissionen

    Standardwerte für die Minderung von Treibhausgasemissionen

    wobei

    83%

    Ethanol aus Weizenstroh

    85%

    E = Gesamtemissionen bei der Verwendung des Kraftstoffs
    eec = Emissionen bei der Gewinnung oder beim Anbau der Rohstoffe;
    el = auf das Jahr umgerechnete Emissionen aufgrund von Kohlenstoffbestandsänderungen infolge von Landnutzungsänderungen;
    ep = Emissionen bei der Verarbeitung;
    etd = Emissionen bei Transport und Vertrieb;

    Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz in Einzelanlage

    83%

    83%

    Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz in Einzelanlage

    82%

    82%

    Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Abfallholz in Einzelanlage

    83%

    83%

    Dimethylether (DME) aus Abfallholz in Einzelanlage

    84%

    84%

    DME aus Kulturholz in Einzelanlage

    83%

    83%

    Methanol aus Abfallholz in Einzelanlage

    84%

    84%

    Methanol aus Kulturholz in Einzelanlage

    83%

    83%

    Fischer-Tropsch-Diesel aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

    89%

    89%

    Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

    89%

    89%

    Dimethylether (DME) aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

    89%

    89%

    Methanol aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

    89%

    89%

    euMethyl-Tertiär-Butylether (MTBE), Anteil aus erneuerbaren Quellen

    = Emissionen bei der Nutzung des Kraftstoffs;Wie beim Herstellungsweg für Methanol

    Wie beim Herstellungsweg für Methanol

    esca = Emissionseinsparung durch Akkumulierung von Kohlenstoff im Boden infolge besserer landwirtschaftlicher Bewirtschaftungspraktiken;
    eccs = Emissionseinsparung durch Abscheidung und geologische Speicherung von Kohlendioxid;
    eccr =.Emissionseinsparung durch Abscheidung und Ersetzung von Kohlendioxid und
    eee = Emissionseinsparung durch überschüssige Elektrizität aus Kraft-Wärme-Kopplung.
    Die mit der Herstellung der Anlagen und Ausrüstungen verbundenen Emissionen werden nicht berücksichtigt.

    C. Methodologie

    1. 2.Ziffer 2
      1. 3.Ziffer 3Abweichend von Nummer 2 können für Kraftstoffe die in die in CO2-Äquivalent in g/MJ berechneten Werte so angepasst werden, dass Unterschiede zwischen Kraftstoffen bei der in km/MJ ausgedrückten geleisteten Nutzarbeit berücksichtigt werden. Derartige Anpassungen sind nur zulässig, wenn Belege für die Unterschiede bei der geleisteten Nutzarbeit angeführt werden.

      1. 4.Ziffer 4Die durch die Verwendung von Biokraftstoffen erzielte Einsparung bei den Treibhausgasemissionen wird wie folgt berechnet:

      EINSPARUNG = (EF – EB)/EF
      1. 5.Ziffer 5Die für die unter Nummer 1 genannten Zwecke berücksichtigten Treibhausgase sind CO2, N2O und CH4. Zur Berechnung der CO2-Äquivalenz werden diese Gase wie folgt gewichtet:

      CO2:

      1

      N2O:

      296

      CH4:

      23

      1. 6.Ziffer 6
        1. 8.Ziffer 8Der Bonus von 29 CO2-Äquivalent in g/MJ wird gewährt, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die betreffende Fläche
          1. a)Litera aim Januar 2008 nicht landwirtschaftlich oder zu einem anderen Zweck genutzt wurde und
          2. b)Litera bunter eine der folgenden zwei Kategorien fällt:
          3. i)Litera istark degradierte Flächen einschließlich früherer landwirtschaftlicher Nutzflächen,
          4. ii)Sub-Litera, i, istark verschmutzte Flächen.
          Der Bonus von 29 CO2-Äquivalent in g/MJ gilt für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren ab dem Zeitpunkt der Umwandlung der Fläche in eine landwirtschaftliche Nutzfläche, sofern ein kontinuierlicher Anstieg des Kohlenstoffbestands und ein nennenswerter Rückgang der Erosion auf unter Z i fallenden Flächen gewährleistet werden und die Bodenverschmutzung auf unter Z ii fallenden Flächen gesenkt wird.
        2. 9.Ziffer 9Die in Nummer 8 Buchstabe b genannten Kategorien werden wie folgt definiert:
          1. a)Litera a„stark degradierte Flächen“ sind Flächen, die während eines längeren Zeitraums entweder in hohem Maße versalzt wurden oder die einen besonders niedrigen Gehalt an organischen Stoffen aufweisen und stark erodiert sind;
          2. b)Litera b„stark verschmutzte Flächen“ sind Flächen, die aufgrund der Bodenverschmutzung ungeeignet für den Anbau von Lebens- und Futtermitteln sind.
          Dazu gehören auch Flächen, die Gegenstand eines Beschlusses der Kommission gemäß Artikel 18 Abs. 4 Unterabsatz 4 sind.Dazu gehören auch Flächen, die Gegenstand eines Beschlusses der Kommission gemäß Artikel 18 Absatz 4, Unterabsatz 4 sind.
        3. 10.Ziffer 10Für die Zwecke dieser Verordnung erfolgt die Berechnung des Bodenkohlenstoffbestands auf der Grundlage der von der Kommission auf der Basis von Band 4 der IPPC-Leitlinien für nationale Treibhausgasinventare aus dem Jahr 2006 erstellten Leitlinien für die Berechnung des Bodenkohlenstoffbestands (Beschluss der Kommission 2010/335/EU über Leitlinien für die Berechnung des Kohlenstoffbestands im Boden für die Zwecke des Anhangs V der Richtlinie 2009/28/EG, ABl. Nr. L 151 vom 17.06.2010 S.19).Für die Zwecke dieser Verordnung erfolgt die Berechnung des Bodenkohlenstoffbestands auf der Grundlage der von der Kommission auf der Basis von Band 4 der IPPC-Leitlinien für nationale Treibhausgasinventare aus dem Jahr 2006 erstellten Leitlinien für die Berechnung des Bodenkohlenstoffbestands (Beschluss der Kommission 2010/335/EU über Leitlinien für die Berechnung des Kohlenstoffbestands im Boden für die Zwecke des Anhangs römisch fünf der Richtlinie 2009/28/EG, ABl. Nr. L 151 vom 17.06.2010 S.19).
        4. 11.Ziffer 11Die Emissionen bei der Verarbeitung (ep) schließen die Emissionen bei der Verarbeitung selbst, aus Abfällen und Leckagen sowie bei der Herstellung der zur Verarbeitung verwendeten Chemikalien oder sonstigen Produkte ein. Bei der Berücksichtigung des Verbrauchs an nicht in der Anlage zur Kraftstoffherstellung erzeugter Elektrizität wird angenommen, dass die Treibhausgasemissionsintensität bei Erzeugung und Verteilung dieser Elektrizität der durchschnittlichen Emissionsintensität bei der Produktion und Verteilung von Elektrizität in einer bestimmten Region entspricht. Abweichend von dieser Regel gilt: Die Produzenten können für die von einer einzelnen Elektrizitätserzeugungsanlage erzeugte Elektrizität einen Durchschnittswert verwenden, falls diese Anlage nicht an das Elektrizitätsnetz angeschlossen ist.
        5. 12.Ziffer 12Die Emissionen beim Transport und Vertrieb (etd) schließen die beim Transport und der Lagerung von Rohstoffen und Halbfertigerzeugnissen sowie bei der Lagerung und dem Vertrieb von Fertigerzeugnissen anfallenden Emissionen ein. Die Emissionen beim Transport und Vertrieb, die unter Nummer 6 berücksichtigt werden, fallen nicht unter diese Nummer.
        6. 13.Ziffer 13Die Emissionen bei der Nutzung des Kraftstoffs (eu) werden für Biokraftstoffe mit null angesetzt.

        1. 14.Ziffer 14Die Emissionseinsparung durch Abscheidung und geologische Speicherung von Kohlendioxid (eccs), die nicht bereits in ep berücksichtigt wurde, wird auf die durch Abscheidung und Sequestrierung von emittiertem CO2 vermiedenen Emissionen begrenzt, die unmittelbar mit der Gewinnung, dem Transport, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Kraftstoff verbunden sind.

        1. 15.Ziffer 15Die Emissionseinsparung durch CO2-Abscheidung und -ersetzung (eccr) wird begrenzt auf die durch Abscheidung von CO2 vermiedenen Emissionen, wobei der Kohlenstoff aus Biomasse stammt und anstelle des auf fossile Brennstoffe zurückgehenden Kohlendioxids für gewerbliche Erzeugnisse und Dienstleistungen verwendet wird.

        1. 16.Ziffer 16Die Emissionseinsparung durch überschüssige Elektrizität aus Kraft-Wärme-Kopplung (eee) wird im Verhältnis zu dem von Kraftstoffherstellungssystemen mit Kraft-Wärme-Kopplung, welche als Brennstoff andere Nebenerzeugnisse als Ernterückstände einsetzen, erzeugten Elektrizitätsüberschuss berücksichtigt. Für die Berücksichtigung dieses Elektrizitätsüberschusses wird davon ausgegangen, dass die Größe der KWK-Anlage der Mindestgröße entspricht, die erforderlich ist, um die für die Kraftstoffherstellung benötigte Wärme zu liefern. Die mit diesem Elektrizitätsüberschuss verbundene Minderung an Treibhausgasemissionen werden der Treibhausgasmenge gleichgesetzt, die bei der Erzeugung einer entsprechenden Elektrizitätsmenge in einem Kraftwerk emittiert würde, das den gleichen Brennstoff einsetzt wie die KWK-Anlage.

        1. 17.Ziffer 17Werden bei einem Kraftstoffherstellungsverfahren neben dem Kraftstoff, für den die Emissionen berechnet werden, weitere Erzeugnisse („Nebenerzeugnisse“) hergestellt, so werden die anfallenden Treibhausgasemissionen zwischen dem Kraftstoff oder dessen Zwischenerzeugnis und den Nebenerzeugnissen nach Maßgabe ihres Energiegehalts (der bei anderen Nebenerzeugnissen als Elektrizität durch den unteren Heizwert bestimmt wird) aufgeteilt.

        1. 18.Ziffer 18Für die Zwecke der Berechnung nach Nummer 17 sind die aufzuteilenden Emissionen eec + el + die Anteile von ep, etd und eee, die bis einschließlich zu dem Verfahrensschritt anfallen, bei dem ein Nebenerzeugnis erzeugt wird. Wurden in einem früheren Verfahrensschritt Emissionen Nebenerzeugnissen zugewiesen, so wird für diesen Zweck anstelle der Gesamtemissionen der Bruchteil dieser Emissionen verwendet, der im letzten Verfahrensschritt dem Zwischenerzeugnis zugeordnet wird.Im Falle von Biokraftstoffen werden sämtliche Nebenerzeugnisse, einschließlich nicht unter Nummer 16 fallender Elektrizität, für die Zwecke der Berechnung berücksichtigt, mit Ausnahme von Ernterückständen wie Stroh, Bagasse, Hülsen, Maiskolben und Nussschalen. Für die Zwecke der Berechnung wird der Energiegehalt von Nebenerzeugnissen mit negativem Energiegehalt auf null festgesetzt.Die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen von Abfällen, Ernterückständen wie Stroh, Bagasse, Hülsen, Maiskolben und Nussschalen sowie Produktionsrückständen einschließlich Rohglycerin (nicht raffiniertes Glycerin) werden bis zur Sammlung dieser Materialien auf null angesetzt.Bei Kraftstoffen, die in Raffinerien hergestellt werden, ist die Analyseeinheit für die Zwecke der Berechnung nach Nummer 17 die Raffinerie.

        1. D.DDisaggregierte Standardwerte für Biokraftstoffe
        Disaggregierte Standardwerte für den Anbau: „eec“ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs

        Herstellungsweg der Biokraftstoffe

        Typische Treibhausgasemissionen

        (CO2-Äquivalent in g/MJ)

        Standardtreibhausgasemissionen

        (CO2-Äquivalent in g/MJ)

        Ethanol aus Zuckerrüben

        12

        12

        Ethanol aus Weizen

        23

        23

        Ethanol aus Mais, in der Gemeinschaft erzeugt

        20

        20

        Ethanol aus Zuckerrohr

        14

        14

        ETBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

        Wie beim Herstellungsweg für Ethanol

        TAEE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

        Wie beim Herstellungsweg für Ethanol

        Biodiesel aus Raps

        29

        29

        Biodiesel aus Sonnenblumen

        18

        18

        Biodiesel aus Sojabohnen

        19

        19

        Biodiesel aus Palmöl

        14

        14

        Biodiesel aus pflanzlichem oder tierischem (*) Abfallöl

        0

        0

        Hydriertes Rapsöl

        30

        30

        Hydriertes Sonnenblumenöl

        18

        18

        Hydriertes Palmöl

        15

        15

        Reines Rapsöl

        30

        30

        Biogas aus organischen Siedlungsabfällen als komprimiertes Erdgas

        0

        0

        Biogas aus Gülle als komprimiertes Erdgas

        0

        0

        Biogas aus Trockenmist als komprimiertes Erdgas

        0

        0

        (*)Mit Ausnahme von tierischen Ölen aus tierischen Nebenprodukten, die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 als Material der Kategorie 3 eingestuft werden.

        Herstellungsweg der Biokraftstoffe

        Typische Treibhausgasemissionen

        (CO2-Äquivalent in g/MJ)

        Standardtreibhausgasemissionen

        (CO2-Äquivalent in g/MJ)

        Ethanol aus Zuckerrüben

        19

        26

        Ethanol aus Weizen (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert)

        32

        45

        Ethanol aus Weizen (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage)

        32

        45

        Ethanol aus Weizen (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

        21

        30

        Ethanol aus Weizen (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage)

        14

        19

        Ethanol aus Weizen (Stroh als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage)

        1

        1

        Ethanol aus Mais, in der Gemeinschaft erzeugt (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage)

        15

        21

        Ethanol aus Zuckerrohr

        1

        1

        ETBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

        Wie beim Herstellungsweg für Ethanol

        TAEE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

        Wie beim Herstellungsweg für Ethanol

        Biodiesel aus Raps

        16

        22

        Biodiesel aus Sonnenblumen

        16

        22

        Biodiesel aus Sojabohnen

        18

        26

        Biodiesel aus Palmöl (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert)

        35

        49

        Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

        13

        18

        Biodiesel aus pflanzlichem oder tierischem Abfallöl

        9

        13

        Hydriertes Rapsöl

        10

        13

        Hydriertes Sonnenblumenöl

        10

        13

        Hydriertes Palmöl (Prozess nicht spezifiziert)

        30

        42

        Hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

        7

        9

        Reines Rapsöl

        4

        5

        Biogas aus organischen Siedlungsabfällen als komprimiertes Erdgas

        14

        20

        Biogas aus Gülle als komprimiertes Erdgas

        8

        11

        Biogas aus Trockenmist als komprimiertes Erdgas

        8

        11

        Disaggregierte Standardwerte für Transport und Vertrieb: „etd“ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs

        Herstellungsweg der Biokraftstoffe

        Typische Treibhausgasemissionen

        (CO2-Äquivalent in g/MJ)

        Standardtreibhausgasemissionen

        (CO2-Äquivalent in g/MJ)

        Ethanol aus Zuckerrüben

        2

        2

        Ethanol aus Weizen

        2

        2

        Ethanol aus Mais, in der Gemeinschaft erzeugt

        2

        2

        Ethanol aus Zuckerrohr

        9

        9

        ETBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

        Wie beim Herstellungsweg für Ethanol

        TAEE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

        Wie beim Herstellungsweg für Ethanol

        Biodiesel aus Raps

        1

        1

        Biodiesel aus Sonnenblumen

        1

        1

        Biodiesel aus Sojabohnen

        13

        13

        Biodiesel aus Palmöl

        5

        5

        Biodiesel aus pflanzlichem oder tierischem Abfallöl

        1

        1

        Hydriertes Rapsöl

        1

        1

        Hydriertes Sonnenblumenöl

        1

        1

        Hydriertes Palmöl

        5

        5

        Reines Rapsöl

        1

        1

        Biogas aus organischen Siedlungsabfällen als komprimiertes Erdgas

        3

        3

        Biogas aus Gülle als komprimiertes Erdgas

        5

        5

        Biogas aus Trockenmist als komprimiertes Erdgas

        4

        4

        Insgesamt für Anbau, Verarbeitung, Transport und Vertrieb

        Herstellungsweg der Biokraftstoffe

        Typische Treibhausgasemissionen

        (CO2-Äquivalent in g/MJ)

        Standardtreibhausgasemissionen

        (CO2-Äquivalent in g/MJ)

        Ethanol aus Zuckerrüben

        33

        40

        Ethanol aus Weizen (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert)

        57

        70

        Ethanol aus Weizen (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage)

        57

        70

        Ethanol aus Weizen (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

        46

        55

        Ethanol aus Weizen (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage)

        39

        44

        Ethanol aus Weizen (Stroh als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage)

        26

        26

        Ethanol aus Mais, in der Gemeinschaft erzeugt (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage)

        37

        43

        Ethanol aus Zuckerrohr

        24

        24

        ETBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

        Wie beim Herstellungsweg für Ethanol

        TAEE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

        Wie beim Herstellungsweg für Ethanol

        Biodiesel aus Raps

        46

        52

        Biodiesel aus Sonnenblumen

        35

        41

        Biodiesel aus Sojabohnen

        50

        58

        Biodiesel aus Palmöl (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert)

        54

        68

        Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

        32

        37

        Biodiesel aus pflanzlichem oder tierischem Abfallöl

        10

        14

        Hydriertes Rapsöl

        41

        44

        Hydriertes Sonnenblumenöl

        29

        32

        Hydriertes Palmöl (Prozess nicht spezifiziert)

        50

        62

        Hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

        27

        29

        Reines Rapsöl

        35

        36

        Biogas aus organischen Siedlungsabfällen als komprimiertes Erdgas

        17

        23

        Biogas aus Gülle als komprimiertes Erdgas

        13

        16

        Biogas aus Trockenmist als komprimiertes Erdgas

        12

        15

        1. E.E

          Herstellungsweg der Biokraftstoffe

          Typische Treibhausgasemissionen

          (CO2-Äquivalent in g/MJ)

          Standardtreibhausgasemissionen

          (CO2-Äquivalent in g/MJ)

          Ethanol aus Weizenstroh

          3

          3

          Ethanol aus Holz

          1

          1

          Ethanol aus Kulturholz

          6

          6

          Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz

          1

          1

          Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz

          4

          4

          DME aus Abfallholz

          1

          1

          DME aus Kulturholz

          5

          5

          Methanol aus Abfallholz

          1

          1

          Methanol aus Kulturholz

          5

          5

          MTBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

          Wie beim Herstellungsweg für Methanol

          Disaggregierte Standardwerte für die Verarbeitung (einschl. Elektrizitätsüberschuss):„ep – eee“ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs

          Herstellungsweg der Biokraftstoffe

          Typische Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent in g/MJ)

          Standardtreibhausgas-Emissionen (CO2-Äquivalent in g/MJ)

          Ethanol aus Weizenstroh

          5

          7

          Ethanol aus Holz

          12

          17

          Fischer-Tropsch-Diesel aus Holz

          0

          0

          DME aus Holz

          0

          0

          Methanol aus Holz

          0

          0

          MTBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

          MTBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

          Disaggregierte Standardwerte für den Transport und Vertrieb: „etd“ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs

          Herstellungsweg der Biokraftstoffe

          Typische Treibhausgasemissionen

          (CO2-Äquivalent in g/MJ)

          Standardtreibhausgasemissionen

          (CO2-Äquivalent in g/MJ)

          Ethanol aus Weizenstroh

          2

          2

          Ethanol aus Abfallholz

          4

          4

          Ethanol aus Kulturholz

          2

          2

          Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz

          3

          3

          Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz

          2

          2

          DME aus Abfallholz

          4

          4

          DME aus Kulturholz

          2

          2

          Methanol aus Abfallholz

          4

          4

          Methanol aus Kulturholz

          2

          2

          MTBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

          Wie beim Herstellungsweg für Methanol

          Insgesamt für Anbau, Verarbeitung, Transport und Vertrieb

          Herstellungsweg der Biokraftstoffe

          Typische Treibhausgasemissionen

          (CO2-Äquivalent in g/MJ)

          Standardtreibhausgasemissionen

          (CO2-Äquivalent in g/MJ)

          Ethanol aus Weizenstroh

          11

          13

          Ethanol aus Abfallholz

          17

          22

          Ethanol aus Kulturholz

          20

          25

          Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz

          4

          4

          Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz

          6

          6

          DME aus Abfallholz

          5

          5

          DME aus Kulturholz

          7

          7

          Methanol aus Abfallholz

          5

          5

          Methanol aus Kulturholz

          7

          7

          MTBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

          Wie beim Herstellungsweg für Methanol“

          ________________________

          22 Der durch Division des Molekulargewichts von CO2 (44,010 g/mol) durch das Molekulargewicht von Kohlenstoff (12,011 g/mol) gewonnene Quotient ist gleich 3,664.

          23 Kulturflächen im Sinn der Definition des IPCC

          24 Dauerkulturen sind definiert als mehrjährige Kulturpflanzen, deren Stiel normalerweise nicht jährlich geerntet wird (z. B. Niederwald mit Kurzumtrieb und Ölpalmen).

    2. 1.Ziffer eins
      1. a)Litera aTreibhausgasemissionen bei der Produktion und Verwendung von Biokraftstoffen werden wie folgt berechnet:

      wobei

      E

      = Gesamtemissionen bei der Verwendung des Kraftstoffs

      eec

      = Emissionen bei der Gewinnung oder beim Anbau der Rohstoffe;

      el

      = auf das Jahr umgerechnete Emissionen aufgrund von Kohlenstoffbestandsänderungen infolge von Landnutzungsänderungen;

      ep

      = Emissionen bei der Verarbeitung;

      etd

      = Emissionen bei Transport und Vertrieb;

      eu

      = Emissionen bei der Nutzung des Kraftstoffs;

      esca

      = Emissionseinsparung durch Akkumulierung von Kohlenstoff im Boden infolge besserer landwirtschaftlicher Bewirtschaftungspraktiken;

      eccs

      = Emissionseinsparung durch Abscheidung und geologische Speicherung von Kohlendioxid;

      eccr

      =.Emissionseinsparung durch Abscheidung und Ersetzung von Kohlendioxid

      Die mit der Herstellung der Anlagen und Ausrüstungen verbundenen Emissionen werden nicht berücksichtigt.

      1. b)Litera b
        1. 2.Ziffer 2Die durch Biokraftstoffe oder Biomethan verursachten Treibhausgasemissionen E werden in CO2-Äquivalent in g/MJ (Gramm CO2-Äquivalent pro Megajoule Kraftstoff) angegeben.

        Werden Treibhausgasemissionen durch die Gewinnung oder den Anbau von Rohstoffen (eec) als Einheit gCO2eq/Tonne Trockenrohstoff angegeben, wird die Umwandlung in gCO2eq/MJ (Gramm CO2-Äquivalent pro Megajoule Brennstoff) wie folgt berechnet(1)

        wobei:



        Die Emissionen pro Tonne Trockenrohstoff werden wie folgt berechnet:

        1. (1)Absatz einsDie Formel, mit der die Treibhausgasemissionen durch die Gewinnung oder den Anbau von Rohstoffen eec berechnet werden, beschreibt Fälle, in denen Rohstoffe in einem Schritt in Biokraftstoffe umgewandelt werden. Bei komplizierteren Versorgungsketten sind Anpassungen notwendig, damit auch die Treibhausgasemissionen eec berechnet werden, die durch die Gewinnung oder den Anbau von Rohstoffen für Zwischenprodukte verursacht werden.

        1. 3.Ziffer 3Die durch die Verwendung von Biokraftstoffen oder Biomethan erzielte Einsparung bei den Treibhausgasemissionen wird wie folgt berechnet:EINSPARUNG = (EF(t) – EB)/EF(t)dabei sind:EB = Gesamtemissionen bei der Verwendung des Biokraftstoffs;

        EF(t) = Gesamtemissionen des Komparators für Fossile Kraftstoffe.
        1. 4.Ziffer 4Die für die unter Nummer 1 genannten Zwecke berücksichtigten Treibhausgase sind CO2, N2O und CH4. Zur Berechnung der CO2-Äquivalenz werden diese Gase wie folgt gewichtet:

        CO2:

        1

        N2O:

        296

        CH4:

        25

        1. 5.Ziffer 5
          1. 6.Ziffer 6Für die Zwecke der in Nummer 1 Buchstabe a genannten Berechnungen werden Treibhausgasemissionseinsparungen infolge besserer landwirtschaftlicher Bewirtschaftungspraktiken (esca), wie infolge der Umstellung auf eine reduzierte Bodenbearbeitung oder eine Nullbodenbearbeitung, verbesserter Fruchtfolgen, der Nutzung von Deckpflanzen, einschließlich Bewirtschaftung der Ernterückstände, sowie des Einsatzes natürlicher Bodenverbesserer (z. B. Kompost, Rückstände der Mist-/Güllevergärung), nur dann berücksichtigt, wenn zuverlässige und überprüfbare Nachweise dafür vorgelegt werden, dass mehr Kohlenstoff im Boden gebunden wurde, oder wenn vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass dies in dem Zeitraum, in dem die betreffenden Rohstoffe angebaut wurden, der Fall war; dabei ist gleichzeitig jenen Emissionen Rechnung zu tragen, die aufgrund des vermehrten Einsatzes von Dünger und Pflanzenschutzmitteln bei derartigen Praktiken entstehen (1).

          1. 7.Ziffer 7Die auf Jahresbasis umgerechneten Emissionen aus Kohlenstoffbestandsänderungen infolge von Landnutzungsänderungen (el) werden durch gleichmäßige Verteilung der Gesamtemissionen über 20 Jahre berechnet. Diese Emissionen werden wie folgt berechnet:

          dabei sind:

          el = auf das Jahr umgerechnete Treibhausgasemissionen aus Kohlenstoffbestandsänderungen infolge von Landnutzungsänderungen (gemessen als Masse (Gramm) an CO2-Äquivalent pro Energieeinheit (Megajoule) Biokraftstoff); „Kulturflächen“ (3) und „Dauerkulturen“ (4) sind als eine einzige Landnutzungsart zu betrachten;
          1. (Absatz eins1) Bei einem solchen Nachweis kann es sich um Messungen des Kohlenstoffs im Boden handeln, beispielsweise in Form einer ersten Messung vor dem Anbau und anschließender regelmäßiger Messungen im Abstand von mehreren Jahren. In diesem Fall würde für den Anstieg des Bodenkohlenstoffs, solange der zweite Messwert noch nicht vorliegt, anhand repräsentativer Versuche oder Bodenmodelle ein Schätzwert ermittelt. Ab der zweiten Messung würden die Messwerte als Grundlage dienen, um zu ermitteln, ob und in welchem Maß der Bodenkohlenstoff steigt.
          2. (Absatz 22) Der durch Division des Molekulargewichts von CO2 (44,010 g/mol) durch das Molekulargewicht von Kohlenstoff (12,011 g/mol) gewonnene Quotient ist gleich 3,664.
          3. (Absatz 33) Kulturflächen im Sinn der Definition des IPCC
          4. (Absatz 44) Dauerkulturen sind definiert als mehrjährige Kulturpflanzen, deren Stiel normalerweise nicht jährlich geerntet wird (z. B. Niederwald mit Kurzumtrieb und Ölpalmen).
            1. 8.Ziffer 8Der Bonus von 29 CO2-Äquivalent in g/MJ wird gewährt, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die betreffende Fläche
              1. a)Litera aim Januar 2008 nicht landwirtschaftlich oder zu einem anderen Zweck genutzt wurde und
              2. b)Litera baus stark degradierten Flächen einschließlich früherer landwirtschaftlicher Nutzflächen besteht.
              Der Bonus von 29 CO2-Äquivalent in g/MJ gilt für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren ab dem Zeitpunkt der Umwandlung der Fläche in eine landwirtschaftliche Nutzfläche, sofern ein kontinuierlicher Anstieg des Kohlenstoffbestands und ein nennenswerter Rückgang der Erosion auf unter Buchstabe b fallenden Flächen gewährleistet werden
            2. 9.Ziffer 9„Stark degradierte Flächen“ sind Flächen, die während eines längeren Zeitraums entweder in hohem Maße versalzt wurden oder die einen besonders niedrigen Gehalt an organischen Stoffen aufweisen und stark erodiert sind;
            3. 10.Ziffer 10Für die Zwecke dieser Verordnung erfolgt die Berechnung des Bodenkohlenstoffbestands auf der Grundlage der von der Kommission auf der Basis von Band 4 der IPPC-Leitlinien für nationale Treibhausgasinventare aus dem Jahr 2006 sowie im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 und der Verordnung (EU) 2018/841 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 erstellten Leitlinien für die Berechnung des Bodenkohlenstoffbestands (Beschluss der Kommission 2010/335/EU über Leitlinien für die Berechnung des Kohlenstoffbestands im Boden für die Zwecke des Anhangs V der Richtlinie 2009/28/EG, ABl. Nr. L 151 vom 17.06.2010 S.19).Für die Zwecke dieser Verordnung erfolgt die Berechnung des Bodenkohlenstoffbestands auf der Grundlage der von der Kommission auf der Basis von Band 4 der IPPC-Leitlinien für nationale Treibhausgasinventare aus dem Jahr 2006 sowie im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 und der Verordnung (EU) 2018/841 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 erstellten Leitlinien für die Berechnung des Bodenkohlenstoffbestands (Beschluss der Kommission 2010/335/EU über Leitlinien für die Berechnung des Kohlenstoffbestands im Boden für die Zwecke des Anhangs römisch fünf der Richtlinie 2009/28/EG, ABl. Nr. L 151 vom 17.06.2010 S.19).
            4. 11.Ziffer 11Die Emissionen bei der Verarbeitung (ep) schließen die Emissionen bei der Verarbeitung selbst, aus Abfällen und Leckagen sowie bei der Herstellung der zur Verarbeitung verwendeten Chemikalien oder sonstigen Produkte ein, einschließlich der CO2-Emissionen, die dem Kohlenstoffgehalt fossiler Inputs entsprechen, unabhängig davon, ob sie bei dem Prozess tatsächlich verbrannt werden. Bei der Berücksichtigung des Verbrauchs an nicht in der Anlage zur Kraftstoffherstellung erzeugter Elektrizität wird angenommen, dass die Treibhausgasemissionsintensität bei Erzeugung und Verteilung dieser Elektrizität der durchschnittlichen Emissionsintensität bei der Produktion und Verteilung von Elektrizität in einer bestimmten Region entspricht. Abweichend von dieser Regel gilt: Die Produzenten können für die von einer einzelnen Elektrizitätserzeugungsanlage erzeugte Elektrizität einen Durchschnittswert verwenden, falls diese Anlage nicht an das Elektrizitätsnetz angeschlossen ist. Die Emissionen bei der Verarbeitung schließen gegebenenfalls Emissionen bei der Trocknung von Zwischenprodukten und -materialien ein.
            5. 12.Ziffer 12Die Emissionen beim Transport und Vertrieb (etd) schließen die beim Transport und der Lagerung von Rohstoffen und Halbfertigerzeugnissen sowie bei der Lagerung und dem Vertrieb von Fertigerzeugnissen anfallenden Emissionen ein. Die Emissionen beim Transport und Vertrieb, die unter Nummer 5 berücksichtigt werden, fallen nicht unter diese Nummer.
            6. 13.Ziffer 13Die CO2 Emissionen bei der Nutzung des Kraftstoffs (eu) werden für Biokraftstoffe und Biomethan mit null angesetzt. Die Emissionen von anderen Treibhausgasen als CO2 (CH2 und N2O) bei der Nutzung von Biokraftstoffen werden in den eu-Faktor einbezogen.
            7. 14.Ziffer 14Die Emissionseinsparung durch Abscheidung und geologische Speicherung von Kohlendioxid (eccs), die nicht bereits in ep berücksichtigt wurde, wird auf die durch Abscheidung und Sequestrierung von emittiertem CO2 vermiedenen Emissionen begrenzt, die unmittelbar mit der Gewinnung, dem Transport, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Kraftstoff verbunden sind, sofern die Speicherung im Einklang mit der Richtlinie 2009/31/EG über die geologische Speicherung von Kohlendioxid erfolgt.
            8. 15.Ziffer 15Die Emissionseinsparung durch CO2-Abscheidung und -ersetzung (eccr) steht in unmittelbarer Verbindung mit der Produktion des Biokraftstoffs oder Biomethans, dem sie zugeordnet wird, und wird begrenzt auf die durch Abscheidung von CO2 vermiedenen Emissionen, wobei der Kohlenstoff aus Biomasse stammt und bei der Produktion von Handelsprodukten und bei Dienstleistungen anstelle des CO2 fossilen Ursprungs verwendet wird.
            9. 16.Ziffer 16Erzeugt eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage, die Wärme und/oder Elektrizität für ein Kraftstoffproduktionsverfahren liefert, für das Emissionen berechnet werden, überschüssige Elektrizität und/oder Nutzwärme, werden die Treibhausgasemissionen entsprechend der Temperatur der Wärme (die deren Nutzen widerspiegelt) auf die Elektrizität und die Nutzwärme aufgeteilt. Der Nutzanteil der Wärme ergibt sich durch Multiplikation ihres Energiegehalts mit dem Carnot'schen Wirkungsgrad Ch, der wie folgt berechnet wird:

          wobei:

          Th =Temperatur, gemessen als absolute Temperatur (Kelvin) der Nutzwärme am LieferortT0 =Umgebungstemperatur, festgelegt auf 273,15 Kelvin (0 °C)Wenn die überschüssige Wärme zur Beheizung von Gebäuden ausgeführt wird, kann Ch für eine Temperatur unter 150 °C (423,15 Kelvin) alternativ wie folgt definiert werden:Ch =Carnot'scher Wirkungsgrad für Wärme bei 150 °C (423,15 Kelvin) = 0,3546Für die Zwecke dieser Berechnung ist der tatsächliche Wirkungsgrad zu verwenden, der als jährlich produzierte mechanische Energie, Elektrizität bzw. Wärme dividiert durch die jährlich eingesetzte Energie definiert wird.Für die Zwecke dieser Berechnung bezeichnet der Begriff
          1. a)Litera a„Kraft-Wärme-Kopplung“ die gleichzeitige Erzeugung thermischer Energie und elektrischer und/oder mechanischer Energie in einem Prozess;
          2. b)Litera b„Nutzwärme“ die in einem KWK-Prozess zur Befriedigung eines wirtschaftlich vertretbaren Wärme- oder Kältebedarfs erzeugte Wärme;
          3. c)Litera c„wirtschaftlich vertretbarer Bedarf“ den Bedarf, der die benötigte Wärme- oder Kälteleistung nicht überschreitet und der sonst zu Marktbedingungen gedeckt würde.
          1. 17.Ziffer 17Werden bei einem Kraftstoffproduktionsverfahren neben dem Kraftstoff, für den die Emissionen berechnet werden, weitere Erzeugnisse („Nebenerzeugnisse“) produziert, so werden die anfallenden Treibhausgasemissionen zwischen dem Kraftstoff oder dessen Zwischenerzeugnis und den Nebenerzeugnissen nach Maßgabe ihres Energiegehalts (der bei anderen Nebenerzeugnissen als Elektrizität durch den unteren Heizwert bestimmt wird) aufgeteilt. Die Treibhausgasintensität überschüssiger Nutzwärme und Elektrizität entspricht der Treibhausgasintensität der für ein Kraftstoffherstellungsverfahren gelieferten Wärme oder Elektrizität; sie wird durch Berechnung der Treibhausgasintensität aller Inputs in die Kraft-Wärme-Kopplungs-, konventionelle oder sonstige Anlage, die Wärme oder Elektrizität für ein Kraftstoffproduktionsverfahren liefert, und der Emissionen der betreffenden Anlage, einschließlich der Rohstoffe sowie CH4- und N2O-Emissionen, bestimmt. Im Falle der Kraft-Wärme-Kopplung erfolgt die Berechnung entsprechend Nummer 16.
          2. 18.Ziffer 18Für die Zwecke der Berechnung nach Nummer 17 sind die aufzuteilenden Emissionen eec + el + esca + die Anteile von ep, etd eccs und eccr, die bis einschließlich zu dem Verfahrensschritt anfallen, bei dem ein Nebenprodukt erzeugt wird. Wurden in einem früheren Verfahrensschritt Emissionen Nebenprodukten zugewiesen, so wird für diesen Zweck anstelle der Gesamtemissionen der Bruchteil dieser Emissionen verwendet, der im letzten Verfahrensschritt dem Zwischenerzeugnis zugeordnet wird.Im Falle von Biokraftstoffen und Biomethan werden sämtliche Nebenerzeugnisse, für die Zwecke der Berechnung berücksichtigt, Abfällen und Reststoffen werden keine Emissionen zugeordnet. Für die Zwecke der Berechnung wird der Energiegehalt von Nebenprodukten mit negativem Energiegehalt mit null angesetzt. Die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen von Abfällen und Reststoffen, einschließlich Baumspitzen und Ästen, Stroh,, Hülsen, Maiskolben und Nussschalen sowie Reststoffen aus der Verarbeitung einschließlich Rohglycerin (nicht raffiniertes Glycerin) und Bagasse werden bis zur Sammlung dieser Materialien auf null angesetzt, unabhängig davon, ob sie vor der Umwandlung ins Endprodukt zu Zwischenprodukten verarbeitet werden.Bei Kraftstoffen, die in anderen Raffinerien als einer Kombination von Verarbeitungsbetrieben mit konventionellen oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die dem Verarbeitungsbetrieb Wärme und/oder Elektrizität liefern, hergestellt werden, ist die Analyseeinheit für die Zwecke der Berechnung nach Nummer 17 die Raffinerie.
          3. 19.Ziffer 19Bei Biokraftstoffen und Biomethan ist für die Zwecke der Berechnung nach Nummer 3 die fossile Vergleichsgröße EF(t) 94 gCO2eq/MJ.

          D. 1. Disaggregierte Standardwerte für Biokraftstoffe

          Disaggregierte Standardwerte für den Anbau: „eec“ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs einschließlich N2O- Bodenemissionen

          Herstellungsweg der Biokraftstoffe

          Typische Treibhausgasemissionen

          (CO2-Äquivalent in g/MJ)

          Standardtreibhausgasemissionen

          (CO2-Äquivalent in g/MJ)

          Ethanol aus Zuckerrüben

          9,6

          9,6

          Ethanol aus Mais

          25,5

          25,5

          Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais

          27

          27

          Ethanol aus Zuckerrohr

          17,1

          17,1

          ETBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

          Wie beim Herstellungsweg für Ethanol

          TAEE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

          Wie beim Herstellungsweg für Ethanol

          Biodiesel aus Raps

          32

          32

          Biodiesel aus Sonnenblumen

          26,1

          26,1

          Biodiesel aus Sojabohnen

          21,2

          21,2

          Biodiesel aus Palmöl

          26,0

          26,0

          Biodiesel aus Altspeiseöl

          0

          0

          Biodiesel aus ausgelassenen tierischen Fetten(**)

          0

          0

          Hydriertes Rapsöl

          33,4

          33,4

          Hydriertes Sonnenblumenöl

          26,9

          26,9

          Hydriertes Sojaöl

          22,1

          22,1

          Hydriertes Palmöl

          27,3

          27,3

          Hydriertes Altspeiseöl

          0

          0

          Hydriertes Tierische Fette (**)

          0

          0

          Reines Rapsöl

          33,4

          33,4

          Reines Sonnenblumenöl

          27,2

          27,2

          Reines Sojaöl

          22,2

          22,2

          Reines Rapsöl

          27,1

          27,1

          Reines Palmöl

          0

          0

          (**) Gilt nur für Biokraftstoffe aus tierischen Nebenprodukten, die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 als Material der Kategorie 1 bzw. 2 eingestuft werden; in diesem Fall werden Emissionen im Zusammenhang mit der Entseuchung als Teil der Tierkörperverwertung nicht berücksichtigt.

          Disaggregierte Standardwerte für den Anbau: „eec“ — ausschließlich für N2O-Bodenemissionen (diese sind bereits in den disaggregierten Werten in Tabelle „eec“ für Emissionen aus dem Anbau enthalten) Herstellungsweg der Biokraftstoffe

          Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

          Treibhausgasemissionen — typischer Wert

          (gCO2eq/MJ)

          Treibhausgasemissionen — Standardwert

          (gCO2eq/MJ)

          Ethanol aus Zuckerrüben

          4,9

          4,9

          Ethanol aus Mais

          13,7

          13,7

          Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais

          14,1

          14,1

          Ethanol aus Zuckerrohr

          2,1

          2,1

          ETBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

          Wie beim Produktionsweg für Ethanol

          TAEE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

          Wie beim Produktionsweg für Ethanol

          Biodiesel aus Raps

          17,6

          17,6

          Biodiesel aus Sonnenblumen

          12,2

          12,2

          Biodiesel aus Sojabohnen

          13,4

          13,4

          Biodiesel aus Palmöl

          16,5

          16,5

          Biodiesel aus Altspeiseöl

          0

          0

          Biodiesel aus ausgelassenen tierischen Fetten (*1)

          0

          0

          Hydriertes Rapsöl

          18,0

          18,0

          Hydriertes Sonnenblumenöl

          12,5

          12,5

          Hydriertes Sojaöl

          13,7

          13,7

          Hydriertes Palmöl

          16,9

          16,9

          Hydriertes Altspeiseöl

          0

          0

          Hydrierte tierische Fette (*1)

          0

          0

          Reines Rapsöl

          17,6

          17,6

          Reines Sonnenblumenöl

          12,2

          12,2

          Reines Sojaöl

          13,4

          13,4

          Reines Palmöl

          16,5

          16,5

          Reines Altspeiseöl

          0

          0

          (*1)

          Gilt nur für Biokraftstoffe aus tierischen Nebenprodukten, die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 als Material der Kategorie 1 bzw. 2 eingestuft werden; in diesem Fall werden Emissionen im Zusammenhang mit der Entseuchung als Teil der Tierkörperverwertung nicht berücksichtigt.

          Disaggregierte Standardwerte für die Verarbeitung: „ep“ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs

          Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

          Treibhausgasemissionen — typischer Wert

          (gCO2eq/MJ)

          Treibhausgasemissionen — Standardwert

          (gCO2eq/MJ)

          Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

          18,8

          26,3

          Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

          9,7

          13,6

          Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          13,2

          18,5

          Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          7,6

          10,6

          Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          27,4

          38,3

          Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          15,7

          22,0

          Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

          20,8

          29,1

          Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          14,8

          20,8

          Ethanol aus Mais (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          28,6

          40,1

          Ethanol aus Mais (forstwirtschaftliche Reststoffe als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          1,8

          2,6

          Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

          21,0

          29,3

          Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          15,1

          21,1

          Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          30,3

          42,5

          Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (forstwirtschaftliche Reststoffe als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          1,5

          2,2

          Ethanol aus Zuckerrohr

          1,3

          1,8

          ETBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

          Wie beim Produktionsweg für Ethanol

          TAEE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

          Wie beim Produktionsweg für Ethanol

          Biodiesel aus Raps

          11,7

          16,3

          Biodiesel aus Sonnenblumen

          11,8

          16,5

          Biodiesel aus Sojabohnen

          12,1

          16,9

          Biodiesel aus Palmöl (offenes Abwasserbecken)

          30,4

          42,6

          Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

          13,2

          18,5

          Biodiesel aus Altspeiseöl

          9,3

          13,0

          Biodiesel aus ausgelassenen tierischen Fetten (*2)

          13,6

          19,1

          Hydriertes Rapsöl

          10,7

          15,0

          Hydriertes Sonnenblumenöl

          10,5

          14,7

          Hydriertes Sojaöl

          10,9

          15,2

          Hydriertes Palmöl (offenes Abwasserbecken)

          27,8

          38,9

          Hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

          9,7

          13,6

          Hydriertes Altspeiseöl

          10,2

          14,3

          Hydrierte tierische Fette (*2)

          14,5

          20,3

          Reines Rapsöl

          3,7

          5,2

          Reines Sonnenblumenöl

          3,8

          5,4

          Reines Sojaöl

          4,2

          5,9

          Reines Palmöl (offenes Abwasserbecken)

          22,6

          31,7

          Reines Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

          4,7

          6,5

          Reines Altspeiseöl

          0,6

          0,8

          (*1)

          Standardwerte für KWK-Verfahren gelten nur, wenn die gesamte Prozesswärme durch KWK erzeugt wird.

          (*2)

          Hinweis: Gilt nur für Biokraftstoffe aus tierischen Nebenprodukten, die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 als Material der Kategorie 1 bzw. 2 eingestuft werden; in diesem Fall werden Emissionen im Zusammenhang mit der Entseuchung als Teil der Tierkörperverwertung nicht berücksichtigt

          Disaggregierte Standardwerte ausschließlich für die Ölgewinnung (diese sind bereits in den disaggregierten Werten in Tabelle „ep“ für Emissionen aus der Verarbeitung enthalten)

          Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

          Treibhausgasemissionen — typischer Wert

          (gCO2eq/MJ)

          Treibhausgasemissionen — Standardwert

          (gCO2eq/MJ)

          Biodiesel aus Raps

          3,0

          4,2

          Biodiesel aus Sonnenblumen

          2,9

          4,0

          Biodiesel aus Sojabohnen

          3,2

          4,4

          Biodiesel aus Palmöl (offenes Abwasserbecken)

          20,9

          29,2

          Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

          3,7

          5,1

          Biodiesel aus Altspeiseöl

          0

          0

          Biodiesel aus ausgelassenen tierischen Fetten (*1)

          4,3

          6,1

          Hydriertes Rapsöl

          3,1

          4,4

          Hydriertes Sonnenblumenöl

          3,0

          4,1

          Hydriertes Sojaöl

          3,3

          4,6

          Reines Palmöl (offenes Abwasserbecken)

          21,9

          30,7

          Hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

          3,8

          5,4

          Hydriertes Altspeiseöl

          0

          0

          Hydrierte tierische Fette (*1)

          4,3

          6,0

          Reines Rapsöl

          3,1

          4,4

          Reines Sonnenblumenöl

          3,0

          4,2

          Reines Sojaöl

          3,4

          4,7

          Reines Palmöl (offenes Abwasserbecken)

          21,8

          30,5

          Reines Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

          3,8

          5,3

          Reines Altspeiseöl

          0

          0

          (*1)

          Hinweis: Gilt nur für Biokraftstoffe aus tierischen Nebenprodukten, die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 als Material der Kategorie 1 bzw. 2 eingestuft werden; in diesem Fall werden Emissionen im Zusammenhang mit der Entseuchung als Teil der Tierkörperverwertung nicht berücksichtigt.

          Disaggregierte Standardwerte für den Transport und Vertrieb: „etd“ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs

          Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

          Treibhausgasemissionen — typischer Wert

          (gCO2eq/MJ)

          Treibhausgasemissionen — Standardwert

          (gCO2eq/MJ)

          Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

          2,3

          2,3

          Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

          2,3

          2,3

          Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          2,3

          2,3

          Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          2,3

          2,3

          Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          2,3

          2,3

          Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          2,3

          2,3

          Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          2,2

          2,2

          Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

          2,2

          2,2

          Ethanol aus Mais (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          2,2

          2,2

          Ethanol aus Mais (forstwirtschaftliche Reststoffe als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          2,2

          2,2

          Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

          2,2

          2,2

          Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          2,2

          2,2

          Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          2,2

          2,2

          Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (forstwirtschaftliche Reststoffe als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          2,2

          2,2

          Ethanol aus Zuckerrohr

          9,7

          9,7

          ETBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

          Wie beim Produktionsweg für Ethanol

          TAEE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

          Wie beim Produktionsweg für Ethanol

          Biodiesel aus Raps

          1,8

          1,8

          Biodiesel aus Sonnenblumen

          2,1

          2,1

          Biodiesel aus Sojabohnen

          8,9

          8,9

          Biodiesel aus Palmöl (offenes Abwasserbecken)

          6,9

          6,9

          Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

          6,9

          6,9

          Biodiesel aus Altspeiseöl

          1,9

          1,9

          Biodiesel aus ausgelassenen tierischen Fetten (*2)

          1,6

          1,6

          Hydriertes Rapsöl

          1,7

          1,7

          Hydriertes Sonnenblumenöl

          2,0

          2,0

          Hydriertes Sojaöl

          9,2

          9,2

          Reines Palmöl (offenes Abwasserbecken)

          7,0

          7,0

          Hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

          7,0

          7,0

          Hydriertes Altspeiseöl

          1,7

          1,7

          Hydrierte tierische Fette (*2)

          1,5

          1,5

          Reines Rapsöl

          1,4

          1,4

          Reines Sonnenblumenöl

          1,7

          1,7

          Reines Sojaöl

          8,8

          8,8

          Reines Palmöl (offenes Abwasserbecken)

          6,7

          6,7

          Reines Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

          6,7

          6,7

          Reines Altspeiseöl

          1,4

          1,4

          (*1)

          Standardwerte für KWK-Verfahren gelten nur, wenn die gesamte Prozesswärme durch KWK erzeugt wird.

          (*2)

          Hinweis: Gilt nur für Biokraftstoffe aus tierischen Nebenprodukten, die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009; in diesem Fall werden Emissionen im Zusammenhang mit der Entseuchung als Teil der Tierkörperverwertung nicht berücksichtigt.

          Disaggregierte Standardwerte ausschließlich für den Transport und Vertrieb des fertigen Biokraftstoffs. Diese sind bereits in der Tabelle als Emissionen bei Transport und Vertrieb „etd“ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs enthalten; die folgenden Werte können jedoch hilfreich sein, wenn ein Wirtschaftsteilnehmer die tatsächlichen Transportemissionen nur für den Transport von Kulturpflanzen oder Öl angeben will.

          Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

          Treibhausgasemissionen — typischer Wert

          (gCO2eq/MJ)

          Treibhausgasemissionen — Standardwert

          (gCO2eq/MJ)

          Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

          1,6

          1,6

          Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

          1,6

          1,6

          Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          1,6

          1,6

          Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          1,6

          1,6

          Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          1,6

          1,6

          Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          1,6

          1,6

          Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

          1,6

          1,6

          Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          1,6

          1,6

          Ethanol aus Mais (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          1,6

          1,6

          Ethanol aus Mais (forstwirtschaftliche Reststoffe als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          1,6

          1,6

          Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

          1,6

          1,6

          Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          1,6

          1,6

          Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          1,6

          1,6

          Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (forstwirtschaftliche Reststoffe als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          1,6

          1,6

          Ethanol aus Zuckerrohr

          6,0

          6,0

          Ethyl-Tertiär-Butylether (ETBE), Anteil aus Ethanol aus erneuerbaren Quellen

          Wird angesehen wie beim Produktionsweg für Ethanol

          Tertiär-Amyl-Ethyl-Ether (TAEE), Anteil aus Ethanol aus erneuerbaren Quellen

          Wird angesehen wie beim Produktionsweg für Ethanol

          Biodiesel aus Raps

          1,3

          1,3

          Biodiesel aus Sonnenblumen

          1,3

          1,3

          Biodiesel aus Sojabohnen

          1,3

          1,3

          Biodiesel aus Palmöl (offenes Abwasserbecken)

          1,3

          1,3

          Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

          1,3

          1,3

          Biodiesel aus Altspeiseöl

          1,3

          1,3

          Biodiesel aus ausgelassenen tierischen Fetten (*2)

          1,3

          1,3

          Hydriertes Rapsöl

          1,2

          1,2

          Hydriertes Sonnenblumenöl

          1,2

          1,2

          Hydriertes Sojaöl

          1,2

          1,2

          Reines Palmöl (offenes Abwasserbecken)

          1,2

          1,2

          Hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

          1,2

          1,2

          Hydriertes Altspeiseöl

          1,2

          1,2

          Hydrierte tierische Fette (*2)

          1,2

          1,2

          Reines Rapsöl

          0,8

          0,8

          Reines Sonnenblumenöl

          0,8

          0,8

          Reines Sojaöl

          0,8

          0,8

          Reines Palmöl (offenes Abwasserbecken)

          0,8

          0,8

          Reines Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

          0,8

          0,8

          Reines Altspeiseöl

          0,8

          0,8

          (*1)

          Standardwerte für KWK-Verfahren gelten nur, wenn die gesamte Prozesswärme durch KWK erzeugt wird.

          (*2)

          Hinweis: Gilt nur für Biokraftstoffe aus tierischen Nebenprodukten, die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 als Material der Kategorie 1 bzw. 2 eingestuft werden; in diesem Fall werden Emissionen im Zusammenhang mit der Entseuchung als Teil der Tierkörperverwertung nicht berücksichtigt.

          Insgesamt für Anbau, Verarbeitung, Transport und Vertrieb

          Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

          Treibhausgasemissionen — typischer Wert

          (gCO2eq/MJ)

          Treibhausgasemissionen — Standardwert

          (gCO2eq/MJ)

          Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

          30,7

          38,2

          Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

          21,6

          25,5

          Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          25,1

          30,4

          Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          19,5

          22,5

          Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          39,3

          50,2

          Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          27,6

          33,9

          Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

          48,5

          56,8

          Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          42,5

          48,5

          Ethanol aus Mais (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          56,3

          67,8

          Ethanol aus Mais (forstwirtschaftliche Reststoffe als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          29,5

          30,3

          Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

          50,2

          58,5

          Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          44,3

          50,3

          Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          59,5

          71,7

          Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (forstwirtschaftliche Reststoffe als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          30,7

          31,4

          Ethanol aus Zuckerrohr

          28,1

          28,6

          ETBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

          Wie beim Produktionsweg für Ethanol

          TAEE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

          Wie beim Produktionsweg für Ethanol

          Biodiesel aus Raps

          45,5

          50,1

          Biodiesel aus Sonnenblumen

          40,0

          44,7

          Biodiesel aus Sojabohnen

          42,2

          47,0

          Biodiesel aus Palmöl (offenes Abwasserbecken)

          63,3

          75,5

          Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

          46,1

          51,4

          Biodiesel aus Altspeiseöl

          11,2

          14,9

          Biodiesel aus tierischen Fetten (*2)

          15,2

          20,7

          Hydriertes Rapsöl

          45,8

          50,1

          Hydriertes Sonnenblumenöl

          39,4

          43,6

          Hydriertes Sojaöl

          42,2

          46,5

          Hydriertes Palmöl (offenes Abwasserbecken)

          62,1

          73,2

          Hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

          44,0

          47,9

          Hydriertes Altspeiseöl

          11,9

          16,0

          Hydrierte tierische Fette (*2)

          16,0

          21,8

          Reines Rapsöl

          38,5

          40,0

          Reines Sonnenblumenöl

          32,7

          34,3

          Reines Sojaöl

          35,2

          36,9

          Reines Palmöl (offenes Abwasserbecken)

          56,4

          65,5

          Reines Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

          38,5

          40,3

          Reines Altspeiseöl

          2,0

          2,2

          (*1)

          Standardwerte für KWK-Verfahren gelten nur, wenn die gesamte Prozesswärme durch KWK erzeugt wird.

          (*2)

          Hinweis: Gilt nur für Biokraftstoffe aus tierischen Nebenprodukten, die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 als Material der Kategorie 1 bzw. 2 eingestuft werden; in diesem Fall werden Emissionen im Zusammenhang mit der Entseuchung als Teil der Tierkörperverwertung nicht berücksichtigt.

          2. Disaggregierte Standardwerte für Biomethan

          Biomethanproduktionssystem

          Technologische Optionen

          TYPISCHER WERT [gCO2eq/MJ]

          STANDARDWERT [gCO2eq/MJ]

          Anbau

          Verarbeitung

          Aufbereitung

          Transport

          Kompression an der Tankstelle

          Gutschrift für Mist-/Güllenutzung

          Anbau

          Verarbeitung

          Aufbereitung

          Transport

          Kompression an der Tankstelle

          Gutschrift für Mist-/ Güllenutzung

          Gülle

          Offenes Gärrückstandslager

          keine Abgasverbrennung

          0,0

          84,2

          19,5

          1,0

          3,3

          – 124,4

          0,0

          117,9

          27,3

          1,0

          4,6

          – 124,4

          Abgasverbrennung

          0,0

          84,2

          4,5

          1,0

          3,3

          – 124,4

          0,0

          117,9

          6,3

          1,0

          4,6

          – 124,4

          Geschlossenes Gärrückstandslager

          keine Abgasverbrennung

          0,0

          3,2

          19,5

          0,9

          3,3

          – 111,9

          0,0

          4,4

          27,3

          0,9

          4,6

          – 111,9

          Abgasverbrennung

          0,0

          3,2

          4,5

          0,9

          3,3

          – 111,9

          0,0

          4,4

          6,3

          0,9

          4,6

          – 111,9

          Mais, gesamte Pflanze

          Offenes Gärrückstandslager

          keine Abgasverbrennung

          18,1

          20,1

          19,5

          0,0

          3,3

          18,1

          28,1

          27,3

          0,0

          4,6

          Abgasverbrennung

          18,1

          20,1

          4,5

          0,0

          3,3

          18,1

          28,1

          6,3

          0,0

          4,6

          Geschlossenes Gärrückstandslager

          keine Abgasverbrennung

          17,6

          4,3

          19,5

          0,0

          3,3

          17,6

          6,0

          27,3

          0,0

          4,6

          Abgasverbrennung

          17,6

          4,3

          4,5

          0,0

          3,3

          17,6

          6,0

          6,3

          0,0

          4,6

          Bioabfall

          Offenes Gärrückstandslager

          keine Abgasverbrennung

          0,0

          30,6

          19,5

          0,6

          3,3

          0,0

          42,8

          27,3

          0,6

          4,6

          Abgasverbrennung

          0,0

          30,6

          4,5

          0,6

          3,3

          0,0

          42,8

          6,3

          0,6

          4,6

          Geschlossenes Gärrückstandslager

          keine Abgasverbrennung

          0,0

          5,1

          19,5

          0,5

          3,3

          0,0

          7,2

          27,3

          0,5

          4,6

          Abgasverbrennung

          0,0

          5,1

          4,5

          0,5

          3,3

          0,0

          7,2

          6,3

          0,5

          4,6

          Typische Werte und Standardwerte für Biomethan

          Biomethanproduktionssystem

          Technologische Optionen

          Treibhausgas-emissionen — typischer Wert

          (gCO2eq/MJ)

          Treibhausgas-emissionen — Standardwert

          (gCO2eq/MJ)

          Biomethan aus Gülle

          Offenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung (1)

          – 20

          22

          Offenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung (2)

          – 35

          1

          Geschlossenes Gärrück-standslager, keine Abgasverbrennung

          – 88

          – 79

          Geschlossenes Gärrück-standslager, Abgasverbrennung

          – 103

          – 100

          Biomethan aus Mais (gesamte Pflanze)

          Offenes Gärrück-standslager, keine Abgasverbrennung

          58

          73

          Offenes Gärrück-standslager, Abgasverbrennung

          43

          52

          Geschlossenes Gärrück-standslager, keine Abgasverbrennung

          41

          51

          Geschlossenes Gärrück-standslager, Abgasverbrennung

          26

          30

          Biomethan aus Bioabfall

          Offenes Gärrück-standslager, keine Abgasverbrennung

          51

          71

          Offenes Gärrück-standslager, Abgasverbrennung

          36

          50

          Geschlossenes Gärrück-standslager, keine Abgasverbrennung

          25

          35

          Geschlossenes Gärrück-standslager, Abgasverbrennung

          10

          14

          (1)

          Diese Kategorie umfasst die folgenden technologischen Kategorien zur Aufbereitung von Biogas zu Biomethan: Druckwechsel-Adsorption (Pressure Swing Adsorption — PSA), Druckwasserwäsche (Pressurised Water Scrubbing — PWS), Membrantrenntechnik, kryogene Trennung und physikalische Absorption mit einem organischen Lösungsmittel (Organic Physical Scrubbing — OPS). Dies schließt die Emission von 0,03 MJ CH4/MJ Biomethan für die Emission von Methan in den Abgasen ein.

          (2)

          Diese Kategorie umfasst die folgenden technologischen Kategorien zur Aufbereitung von Biogas zu Biomethan: Druckwasserwäsche (Pressurised Water Scrubbing — PWS), sofern das Wasser aufbereitet wird, Druckwechsel-Adsorption (Pressure Swing Adsorption — PSA), chemische Absorption (Chemical Scrubbing), physikalische Absorption mit einem organischen Lösungsmittel (Organic Physical Scrubbing — OPS), Membrantrenntechnik und kryogene Trennung. Für diese Kategorie werden keine Methanemissionen berücksichtigt (das Methan im Abgas verbrennt gegebenenfalls).

          Typische Werte und Standardwerte — Biomethan — Vermischung von Mist/Gülle und Mais: Treibhausgasemissionen mit Anteilsangaben auf Grundlage von Frischmasse

          Biomethanproduktionssystem

          Technologische Optionen

          Typischer Wert

          Standardwert

          (gCO2eq/MJ)

          (gCO2eq/MJ)

          Mist/Gülle — Mais

          80 % — 20 %

          Offenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung

          32

          57

          Offenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung

          17

          36

          Geschlossenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung

          – 1

          9

          Geschlossenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung

          – 16

          – 12

          Mist/Gülle — Mais

          70 % — 30 %

          Offenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung

          41

          62

          Offenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung

          26

          41

          Geschlossenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung

          13

          22

          Geschlossenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung

          – 2

          1

          Mist/Gülle — Mais

          60 % – 40 %

          Offenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung

          46

          66

          Offenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung

          31

          45

          Geschlossenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung

          22

          31

          Geschlossenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung

          7

          10

          Bei Biomethan, das in Form von komprimiertem Biomethan als Kraftstoff für den Verkehr verwendet wird, müssen zu den typischen Werten 3,3 gCO2eq/MJ Biomethan und zu den Standardwerten 4,6 gCO2eq/MJ Biomethan addiert werden.

          1. E.EGeschätzte disaggregierte Standardwerte für künftige Biokraftstoffe, die im Januar 2016 nicht oder nur in vernachlässigbaren Mengen auf dem Markt waren

          Disaggregierte Standardwerte für den Anbau: „eec“ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs einschließlich N2O- Emissionen (darunter Späne von Holzabfall oder Kulturholz)

          Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

          Treibhausgasemissionen — typischer Wert

          (gCO2eq/MJ)

          Treibhausgasemissionen — Standardwert

          (gCO2eq/MJ)

          Ethanol aus Weizenstroh

          1,8

          1,8

          Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz in Einzelanlage

          3,3

          3,3

          Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz in Einzelanlage

          8,2

          8,2

          Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Abfallholz in Einzelanlage

          3,3

          3,3

          Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Kulturholz in Einzelanlage

          8,2

          8,2

          Dimethylether (DME) aus Abfallholz in Einzelanlage

          3,1

          3,1

          Dimethylether (DME) aus Kulturholz in Einzelanlage

          7,6

          7,6

          Methanol aus Abfallholz in Einzelanlage

          3,1

          3,1

          Methanol aus Kulturholz in Einzelanlage

          7,6

          7,6

          Fischer-Tropsch-Diesel aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          2,5

          2,5

          Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          2,5

          2,5

          Dimethylether (DME) aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          2,5

          2,5

          Methanol aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          2,5

          2,5

          MTBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

          Wie beim Produktionsweg für Methanol

          Disaggregierte Standardwerte für N2O-Bodenemissionen (diese sind bereits in den disaggregierten Werten in Tabelle „eec“ für Emissionen aus dem Anbau enthalten)

          Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

          Treibhausgasemissionen — typischer Wert

          (gCO2eq/MJ)

          Treibhausgasemissionen — Standardwert

          (gCO2eq/MJ)

          Ethanol aus Weizenstroh

          0

          0

          Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz in Einzelanlage

          0

          0

          Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz in Einzelanlage

          4,4

          4,4

          Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Abfallholz in Einzelanlage

          0

          0

          Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Kulturholz in Einzelanlage

          4,4

          4,4

          Dimethylether (DME) aus Abfallholz in Einzelanlage

          0

          0

          Dimethylether (DME) aus Kulturholz in Einzelanlage

          4,1

          4,1

          Methanol aus Abfallholz in Einzelanlage

          0

          0

          Methanol aus Kulturholz in Einzelanlage

          4,1

          4,1

          Fischer-Tropsch-Diesel aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          0

          0

          Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          0

          0

          Dimethylether (DME) aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          0

          0

          Methanol aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          0

          0

          MTBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

          Wie beim Produktionsweg für Methanol

          Disaggregierte Standardwerte für die Verarbeitung: „ep“ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs

          Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

          Treibhausgasemissionen — typischer Wert

          (gCO2eq/MJ)

          Treibhausgasemissionen — Standardwert

          (gCO2eq/MJ)

          Ethanol aus Weizenstroh

          4,8

          6,8

          Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz in Einzelanlage

          0,1

          0,1

          Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz in Einzelanlage

          0,1

          0,1

          Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Abfallholz in Einzelanlage

          0,1

          0,1

          Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Kulturholz in Einzelanlage

          0,1

          0,1

          Dimethylether (DME) aus Abfallholz in Einzelanlage

          0

          0

          Dimethylether (DME) aus Kulturholz in Einzelanlage

          0

          0

          Methanol aus Abfallholz in Einzelanlage

          0

          0

          Methanol aus Kulturholz in Einzelanlage

          0

          0

          Fischer-Tropsch-Diesel aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          0

          0

          Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          0

          0

          Dimethylether (DME) aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          0

          0

          Methanol aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          0

          0

          MTBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

          Wie beim Produktionsweg für Methanol

          Disaggregierte Standardwerte für den Transport und Vertrieb: „etd“ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs

          Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

          Treibhausgasemissionen — typischer Wert

          (gCO2eq/MJ)

          Treibhausgasemissionen — Standardwert

          (gCO2eq/MJ)

          Ethanol aus Weizenstroh

          7,1

          7,1

          Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz in Einzelanlage

          12,2

          12,2

          Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz in Einzelanlage

          8,4

          8,4

          Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Abfallholz in Einzelanlage

          12,2

          12,2

          Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Kulturholz in Einzelanlage

          8,4

          8,4

          Dimethylether (DME) aus Abfallholz in Einzelanlage

          12,1

          12,1

          Dimethylether (DME) aus Kulturholz in Einzelanlage

          8,6

          8,6

          Methanol aus Abfallholz in Einzelanlage

          12,1

          12,1

          Methanol aus Kulturholz in Einzelanlage

          8,6

          8,6

          Fischer-Tropsch-Diesel aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          7,7

          7,7

          Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          7,9

          7,9

          Dimethylether (DME) aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          7,7

          7,7

          Methanol aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          7,9

          7,9

          MTBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

          Wie beim Produktionsweg für Methanol

          Disaggregierte Standardwerte nur für den Transport und Vertrieb des fertigen Brennstoffs. Diese sind bereits in der Tabelle als Emissionen bei Transport und Vertrieb „etd“ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs enthalten; die folgenden Werte können jedoch hilfreich sein, wenn ein Wirtschaftsteilnehmer die tatsächlichen Transportemissionen nur für den Rohstofftransport angeben will.

          Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

          Treibhausgasemissionen — typischer Wert

          (gCO2eq/MJ)

          Treibhausgasemissionen — Standardwert

          (gCO2eq/MJ)

          Ethanol aus Weizenstroh

          1,6

          1,6

          Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz in Einzelanlage

          1,2

          1,2

          Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz in Einzelanlage

          1,2

          1,2

          Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Abfallholz in Einzelanlage

          1,2

          1,2

          Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Kulturholz in Einzelanlage

          1,2

          1,2

          Dimethylether (DME) aus Abfallholz in Einzelanlage

          2,0

          2,0

          Dimethylether (DME) aus Kulturholz in Einzelanlage

          2,0

          2,0

          Methanol aus Abfallholz in Einzelanlage

          2,0

          2,0

          Methanol aus Kulturholz in Einzelanlage

          2,0

          2,0

          Fischer-Tropsch-Diesel aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          2,0

          2,0

          Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          2,0

          2,0

          Dimethylether (DME) aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          2,0

          2,0

          Methanol aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          2,0

          2,0

          MTBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

          Wie beim Produktionsweg für Methanol

          Insgesamt für Anbau, Verarbeitung, Transport und Vertrieb

          Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

          Treibhausgasemissionen — typischer Wert

          (gCO2eq/MJ)

          Treibhausgasemissionen — Standardwert

          (gCO2eq/MJ)

          Ethanol aus Weizenstroh

          13,7

          15,7

          Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz in Einzelanlage

          15,6

          15,6

          Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz in Einzelanlage

          16,7

          16,7

          Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Abfallholz in Einzelanlage

          15,6

          15,6

          Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Kulturholz in Einzelanlage

          16,7

          16,7

          Dimethylether (DME) aus Abfallholz in Einzelanlage

          15,2

          15,2

          Dimethylether (DME) aus Kulturholz in Einzelanlage

          16,2

          16,2

          Methanol aus Abfallholz in Einzelanlage

          15,2

          15,2

          Methanol aus Kulturholz in Einzelanlage

          16,2

          16,2

          Fischer-Tropsch-Diesel aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          10,2

          10,2

          Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          10,4

          10,4

          Dimethylether (DME) aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          10,2

          10,2

          Methanol aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          10,4

          10,4

          MTBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

          Wie beim Produktionsweg für Methanol

          Schlagworte Abersetzung, Lebensmittel, Kraftstoff, Standardtreibhausemission, Standardtreibhausgasemission Im RIS seit 14.12.2022 Zuletzt aktualisiert am 14.12.2022 Gesetzesnummer 20008075 Dokumentnummer NOR40248949 European Legislation Identifier (ELI) https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2012/398/ANL10/NOR40248949
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Stand vor dem 31.12.2022

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.2022
Regeln für die Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen und des entsprechenden Vergleichswerts für fossile Brennstoffe zum Treibhauseffekt

A. Typische Werte und Standardwerte für Biokraftstoffe und Biomethan bei Herstellung ohne Netto – CO 2-Emissionen infolge von Landnutzungsänderungen;

  1. A.ATypische Werte und Standardwerte für Biokraftstoffe bei Herstellung ohne Netto
    • StrichaufzählungCO 2-Emissionen infolge von Landnutzungsänderungen;

Herstellungsweg des Biokraftstoffs

Typische Werte für die Minderung von Treibhausgasemissionen

Standardwerte für die Minderung von Treibhausgasemissionen

Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

67%

59%

Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

77%

73%

Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*))

73%

68%

Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*))

79%

76%

Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*))

58%

47%

Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*))

71%

64%

Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventionellen-Anlagen)

48%

40%

Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK- Anlage (*))

55%

48%

Ethanol aus Mais (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*))

40%

28%

Ethanol aus Mais (forstwirtschaftliche Reststoffe als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*))

69%

68%

Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

47%

38%

Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*))

53%

46%

Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*))

37%

24%

Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (forstwirtschaftliche Reststoffe als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*))

67%

67%

Ethanol aus Zuckerrohr

70%

70%

Ethyl-Tertiär-Butylether /ETBE), Anteil aus erneuerbaren Quellen

Wie beim Herstellungsweg für Ethanol

Wie beim Herstellungsweg für Ethanol

Tertiär-Amyl-Ethyl-Ether /TAEE) Anteil aus erneuerbaren Quellen

Wie beim Herstellungsweg für Ethanol

Wie beim Herstellungsweg für Ethanol

Biodiesel aus Raps

52%

47%

Biodiesel aus Sonnenblumen

57%

52%

Biodiesel aus Sojabohnen

55%

50%

Biodiesel aus Palmöl (offenes Abwasserbecken) 32 %

36%

19%

Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

51%

45%

Biodiesel aus Altspeiseöl

88%

84%

Biodiesel aus ausgelassenen tierischen Fetten (**)

84%

78%

Hydriertes Rapsöl

51%

47%

Hydriertes Sonnenblumenöl

58%

54%

Hydriertes Sojaöl

55%

51%

Hydriertes Palmöl (offenes Abwasserbecken)

34%

22%

Hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

53%

49%

Hydriertes Altspeiseöl

87%

83%

Hydrierte tierische Fette (**)

83%

77%

Reines Rapsöl

59%

57%

Reines Sonnenblumenöl

65%

64%

Reines Sojaöl

63%

61%

Reines Palmöl (offenes Abwasserbecken)

40%

30%

Reines Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

59%

57%

Reines Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

59%

57%

Reines Altspeiseöl

98%

98%

BIOMETHAN FÜR DEN VERKEHRSSEKTOR (*1)

Herstellungsweg des BiokraftstoffsBiomethan-produktionssystem

Typische Werte für die Minderung von TreibhausgasemissionenTechnologische Optionen

StandardwerteTypische Werte für die Minderung von Treibhausgasemissionen

Standardwerte für die Minderung von Treibhausgasemissionen

Gülle

Offenes Gärrückstands-lager, keine Abgasverbrennung

117 %

72 %

Ethanol aus ZuckerrübenOffenes Gärrückstands-lager, Abgasverbrennung

61133 %

5294 %

Ethanol aus Weizen (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert) 32% 16%
Ethanol aus Weizen (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage) 32% 16%
Ethanol aus Weizen (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) 45% 34%
Ethanol aus Weizen (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage) 53% 47%

Ethanol aus Weizen (Stroh als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage)Geschlossenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung

69190 %

69179 %

Geschlossenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung

206 %

202 %

Mais, gesamte Pflanze

Offenes Gärrückstands-lager, keine Abgasverbrennung

35 %

17 %

Ethanol aus MaisOffenes Gärrückstands-lager, in der Gemeinschaft erzeugt (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage)Abgasverbrennung

5651 %

4939 %

Ethanol aus ZuckerrohrGeschlossenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung

7152 %

7141 %

Ethyl-Tertiär-Butylether /ETBE)Geschlossenes Gärrückstandslager, Anteil aus erneuerbaren QuellenAbgasverbrennung

Wie beim Herstellungsweg für Ethanol68 %

Wie beim Herstellungsweg für Ethanol63 %

Tertiär-Amyl-Ethyl-Ether /TAEE) Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Herstellungsweg für Ethanol Wie beim Herstellungsweg für Ethanol

Bioabfall

Offenes Gärrückstands-lager, keine Abgasverbrennung

43 %

20 %

Biodiesel aus RapsOffenes Gärrückstands-lager, Abgasverbrennung

4559 %

3842 %

Biodiesel aus SonnenblumenGeschlossenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung

5870 %

5158 %

Biodiesel aus Sojabohnen 40% 31%

Biodiesel aus Palmöl (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert)Geschlossenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung

3686 %

1980 %

Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle) 62% 56%
Biodiesel aus pflanzlichen oder tierischem Abfallöl (*) 88% 83%
Hydriertes Rapsöl 51% 47%
Hydriertes Sonnenblumenöl 65% 62%
Hydriertes Palmöl (Prozess nicht spezifiziert) 40% 26%
Hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle) 68% 65%
Reines Rapsöl 58% 57%
Biogas aus organischen Siedlungsabfällen als komprimiertes Erdgas 80% 73%
Biogas aus Gülle als komprimiertes Erdgas 84% 81%
Biogas aus Trockenmist als komprimiertes Erdgas 86% 82%

(*1)

Die Treibhausgaseinsparungen für Biomethan beziehen sich ausschließlich auf komprimiertes Biomethan gegenüber dem Komparator für Fossilbrennstoffe im Verkehrssektor in Höhe von 94 gCO2eq/MJ.

(*) Mit Ausnahme von tierischen ÖlenStandardwerte für KWK-Verfahren gelten nur, wenn die gesamte Prozesswärme durch KWK erzeugt wird..

(**) Gilt nur für Biokraftstoffe aus tierischen Nebenprodukten, die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenproduktedes Europäischen Parlaments und zur Aufhebung der Verordnungdes Rates (EG1) Nr. 1774/2002, ABl. L Nr. L 300 vom 14.11.2009 S. 1, zuletzt berichtigt durch ABl. Nr. L 348 vom 04.12.2014 S. 31 als Material der Kategorie 31 bzw. 2 eingestuft werden.(*) Mit Ausnahme von tierischen Ölen aus tierischen Nebenprodukten, die; in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009diesem Fall werden Emissionen im Zusammenhang mit Hygienevorschriften fürder Entseuchung als Teil der Tierkörperverwertung nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nrberücksichtigt. 1774/2002, ABl. L Nr. L 300 vom 14.11.2009 Sitzung 1, zuletzt berichtigt durch ABl. Nr. L 348 vom 04.12.2014 Sitzung 31 als Material der Kategorie 3 eingestuft werden.

  1. B.BGeschätzte typische Werte und Standardwerte für künftige Biokraftstoffe, die im Januar 2008 nicht oder nur in vernachlässigbaren Mengen auf dem Markt waren, bei Herstellung ohne Netto-CO2-Emission infolge von Landnutzungsänderungen

BIOMETHAN — VERMISCHUNG VON MIST/GÜLLE UND MAIS (*1)

Herstellungsweg des BiokraftstoffsBiomethan-produktions-system

Typische Werte für die Minderung von TreibhausgasemissionenTechnologische Optionen

StandardwerteTypische Werte für die Minderung von Treibhausgasemissionen

Standardwerte für die Minderung von Treibhausgasemissionen

Ethanol aus Weizenstroh 87% 85%

Ethanol aus AbfallholzMist/Gülle — Mais

80 % — 20 %

80%Offenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung (1)

7462 %

35 %

Ethanol aus KulturholzOffenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung (2)

7678 %

7057 %

Fischer-Tropsch-Diesel aus AbfallholzGeschlossenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung

9597 %

9586 %

Fischer-Tropsch-Diesel aus KulturholzGeschlossenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung

93113 %

93108 %

Mist/Gülle — Mais

70 % — 30 %

Offenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung

53 %

29 %

Dimethylether (DME) aus AbfallholzOffenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung

9569 %

9551 %

DME aus KulturholzGeschlossenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung

9283 %

9271 %

Methanol aus AbfallholzGeschlossenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung

9499 %

94 %

Mist/Gülle — Mais

60 % – 40 %

Offenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung

48 %

25 %

Methanol aus KulturholzOffenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung

9164 %

9148 %

Methyl-Tertiär-Butylether (MTBE)Geschlossenes Gärrückstandslager, Anteil aus erneuerbaren Quellenkeine Abgasverbrennung

Wie beim Herstellungsweg für Methanol74 %

Wie beim Herstellungsweg für Methanol62 %

Geschlossenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung

90 %

84 %

(*1)

Die Treibhausgaseinsparungen für Biomethan beziehen sich ausschließlich auf komprimiertes Biomethan gegenüber dem Komparator für Fossilbrennstoffe im Verkehrssektor in Höhe von 94 gCO2eq/MJ.

(1)

Diese Kategorie umfasst die folgenden technologischen Kategorien zur Aufbereitung von Biogas zu Biomethan: Druckwechsel-Adsorption (Pressure Swing Adsorption — PSA), Druckwasserwäsche (Pressurised Water Scrubbing — PWS), Membrantrenntechnik, kryogene Trennung und physikalische Absorption mit einem organischen Lösungsmittel (Organic Physical Scrubbing — OPS). Dies schließt die Emission von 0,03 MJ CH4/MJ Biomethan für die Emission von Methan in den Abgasen ein.

(2)

Diese Kategorie umfasst die folgenden technologischen Kategorien zur Aufbereitung von Biogas zu Biomethan: Druckwasserwäsche (Pressurised Water Scrubbing — PWS), sofern das Wasser aufbereitet wird, Druckwechsel-Adsorption (Pressure Swing Adsorption — PSA), chemische Absorption (Chemical Scrubbing), physikalische Absorption mit einem organischen Lösungsmittel (Organic Physical Scrubbing — OPS), Membrantrenntechnik und kryogene Trennung. Für diese Kategorie werden keine Methanemissionen berücksichtigt (das Methan im Abgas verbrennt gegebenenfalls).

  1. CB.CB
    1. 1.Ziffer einsDie Treibhausgasemissionen bei der Herstellung und Verwendung von Kraftstoffen und Biokraftstoffen werden wie folgt berechnet:E = eec + el + ep + etd + eu – esca – eccs – eccr – eee,

    Herstellungsweg des Biokraftstoffs

    Typische Werte für die Minderung von Treibhausgasemissionen

    Standardwerte für die Minderung von Treibhausgasemissionen

    wobei

    83%

    Ethanol aus Weizenstroh

    85%

    E = Gesamtemissionen bei der Verwendung des Kraftstoffs
    eec = Emissionen bei der Gewinnung oder beim Anbau der Rohstoffe;
    el = auf das Jahr umgerechnete Emissionen aufgrund von Kohlenstoffbestandsänderungen infolge von Landnutzungsänderungen;
    ep = Emissionen bei der Verarbeitung;
    etd = Emissionen bei Transport und Vertrieb;

    Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz in Einzelanlage

    83%

    83%

    Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz in Einzelanlage

    82%

    82%

    Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Abfallholz in Einzelanlage

    83%

    83%

    Dimethylether (DME) aus Abfallholz in Einzelanlage

    84%

    84%

    DME aus Kulturholz in Einzelanlage

    83%

    83%

    Methanol aus Abfallholz in Einzelanlage

    84%

    84%

    Methanol aus Kulturholz in Einzelanlage

    83%

    83%

    Fischer-Tropsch-Diesel aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

    89%

    89%

    Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

    89%

    89%

    Dimethylether (DME) aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

    89%

    89%

    Methanol aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

    89%

    89%

    euMethyl-Tertiär-Butylether (MTBE), Anteil aus erneuerbaren Quellen

    = Emissionen bei der Nutzung des Kraftstoffs;Wie beim Herstellungsweg für Methanol

    Wie beim Herstellungsweg für Methanol

    esca = Emissionseinsparung durch Akkumulierung von Kohlenstoff im Boden infolge besserer landwirtschaftlicher Bewirtschaftungspraktiken;
    eccs = Emissionseinsparung durch Abscheidung und geologische Speicherung von Kohlendioxid;
    eccr =.Emissionseinsparung durch Abscheidung und Ersetzung von Kohlendioxid und
    eee = Emissionseinsparung durch überschüssige Elektrizität aus Kraft-Wärme-Kopplung.
    Die mit der Herstellung der Anlagen und Ausrüstungen verbundenen Emissionen werden nicht berücksichtigt.

    C. Methodologie

    1. 2.Ziffer 2
      1. 3.Ziffer 3Abweichend von Nummer 2 können für Kraftstoffe die in die in CO2-Äquivalent in g/MJ berechneten Werte so angepasst werden, dass Unterschiede zwischen Kraftstoffen bei der in km/MJ ausgedrückten geleisteten Nutzarbeit berücksichtigt werden. Derartige Anpassungen sind nur zulässig, wenn Belege für die Unterschiede bei der geleisteten Nutzarbeit angeführt werden.

      1. 4.Ziffer 4Die durch die Verwendung von Biokraftstoffen erzielte Einsparung bei den Treibhausgasemissionen wird wie folgt berechnet:

      EINSPARUNG = (EF – EB)/EF
      1. 5.Ziffer 5Die für die unter Nummer 1 genannten Zwecke berücksichtigten Treibhausgase sind CO2, N2O und CH4. Zur Berechnung der CO2-Äquivalenz werden diese Gase wie folgt gewichtet:

      CO2:

      1

      N2O:

      296

      CH4:

      23

      1. 6.Ziffer 6
        1. 8.Ziffer 8Der Bonus von 29 CO2-Äquivalent in g/MJ wird gewährt, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die betreffende Fläche
          1. a)Litera aim Januar 2008 nicht landwirtschaftlich oder zu einem anderen Zweck genutzt wurde und
          2. b)Litera bunter eine der folgenden zwei Kategorien fällt:
          3. i)Litera istark degradierte Flächen einschließlich früherer landwirtschaftlicher Nutzflächen,
          4. ii)Sub-Litera, i, istark verschmutzte Flächen.
          Der Bonus von 29 CO2-Äquivalent in g/MJ gilt für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren ab dem Zeitpunkt der Umwandlung der Fläche in eine landwirtschaftliche Nutzfläche, sofern ein kontinuierlicher Anstieg des Kohlenstoffbestands und ein nennenswerter Rückgang der Erosion auf unter Z i fallenden Flächen gewährleistet werden und die Bodenverschmutzung auf unter Z ii fallenden Flächen gesenkt wird.
        2. 9.Ziffer 9Die in Nummer 8 Buchstabe b genannten Kategorien werden wie folgt definiert:
          1. a)Litera a„stark degradierte Flächen“ sind Flächen, die während eines längeren Zeitraums entweder in hohem Maße versalzt wurden oder die einen besonders niedrigen Gehalt an organischen Stoffen aufweisen und stark erodiert sind;
          2. b)Litera b„stark verschmutzte Flächen“ sind Flächen, die aufgrund der Bodenverschmutzung ungeeignet für den Anbau von Lebens- und Futtermitteln sind.
          Dazu gehören auch Flächen, die Gegenstand eines Beschlusses der Kommission gemäß Artikel 18 Abs. 4 Unterabsatz 4 sind.Dazu gehören auch Flächen, die Gegenstand eines Beschlusses der Kommission gemäß Artikel 18 Absatz 4, Unterabsatz 4 sind.
        3. 10.Ziffer 10Für die Zwecke dieser Verordnung erfolgt die Berechnung des Bodenkohlenstoffbestands auf der Grundlage der von der Kommission auf der Basis von Band 4 der IPPC-Leitlinien für nationale Treibhausgasinventare aus dem Jahr 2006 erstellten Leitlinien für die Berechnung des Bodenkohlenstoffbestands (Beschluss der Kommission 2010/335/EU über Leitlinien für die Berechnung des Kohlenstoffbestands im Boden für die Zwecke des Anhangs V der Richtlinie 2009/28/EG, ABl. Nr. L 151 vom 17.06.2010 S.19).Für die Zwecke dieser Verordnung erfolgt die Berechnung des Bodenkohlenstoffbestands auf der Grundlage der von der Kommission auf der Basis von Band 4 der IPPC-Leitlinien für nationale Treibhausgasinventare aus dem Jahr 2006 erstellten Leitlinien für die Berechnung des Bodenkohlenstoffbestands (Beschluss der Kommission 2010/335/EU über Leitlinien für die Berechnung des Kohlenstoffbestands im Boden für die Zwecke des Anhangs römisch fünf der Richtlinie 2009/28/EG, ABl. Nr. L 151 vom 17.06.2010 S.19).
        4. 11.Ziffer 11Die Emissionen bei der Verarbeitung (ep) schließen die Emissionen bei der Verarbeitung selbst, aus Abfällen und Leckagen sowie bei der Herstellung der zur Verarbeitung verwendeten Chemikalien oder sonstigen Produkte ein. Bei der Berücksichtigung des Verbrauchs an nicht in der Anlage zur Kraftstoffherstellung erzeugter Elektrizität wird angenommen, dass die Treibhausgasemissionsintensität bei Erzeugung und Verteilung dieser Elektrizität der durchschnittlichen Emissionsintensität bei der Produktion und Verteilung von Elektrizität in einer bestimmten Region entspricht. Abweichend von dieser Regel gilt: Die Produzenten können für die von einer einzelnen Elektrizitätserzeugungsanlage erzeugte Elektrizität einen Durchschnittswert verwenden, falls diese Anlage nicht an das Elektrizitätsnetz angeschlossen ist.
        5. 12.Ziffer 12Die Emissionen beim Transport und Vertrieb (etd) schließen die beim Transport und der Lagerung von Rohstoffen und Halbfertigerzeugnissen sowie bei der Lagerung und dem Vertrieb von Fertigerzeugnissen anfallenden Emissionen ein. Die Emissionen beim Transport und Vertrieb, die unter Nummer 6 berücksichtigt werden, fallen nicht unter diese Nummer.
        6. 13.Ziffer 13Die Emissionen bei der Nutzung des Kraftstoffs (eu) werden für Biokraftstoffe mit null angesetzt.

        1. 14.Ziffer 14Die Emissionseinsparung durch Abscheidung und geologische Speicherung von Kohlendioxid (eccs), die nicht bereits in ep berücksichtigt wurde, wird auf die durch Abscheidung und Sequestrierung von emittiertem CO2 vermiedenen Emissionen begrenzt, die unmittelbar mit der Gewinnung, dem Transport, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Kraftstoff verbunden sind.

        1. 15.Ziffer 15Die Emissionseinsparung durch CO2-Abscheidung und -ersetzung (eccr) wird begrenzt auf die durch Abscheidung von CO2 vermiedenen Emissionen, wobei der Kohlenstoff aus Biomasse stammt und anstelle des auf fossile Brennstoffe zurückgehenden Kohlendioxids für gewerbliche Erzeugnisse und Dienstleistungen verwendet wird.

        1. 16.Ziffer 16Die Emissionseinsparung durch überschüssige Elektrizität aus Kraft-Wärme-Kopplung (eee) wird im Verhältnis zu dem von Kraftstoffherstellungssystemen mit Kraft-Wärme-Kopplung, welche als Brennstoff andere Nebenerzeugnisse als Ernterückstände einsetzen, erzeugten Elektrizitätsüberschuss berücksichtigt. Für die Berücksichtigung dieses Elektrizitätsüberschusses wird davon ausgegangen, dass die Größe der KWK-Anlage der Mindestgröße entspricht, die erforderlich ist, um die für die Kraftstoffherstellung benötigte Wärme zu liefern. Die mit diesem Elektrizitätsüberschuss verbundene Minderung an Treibhausgasemissionen werden der Treibhausgasmenge gleichgesetzt, die bei der Erzeugung einer entsprechenden Elektrizitätsmenge in einem Kraftwerk emittiert würde, das den gleichen Brennstoff einsetzt wie die KWK-Anlage.

        1. 17.Ziffer 17Werden bei einem Kraftstoffherstellungsverfahren neben dem Kraftstoff, für den die Emissionen berechnet werden, weitere Erzeugnisse („Nebenerzeugnisse“) hergestellt, so werden die anfallenden Treibhausgasemissionen zwischen dem Kraftstoff oder dessen Zwischenerzeugnis und den Nebenerzeugnissen nach Maßgabe ihres Energiegehalts (der bei anderen Nebenerzeugnissen als Elektrizität durch den unteren Heizwert bestimmt wird) aufgeteilt.

        1. 18.Ziffer 18Für die Zwecke der Berechnung nach Nummer 17 sind die aufzuteilenden Emissionen eec + el + die Anteile von ep, etd und eee, die bis einschließlich zu dem Verfahrensschritt anfallen, bei dem ein Nebenerzeugnis erzeugt wird. Wurden in einem früheren Verfahrensschritt Emissionen Nebenerzeugnissen zugewiesen, so wird für diesen Zweck anstelle der Gesamtemissionen der Bruchteil dieser Emissionen verwendet, der im letzten Verfahrensschritt dem Zwischenerzeugnis zugeordnet wird.Im Falle von Biokraftstoffen werden sämtliche Nebenerzeugnisse, einschließlich nicht unter Nummer 16 fallender Elektrizität, für die Zwecke der Berechnung berücksichtigt, mit Ausnahme von Ernterückständen wie Stroh, Bagasse, Hülsen, Maiskolben und Nussschalen. Für die Zwecke der Berechnung wird der Energiegehalt von Nebenerzeugnissen mit negativem Energiegehalt auf null festgesetzt.Die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen von Abfällen, Ernterückständen wie Stroh, Bagasse, Hülsen, Maiskolben und Nussschalen sowie Produktionsrückständen einschließlich Rohglycerin (nicht raffiniertes Glycerin) werden bis zur Sammlung dieser Materialien auf null angesetzt.Bei Kraftstoffen, die in Raffinerien hergestellt werden, ist die Analyseeinheit für die Zwecke der Berechnung nach Nummer 17 die Raffinerie.

        1. D.DDisaggregierte Standardwerte für Biokraftstoffe
        Disaggregierte Standardwerte für den Anbau: „eec“ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs

        Herstellungsweg der Biokraftstoffe

        Typische Treibhausgasemissionen

        (CO2-Äquivalent in g/MJ)

        Standardtreibhausgasemissionen

        (CO2-Äquivalent in g/MJ)

        Ethanol aus Zuckerrüben

        12

        12

        Ethanol aus Weizen

        23

        23

        Ethanol aus Mais, in der Gemeinschaft erzeugt

        20

        20

        Ethanol aus Zuckerrohr

        14

        14

        ETBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

        Wie beim Herstellungsweg für Ethanol

        TAEE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

        Wie beim Herstellungsweg für Ethanol

        Biodiesel aus Raps

        29

        29

        Biodiesel aus Sonnenblumen

        18

        18

        Biodiesel aus Sojabohnen

        19

        19

        Biodiesel aus Palmöl

        14

        14

        Biodiesel aus pflanzlichem oder tierischem (*) Abfallöl

        0

        0

        Hydriertes Rapsöl

        30

        30

        Hydriertes Sonnenblumenöl

        18

        18

        Hydriertes Palmöl

        15

        15

        Reines Rapsöl

        30

        30

        Biogas aus organischen Siedlungsabfällen als komprimiertes Erdgas

        0

        0

        Biogas aus Gülle als komprimiertes Erdgas

        0

        0

        Biogas aus Trockenmist als komprimiertes Erdgas

        0

        0

        (*)Mit Ausnahme von tierischen Ölen aus tierischen Nebenprodukten, die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 als Material der Kategorie 3 eingestuft werden.

        Herstellungsweg der Biokraftstoffe

        Typische Treibhausgasemissionen

        (CO2-Äquivalent in g/MJ)

        Standardtreibhausgasemissionen

        (CO2-Äquivalent in g/MJ)

        Ethanol aus Zuckerrüben

        19

        26

        Ethanol aus Weizen (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert)

        32

        45

        Ethanol aus Weizen (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage)

        32

        45

        Ethanol aus Weizen (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

        21

        30

        Ethanol aus Weizen (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage)

        14

        19

        Ethanol aus Weizen (Stroh als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage)

        1

        1

        Ethanol aus Mais, in der Gemeinschaft erzeugt (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage)

        15

        21

        Ethanol aus Zuckerrohr

        1

        1

        ETBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

        Wie beim Herstellungsweg für Ethanol

        TAEE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

        Wie beim Herstellungsweg für Ethanol

        Biodiesel aus Raps

        16

        22

        Biodiesel aus Sonnenblumen

        16

        22

        Biodiesel aus Sojabohnen

        18

        26

        Biodiesel aus Palmöl (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert)

        35

        49

        Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

        13

        18

        Biodiesel aus pflanzlichem oder tierischem Abfallöl

        9

        13

        Hydriertes Rapsöl

        10

        13

        Hydriertes Sonnenblumenöl

        10

        13

        Hydriertes Palmöl (Prozess nicht spezifiziert)

        30

        42

        Hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

        7

        9

        Reines Rapsöl

        4

        5

        Biogas aus organischen Siedlungsabfällen als komprimiertes Erdgas

        14

        20

        Biogas aus Gülle als komprimiertes Erdgas

        8

        11

        Biogas aus Trockenmist als komprimiertes Erdgas

        8

        11

        Disaggregierte Standardwerte für Transport und Vertrieb: „etd“ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs

        Herstellungsweg der Biokraftstoffe

        Typische Treibhausgasemissionen

        (CO2-Äquivalent in g/MJ)

        Standardtreibhausgasemissionen

        (CO2-Äquivalent in g/MJ)

        Ethanol aus Zuckerrüben

        2

        2

        Ethanol aus Weizen

        2

        2

        Ethanol aus Mais, in der Gemeinschaft erzeugt

        2

        2

        Ethanol aus Zuckerrohr

        9

        9

        ETBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

        Wie beim Herstellungsweg für Ethanol

        TAEE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

        Wie beim Herstellungsweg für Ethanol

        Biodiesel aus Raps

        1

        1

        Biodiesel aus Sonnenblumen

        1

        1

        Biodiesel aus Sojabohnen

        13

        13

        Biodiesel aus Palmöl

        5

        5

        Biodiesel aus pflanzlichem oder tierischem Abfallöl

        1

        1

        Hydriertes Rapsöl

        1

        1

        Hydriertes Sonnenblumenöl

        1

        1

        Hydriertes Palmöl

        5

        5

        Reines Rapsöl

        1

        1

        Biogas aus organischen Siedlungsabfällen als komprimiertes Erdgas

        3

        3

        Biogas aus Gülle als komprimiertes Erdgas

        5

        5

        Biogas aus Trockenmist als komprimiertes Erdgas

        4

        4

        Insgesamt für Anbau, Verarbeitung, Transport und Vertrieb

        Herstellungsweg der Biokraftstoffe

        Typische Treibhausgasemissionen

        (CO2-Äquivalent in g/MJ)

        Standardtreibhausgasemissionen

        (CO2-Äquivalent in g/MJ)

        Ethanol aus Zuckerrüben

        33

        40

        Ethanol aus Weizen (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert)

        57

        70

        Ethanol aus Weizen (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage)

        57

        70

        Ethanol aus Weizen (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

        46

        55

        Ethanol aus Weizen (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage)

        39

        44

        Ethanol aus Weizen (Stroh als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage)

        26

        26

        Ethanol aus Mais, in der Gemeinschaft erzeugt (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage)

        37

        43

        Ethanol aus Zuckerrohr

        24

        24

        ETBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

        Wie beim Herstellungsweg für Ethanol

        TAEE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

        Wie beim Herstellungsweg für Ethanol

        Biodiesel aus Raps

        46

        52

        Biodiesel aus Sonnenblumen

        35

        41

        Biodiesel aus Sojabohnen

        50

        58

        Biodiesel aus Palmöl (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert)

        54

        68

        Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

        32

        37

        Biodiesel aus pflanzlichem oder tierischem Abfallöl

        10

        14

        Hydriertes Rapsöl

        41

        44

        Hydriertes Sonnenblumenöl

        29

        32

        Hydriertes Palmöl (Prozess nicht spezifiziert)

        50

        62

        Hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

        27

        29

        Reines Rapsöl

        35

        36

        Biogas aus organischen Siedlungsabfällen als komprimiertes Erdgas

        17

        23

        Biogas aus Gülle als komprimiertes Erdgas

        13

        16

        Biogas aus Trockenmist als komprimiertes Erdgas

        12

        15

        1. E.E

          Herstellungsweg der Biokraftstoffe

          Typische Treibhausgasemissionen

          (CO2-Äquivalent in g/MJ)

          Standardtreibhausgasemissionen

          (CO2-Äquivalent in g/MJ)

          Ethanol aus Weizenstroh

          3

          3

          Ethanol aus Holz

          1

          1

          Ethanol aus Kulturholz

          6

          6

          Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz

          1

          1

          Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz

          4

          4

          DME aus Abfallholz

          1

          1

          DME aus Kulturholz

          5

          5

          Methanol aus Abfallholz

          1

          1

          Methanol aus Kulturholz

          5

          5

          MTBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

          Wie beim Herstellungsweg für Methanol

          Disaggregierte Standardwerte für die Verarbeitung (einschl. Elektrizitätsüberschuss):„ep – eee“ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs

          Herstellungsweg der Biokraftstoffe

          Typische Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent in g/MJ)

          Standardtreibhausgas-Emissionen (CO2-Äquivalent in g/MJ)

          Ethanol aus Weizenstroh

          5

          7

          Ethanol aus Holz

          12

          17

          Fischer-Tropsch-Diesel aus Holz

          0

          0

          DME aus Holz

          0

          0

          Methanol aus Holz

          0

          0

          MTBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

          MTBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

          Disaggregierte Standardwerte für den Transport und Vertrieb: „etd“ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs

          Herstellungsweg der Biokraftstoffe

          Typische Treibhausgasemissionen

          (CO2-Äquivalent in g/MJ)

          Standardtreibhausgasemissionen

          (CO2-Äquivalent in g/MJ)

          Ethanol aus Weizenstroh

          2

          2

          Ethanol aus Abfallholz

          4

          4

          Ethanol aus Kulturholz

          2

          2

          Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz

          3

          3

          Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz

          2

          2

          DME aus Abfallholz

          4

          4

          DME aus Kulturholz

          2

          2

          Methanol aus Abfallholz

          4

          4

          Methanol aus Kulturholz

          2

          2

          MTBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

          Wie beim Herstellungsweg für Methanol

          Insgesamt für Anbau, Verarbeitung, Transport und Vertrieb

          Herstellungsweg der Biokraftstoffe

          Typische Treibhausgasemissionen

          (CO2-Äquivalent in g/MJ)

          Standardtreibhausgasemissionen

          (CO2-Äquivalent in g/MJ)

          Ethanol aus Weizenstroh

          11

          13

          Ethanol aus Abfallholz

          17

          22

          Ethanol aus Kulturholz

          20

          25

          Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz

          4

          4

          Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz

          6

          6

          DME aus Abfallholz

          5

          5

          DME aus Kulturholz

          7

          7

          Methanol aus Abfallholz

          5

          5

          Methanol aus Kulturholz

          7

          7

          MTBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

          Wie beim Herstellungsweg für Methanol“

          ________________________

          22 Der durch Division des Molekulargewichts von CO2 (44,010 g/mol) durch das Molekulargewicht von Kohlenstoff (12,011 g/mol) gewonnene Quotient ist gleich 3,664.

          23 Kulturflächen im Sinn der Definition des IPCC

          24 Dauerkulturen sind definiert als mehrjährige Kulturpflanzen, deren Stiel normalerweise nicht jährlich geerntet wird (z. B. Niederwald mit Kurzumtrieb und Ölpalmen).

    2. 1.Ziffer eins
      1. a)Litera aTreibhausgasemissionen bei der Produktion und Verwendung von Biokraftstoffen werden wie folgt berechnet:

      wobei

      E

      = Gesamtemissionen bei der Verwendung des Kraftstoffs

      eec

      = Emissionen bei der Gewinnung oder beim Anbau der Rohstoffe;

      el

      = auf das Jahr umgerechnete Emissionen aufgrund von Kohlenstoffbestandsänderungen infolge von Landnutzungsänderungen;

      ep

      = Emissionen bei der Verarbeitung;

      etd

      = Emissionen bei Transport und Vertrieb;

      eu

      = Emissionen bei der Nutzung des Kraftstoffs;

      esca

      = Emissionseinsparung durch Akkumulierung von Kohlenstoff im Boden infolge besserer landwirtschaftlicher Bewirtschaftungspraktiken;

      eccs

      = Emissionseinsparung durch Abscheidung und geologische Speicherung von Kohlendioxid;

      eccr

      =.Emissionseinsparung durch Abscheidung und Ersetzung von Kohlendioxid

      Die mit der Herstellung der Anlagen und Ausrüstungen verbundenen Emissionen werden nicht berücksichtigt.

      1. b)Litera b
        1. 2.Ziffer 2Die durch Biokraftstoffe oder Biomethan verursachten Treibhausgasemissionen E werden in CO2-Äquivalent in g/MJ (Gramm CO2-Äquivalent pro Megajoule Kraftstoff) angegeben.

        Werden Treibhausgasemissionen durch die Gewinnung oder den Anbau von Rohstoffen (eec) als Einheit gCO2eq/Tonne Trockenrohstoff angegeben, wird die Umwandlung in gCO2eq/MJ (Gramm CO2-Äquivalent pro Megajoule Brennstoff) wie folgt berechnet(1)

        wobei:



        Die Emissionen pro Tonne Trockenrohstoff werden wie folgt berechnet:

        1. (1)Absatz einsDie Formel, mit der die Treibhausgasemissionen durch die Gewinnung oder den Anbau von Rohstoffen eec berechnet werden, beschreibt Fälle, in denen Rohstoffe in einem Schritt in Biokraftstoffe umgewandelt werden. Bei komplizierteren Versorgungsketten sind Anpassungen notwendig, damit auch die Treibhausgasemissionen eec berechnet werden, die durch die Gewinnung oder den Anbau von Rohstoffen für Zwischenprodukte verursacht werden.

        1. 3.Ziffer 3Die durch die Verwendung von Biokraftstoffen oder Biomethan erzielte Einsparung bei den Treibhausgasemissionen wird wie folgt berechnet:EINSPARUNG = (EF(t) – EB)/EF(t)dabei sind:EB = Gesamtemissionen bei der Verwendung des Biokraftstoffs;

        EF(t) = Gesamtemissionen des Komparators für Fossile Kraftstoffe.
        1. 4.Ziffer 4Die für die unter Nummer 1 genannten Zwecke berücksichtigten Treibhausgase sind CO2, N2O und CH4. Zur Berechnung der CO2-Äquivalenz werden diese Gase wie folgt gewichtet:

        CO2:

        1

        N2O:

        296

        CH4:

        25

        1. 5.Ziffer 5
          1. 6.Ziffer 6Für die Zwecke der in Nummer 1 Buchstabe a genannten Berechnungen werden Treibhausgasemissionseinsparungen infolge besserer landwirtschaftlicher Bewirtschaftungspraktiken (esca), wie infolge der Umstellung auf eine reduzierte Bodenbearbeitung oder eine Nullbodenbearbeitung, verbesserter Fruchtfolgen, der Nutzung von Deckpflanzen, einschließlich Bewirtschaftung der Ernterückstände, sowie des Einsatzes natürlicher Bodenverbesserer (z. B. Kompost, Rückstände der Mist-/Güllevergärung), nur dann berücksichtigt, wenn zuverlässige und überprüfbare Nachweise dafür vorgelegt werden, dass mehr Kohlenstoff im Boden gebunden wurde, oder wenn vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass dies in dem Zeitraum, in dem die betreffenden Rohstoffe angebaut wurden, der Fall war; dabei ist gleichzeitig jenen Emissionen Rechnung zu tragen, die aufgrund des vermehrten Einsatzes von Dünger und Pflanzenschutzmitteln bei derartigen Praktiken entstehen (1).

          1. 7.Ziffer 7Die auf Jahresbasis umgerechneten Emissionen aus Kohlenstoffbestandsänderungen infolge von Landnutzungsänderungen (el) werden durch gleichmäßige Verteilung der Gesamtemissionen über 20 Jahre berechnet. Diese Emissionen werden wie folgt berechnet:

          dabei sind:

          el = auf das Jahr umgerechnete Treibhausgasemissionen aus Kohlenstoffbestandsänderungen infolge von Landnutzungsänderungen (gemessen als Masse (Gramm) an CO2-Äquivalent pro Energieeinheit (Megajoule) Biokraftstoff); „Kulturflächen“ (3) und „Dauerkulturen“ (4) sind als eine einzige Landnutzungsart zu betrachten;
          1. (Absatz eins1) Bei einem solchen Nachweis kann es sich um Messungen des Kohlenstoffs im Boden handeln, beispielsweise in Form einer ersten Messung vor dem Anbau und anschließender regelmäßiger Messungen im Abstand von mehreren Jahren. In diesem Fall würde für den Anstieg des Bodenkohlenstoffs, solange der zweite Messwert noch nicht vorliegt, anhand repräsentativer Versuche oder Bodenmodelle ein Schätzwert ermittelt. Ab der zweiten Messung würden die Messwerte als Grundlage dienen, um zu ermitteln, ob und in welchem Maß der Bodenkohlenstoff steigt.
          2. (Absatz 22) Der durch Division des Molekulargewichts von CO2 (44,010 g/mol) durch das Molekulargewicht von Kohlenstoff (12,011 g/mol) gewonnene Quotient ist gleich 3,664.
          3. (Absatz 33) Kulturflächen im Sinn der Definition des IPCC
          4. (Absatz 44) Dauerkulturen sind definiert als mehrjährige Kulturpflanzen, deren Stiel normalerweise nicht jährlich geerntet wird (z. B. Niederwald mit Kurzumtrieb und Ölpalmen).
            1. 8.Ziffer 8Der Bonus von 29 CO2-Äquivalent in g/MJ wird gewährt, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die betreffende Fläche
              1. a)Litera aim Januar 2008 nicht landwirtschaftlich oder zu einem anderen Zweck genutzt wurde und
              2. b)Litera baus stark degradierten Flächen einschließlich früherer landwirtschaftlicher Nutzflächen besteht.
              Der Bonus von 29 CO2-Äquivalent in g/MJ gilt für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren ab dem Zeitpunkt der Umwandlung der Fläche in eine landwirtschaftliche Nutzfläche, sofern ein kontinuierlicher Anstieg des Kohlenstoffbestands und ein nennenswerter Rückgang der Erosion auf unter Buchstabe b fallenden Flächen gewährleistet werden
            2. 9.Ziffer 9„Stark degradierte Flächen“ sind Flächen, die während eines längeren Zeitraums entweder in hohem Maße versalzt wurden oder die einen besonders niedrigen Gehalt an organischen Stoffen aufweisen und stark erodiert sind;
            3. 10.Ziffer 10Für die Zwecke dieser Verordnung erfolgt die Berechnung des Bodenkohlenstoffbestands auf der Grundlage der von der Kommission auf der Basis von Band 4 der IPPC-Leitlinien für nationale Treibhausgasinventare aus dem Jahr 2006 sowie im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 und der Verordnung (EU) 2018/841 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 erstellten Leitlinien für die Berechnung des Bodenkohlenstoffbestands (Beschluss der Kommission 2010/335/EU über Leitlinien für die Berechnung des Kohlenstoffbestands im Boden für die Zwecke des Anhangs V der Richtlinie 2009/28/EG, ABl. Nr. L 151 vom 17.06.2010 S.19).Für die Zwecke dieser Verordnung erfolgt die Berechnung des Bodenkohlenstoffbestands auf der Grundlage der von der Kommission auf der Basis von Band 4 der IPPC-Leitlinien für nationale Treibhausgasinventare aus dem Jahr 2006 sowie im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 und der Verordnung (EU) 2018/841 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 erstellten Leitlinien für die Berechnung des Bodenkohlenstoffbestands (Beschluss der Kommission 2010/335/EU über Leitlinien für die Berechnung des Kohlenstoffbestands im Boden für die Zwecke des Anhangs römisch fünf der Richtlinie 2009/28/EG, ABl. Nr. L 151 vom 17.06.2010 S.19).
            4. 11.Ziffer 11Die Emissionen bei der Verarbeitung (ep) schließen die Emissionen bei der Verarbeitung selbst, aus Abfällen und Leckagen sowie bei der Herstellung der zur Verarbeitung verwendeten Chemikalien oder sonstigen Produkte ein, einschließlich der CO2-Emissionen, die dem Kohlenstoffgehalt fossiler Inputs entsprechen, unabhängig davon, ob sie bei dem Prozess tatsächlich verbrannt werden. Bei der Berücksichtigung des Verbrauchs an nicht in der Anlage zur Kraftstoffherstellung erzeugter Elektrizität wird angenommen, dass die Treibhausgasemissionsintensität bei Erzeugung und Verteilung dieser Elektrizität der durchschnittlichen Emissionsintensität bei der Produktion und Verteilung von Elektrizität in einer bestimmten Region entspricht. Abweichend von dieser Regel gilt: Die Produzenten können für die von einer einzelnen Elektrizitätserzeugungsanlage erzeugte Elektrizität einen Durchschnittswert verwenden, falls diese Anlage nicht an das Elektrizitätsnetz angeschlossen ist. Die Emissionen bei der Verarbeitung schließen gegebenenfalls Emissionen bei der Trocknung von Zwischenprodukten und -materialien ein.
            5. 12.Ziffer 12Die Emissionen beim Transport und Vertrieb (etd) schließen die beim Transport und der Lagerung von Rohstoffen und Halbfertigerzeugnissen sowie bei der Lagerung und dem Vertrieb von Fertigerzeugnissen anfallenden Emissionen ein. Die Emissionen beim Transport und Vertrieb, die unter Nummer 5 berücksichtigt werden, fallen nicht unter diese Nummer.
            6. 13.Ziffer 13Die CO2 Emissionen bei der Nutzung des Kraftstoffs (eu) werden für Biokraftstoffe und Biomethan mit null angesetzt. Die Emissionen von anderen Treibhausgasen als CO2 (CH2 und N2O) bei der Nutzung von Biokraftstoffen werden in den eu-Faktor einbezogen.
            7. 14.Ziffer 14Die Emissionseinsparung durch Abscheidung und geologische Speicherung von Kohlendioxid (eccs), die nicht bereits in ep berücksichtigt wurde, wird auf die durch Abscheidung und Sequestrierung von emittiertem CO2 vermiedenen Emissionen begrenzt, die unmittelbar mit der Gewinnung, dem Transport, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Kraftstoff verbunden sind, sofern die Speicherung im Einklang mit der Richtlinie 2009/31/EG über die geologische Speicherung von Kohlendioxid erfolgt.
            8. 15.Ziffer 15Die Emissionseinsparung durch CO2-Abscheidung und -ersetzung (eccr) steht in unmittelbarer Verbindung mit der Produktion des Biokraftstoffs oder Biomethans, dem sie zugeordnet wird, und wird begrenzt auf die durch Abscheidung von CO2 vermiedenen Emissionen, wobei der Kohlenstoff aus Biomasse stammt und bei der Produktion von Handelsprodukten und bei Dienstleistungen anstelle des CO2 fossilen Ursprungs verwendet wird.
            9. 16.Ziffer 16Erzeugt eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage, die Wärme und/oder Elektrizität für ein Kraftstoffproduktionsverfahren liefert, für das Emissionen berechnet werden, überschüssige Elektrizität und/oder Nutzwärme, werden die Treibhausgasemissionen entsprechend der Temperatur der Wärme (die deren Nutzen widerspiegelt) auf die Elektrizität und die Nutzwärme aufgeteilt. Der Nutzanteil der Wärme ergibt sich durch Multiplikation ihres Energiegehalts mit dem Carnot'schen Wirkungsgrad Ch, der wie folgt berechnet wird:

          wobei:

          Th =Temperatur, gemessen als absolute Temperatur (Kelvin) der Nutzwärme am LieferortT0 =Umgebungstemperatur, festgelegt auf 273,15 Kelvin (0 °C)Wenn die überschüssige Wärme zur Beheizung von Gebäuden ausgeführt wird, kann Ch für eine Temperatur unter 150 °C (423,15 Kelvin) alternativ wie folgt definiert werden:Ch =Carnot'scher Wirkungsgrad für Wärme bei 150 °C (423,15 Kelvin) = 0,3546Für die Zwecke dieser Berechnung ist der tatsächliche Wirkungsgrad zu verwenden, der als jährlich produzierte mechanische Energie, Elektrizität bzw. Wärme dividiert durch die jährlich eingesetzte Energie definiert wird.Für die Zwecke dieser Berechnung bezeichnet der Begriff
          1. a)Litera a„Kraft-Wärme-Kopplung“ die gleichzeitige Erzeugung thermischer Energie und elektrischer und/oder mechanischer Energie in einem Prozess;
          2. b)Litera b„Nutzwärme“ die in einem KWK-Prozess zur Befriedigung eines wirtschaftlich vertretbaren Wärme- oder Kältebedarfs erzeugte Wärme;
          3. c)Litera c„wirtschaftlich vertretbarer Bedarf“ den Bedarf, der die benötigte Wärme- oder Kälteleistung nicht überschreitet und der sonst zu Marktbedingungen gedeckt würde.
          1. 17.Ziffer 17Werden bei einem Kraftstoffproduktionsverfahren neben dem Kraftstoff, für den die Emissionen berechnet werden, weitere Erzeugnisse („Nebenerzeugnisse“) produziert, so werden die anfallenden Treibhausgasemissionen zwischen dem Kraftstoff oder dessen Zwischenerzeugnis und den Nebenerzeugnissen nach Maßgabe ihres Energiegehalts (der bei anderen Nebenerzeugnissen als Elektrizität durch den unteren Heizwert bestimmt wird) aufgeteilt. Die Treibhausgasintensität überschüssiger Nutzwärme und Elektrizität entspricht der Treibhausgasintensität der für ein Kraftstoffherstellungsverfahren gelieferten Wärme oder Elektrizität; sie wird durch Berechnung der Treibhausgasintensität aller Inputs in die Kraft-Wärme-Kopplungs-, konventionelle oder sonstige Anlage, die Wärme oder Elektrizität für ein Kraftstoffproduktionsverfahren liefert, und der Emissionen der betreffenden Anlage, einschließlich der Rohstoffe sowie CH4- und N2O-Emissionen, bestimmt. Im Falle der Kraft-Wärme-Kopplung erfolgt die Berechnung entsprechend Nummer 16.
          2. 18.Ziffer 18Für die Zwecke der Berechnung nach Nummer 17 sind die aufzuteilenden Emissionen eec + el + esca + die Anteile von ep, etd eccs und eccr, die bis einschließlich zu dem Verfahrensschritt anfallen, bei dem ein Nebenprodukt erzeugt wird. Wurden in einem früheren Verfahrensschritt Emissionen Nebenprodukten zugewiesen, so wird für diesen Zweck anstelle der Gesamtemissionen der Bruchteil dieser Emissionen verwendet, der im letzten Verfahrensschritt dem Zwischenerzeugnis zugeordnet wird.Im Falle von Biokraftstoffen und Biomethan werden sämtliche Nebenerzeugnisse, für die Zwecke der Berechnung berücksichtigt, Abfällen und Reststoffen werden keine Emissionen zugeordnet. Für die Zwecke der Berechnung wird der Energiegehalt von Nebenprodukten mit negativem Energiegehalt mit null angesetzt. Die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen von Abfällen und Reststoffen, einschließlich Baumspitzen und Ästen, Stroh,, Hülsen, Maiskolben und Nussschalen sowie Reststoffen aus der Verarbeitung einschließlich Rohglycerin (nicht raffiniertes Glycerin) und Bagasse werden bis zur Sammlung dieser Materialien auf null angesetzt, unabhängig davon, ob sie vor der Umwandlung ins Endprodukt zu Zwischenprodukten verarbeitet werden.Bei Kraftstoffen, die in anderen Raffinerien als einer Kombination von Verarbeitungsbetrieben mit konventionellen oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die dem Verarbeitungsbetrieb Wärme und/oder Elektrizität liefern, hergestellt werden, ist die Analyseeinheit für die Zwecke der Berechnung nach Nummer 17 die Raffinerie.
          3. 19.Ziffer 19Bei Biokraftstoffen und Biomethan ist für die Zwecke der Berechnung nach Nummer 3 die fossile Vergleichsgröße EF(t) 94 gCO2eq/MJ.

          D. 1. Disaggregierte Standardwerte für Biokraftstoffe

          Disaggregierte Standardwerte für den Anbau: „eec“ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs einschließlich N2O- Bodenemissionen

          Herstellungsweg der Biokraftstoffe

          Typische Treibhausgasemissionen

          (CO2-Äquivalent in g/MJ)

          Standardtreibhausgasemissionen

          (CO2-Äquivalent in g/MJ)

          Ethanol aus Zuckerrüben

          9,6

          9,6

          Ethanol aus Mais

          25,5

          25,5

          Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais

          27

          27

          Ethanol aus Zuckerrohr

          17,1

          17,1

          ETBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

          Wie beim Herstellungsweg für Ethanol

          TAEE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

          Wie beim Herstellungsweg für Ethanol

          Biodiesel aus Raps

          32

          32

          Biodiesel aus Sonnenblumen

          26,1

          26,1

          Biodiesel aus Sojabohnen

          21,2

          21,2

          Biodiesel aus Palmöl

          26,0

          26,0

          Biodiesel aus Altspeiseöl

          0

          0

          Biodiesel aus ausgelassenen tierischen Fetten(**)

          0

          0

          Hydriertes Rapsöl

          33,4

          33,4

          Hydriertes Sonnenblumenöl

          26,9

          26,9

          Hydriertes Sojaöl

          22,1

          22,1

          Hydriertes Palmöl

          27,3

          27,3

          Hydriertes Altspeiseöl

          0

          0

          Hydriertes Tierische Fette (**)

          0

          0

          Reines Rapsöl

          33,4

          33,4

          Reines Sonnenblumenöl

          27,2

          27,2

          Reines Sojaöl

          22,2

          22,2

          Reines Rapsöl

          27,1

          27,1

          Reines Palmöl

          0

          0

          (**) Gilt nur für Biokraftstoffe aus tierischen Nebenprodukten, die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 als Material der Kategorie 1 bzw. 2 eingestuft werden; in diesem Fall werden Emissionen im Zusammenhang mit der Entseuchung als Teil der Tierkörperverwertung nicht berücksichtigt.

          Disaggregierte Standardwerte für den Anbau: „eec“ — ausschließlich für N2O-Bodenemissionen (diese sind bereits in den disaggregierten Werten in Tabelle „eec“ für Emissionen aus dem Anbau enthalten) Herstellungsweg der Biokraftstoffe

          Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

          Treibhausgasemissionen — typischer Wert

          (gCO2eq/MJ)

          Treibhausgasemissionen — Standardwert

          (gCO2eq/MJ)

          Ethanol aus Zuckerrüben

          4,9

          4,9

          Ethanol aus Mais

          13,7

          13,7

          Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais

          14,1

          14,1

          Ethanol aus Zuckerrohr

          2,1

          2,1

          ETBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

          Wie beim Produktionsweg für Ethanol

          TAEE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

          Wie beim Produktionsweg für Ethanol

          Biodiesel aus Raps

          17,6

          17,6

          Biodiesel aus Sonnenblumen

          12,2

          12,2

          Biodiesel aus Sojabohnen

          13,4

          13,4

          Biodiesel aus Palmöl

          16,5

          16,5

          Biodiesel aus Altspeiseöl

          0

          0

          Biodiesel aus ausgelassenen tierischen Fetten (*1)

          0

          0

          Hydriertes Rapsöl

          18,0

          18,0

          Hydriertes Sonnenblumenöl

          12,5

          12,5

          Hydriertes Sojaöl

          13,7

          13,7

          Hydriertes Palmöl

          16,9

          16,9

          Hydriertes Altspeiseöl

          0

          0

          Hydrierte tierische Fette (*1)

          0

          0

          Reines Rapsöl

          17,6

          17,6

          Reines Sonnenblumenöl

          12,2

          12,2

          Reines Sojaöl

          13,4

          13,4

          Reines Palmöl

          16,5

          16,5

          Reines Altspeiseöl

          0

          0

          (*1)

          Gilt nur für Biokraftstoffe aus tierischen Nebenprodukten, die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 als Material der Kategorie 1 bzw. 2 eingestuft werden; in diesem Fall werden Emissionen im Zusammenhang mit der Entseuchung als Teil der Tierkörperverwertung nicht berücksichtigt.

          Disaggregierte Standardwerte für die Verarbeitung: „ep“ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs

          Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

          Treibhausgasemissionen — typischer Wert

          (gCO2eq/MJ)

          Treibhausgasemissionen — Standardwert

          (gCO2eq/MJ)

          Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

          18,8

          26,3

          Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

          9,7

          13,6

          Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          13,2

          18,5

          Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          7,6

          10,6

          Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          27,4

          38,3

          Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          15,7

          22,0

          Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

          20,8

          29,1

          Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          14,8

          20,8

          Ethanol aus Mais (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          28,6

          40,1

          Ethanol aus Mais (forstwirtschaftliche Reststoffe als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          1,8

          2,6

          Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

          21,0

          29,3

          Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          15,1

          21,1

          Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          30,3

          42,5

          Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (forstwirtschaftliche Reststoffe als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          1,5

          2,2

          Ethanol aus Zuckerrohr

          1,3

          1,8

          ETBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

          Wie beim Produktionsweg für Ethanol

          TAEE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

          Wie beim Produktionsweg für Ethanol

          Biodiesel aus Raps

          11,7

          16,3

          Biodiesel aus Sonnenblumen

          11,8

          16,5

          Biodiesel aus Sojabohnen

          12,1

          16,9

          Biodiesel aus Palmöl (offenes Abwasserbecken)

          30,4

          42,6

          Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

          13,2

          18,5

          Biodiesel aus Altspeiseöl

          9,3

          13,0

          Biodiesel aus ausgelassenen tierischen Fetten (*2)

          13,6

          19,1

          Hydriertes Rapsöl

          10,7

          15,0

          Hydriertes Sonnenblumenöl

          10,5

          14,7

          Hydriertes Sojaöl

          10,9

          15,2

          Hydriertes Palmöl (offenes Abwasserbecken)

          27,8

          38,9

          Hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

          9,7

          13,6

          Hydriertes Altspeiseöl

          10,2

          14,3

          Hydrierte tierische Fette (*2)

          14,5

          20,3

          Reines Rapsöl

          3,7

          5,2

          Reines Sonnenblumenöl

          3,8

          5,4

          Reines Sojaöl

          4,2

          5,9

          Reines Palmöl (offenes Abwasserbecken)

          22,6

          31,7

          Reines Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

          4,7

          6,5

          Reines Altspeiseöl

          0,6

          0,8

          (*1)

          Standardwerte für KWK-Verfahren gelten nur, wenn die gesamte Prozesswärme durch KWK erzeugt wird.

          (*2)

          Hinweis: Gilt nur für Biokraftstoffe aus tierischen Nebenprodukten, die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 als Material der Kategorie 1 bzw. 2 eingestuft werden; in diesem Fall werden Emissionen im Zusammenhang mit der Entseuchung als Teil der Tierkörperverwertung nicht berücksichtigt

          Disaggregierte Standardwerte ausschließlich für die Ölgewinnung (diese sind bereits in den disaggregierten Werten in Tabelle „ep“ für Emissionen aus der Verarbeitung enthalten)

          Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

          Treibhausgasemissionen — typischer Wert

          (gCO2eq/MJ)

          Treibhausgasemissionen — Standardwert

          (gCO2eq/MJ)

          Biodiesel aus Raps

          3,0

          4,2

          Biodiesel aus Sonnenblumen

          2,9

          4,0

          Biodiesel aus Sojabohnen

          3,2

          4,4

          Biodiesel aus Palmöl (offenes Abwasserbecken)

          20,9

          29,2

          Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

          3,7

          5,1

          Biodiesel aus Altspeiseöl

          0

          0

          Biodiesel aus ausgelassenen tierischen Fetten (*1)

          4,3

          6,1

          Hydriertes Rapsöl

          3,1

          4,4

          Hydriertes Sonnenblumenöl

          3,0

          4,1

          Hydriertes Sojaöl

          3,3

          4,6

          Reines Palmöl (offenes Abwasserbecken)

          21,9

          30,7

          Hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

          3,8

          5,4

          Hydriertes Altspeiseöl

          0

          0

          Hydrierte tierische Fette (*1)

          4,3

          6,0

          Reines Rapsöl

          3,1

          4,4

          Reines Sonnenblumenöl

          3,0

          4,2

          Reines Sojaöl

          3,4

          4,7

          Reines Palmöl (offenes Abwasserbecken)

          21,8

          30,5

          Reines Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

          3,8

          5,3

          Reines Altspeiseöl

          0

          0

          (*1)

          Hinweis: Gilt nur für Biokraftstoffe aus tierischen Nebenprodukten, die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 als Material der Kategorie 1 bzw. 2 eingestuft werden; in diesem Fall werden Emissionen im Zusammenhang mit der Entseuchung als Teil der Tierkörperverwertung nicht berücksichtigt.

          Disaggregierte Standardwerte für den Transport und Vertrieb: „etd“ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs

          Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

          Treibhausgasemissionen — typischer Wert

          (gCO2eq/MJ)

          Treibhausgasemissionen — Standardwert

          (gCO2eq/MJ)

          Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

          2,3

          2,3

          Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

          2,3

          2,3

          Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          2,3

          2,3

          Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          2,3

          2,3

          Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          2,3

          2,3

          Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          2,3

          2,3

          Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          2,2

          2,2

          Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

          2,2

          2,2

          Ethanol aus Mais (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          2,2

          2,2

          Ethanol aus Mais (forstwirtschaftliche Reststoffe als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          2,2

          2,2

          Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

          2,2

          2,2

          Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          2,2

          2,2

          Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          2,2

          2,2

          Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (forstwirtschaftliche Reststoffe als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          2,2

          2,2

          Ethanol aus Zuckerrohr

          9,7

          9,7

          ETBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

          Wie beim Produktionsweg für Ethanol

          TAEE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

          Wie beim Produktionsweg für Ethanol

          Biodiesel aus Raps

          1,8

          1,8

          Biodiesel aus Sonnenblumen

          2,1

          2,1

          Biodiesel aus Sojabohnen

          8,9

          8,9

          Biodiesel aus Palmöl (offenes Abwasserbecken)

          6,9

          6,9

          Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

          6,9

          6,9

          Biodiesel aus Altspeiseöl

          1,9

          1,9

          Biodiesel aus ausgelassenen tierischen Fetten (*2)

          1,6

          1,6

          Hydriertes Rapsöl

          1,7

          1,7

          Hydriertes Sonnenblumenöl

          2,0

          2,0

          Hydriertes Sojaöl

          9,2

          9,2

          Reines Palmöl (offenes Abwasserbecken)

          7,0

          7,0

          Hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

          7,0

          7,0

          Hydriertes Altspeiseöl

          1,7

          1,7

          Hydrierte tierische Fette (*2)

          1,5

          1,5

          Reines Rapsöl

          1,4

          1,4

          Reines Sonnenblumenöl

          1,7

          1,7

          Reines Sojaöl

          8,8

          8,8

          Reines Palmöl (offenes Abwasserbecken)

          6,7

          6,7

          Reines Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

          6,7

          6,7

          Reines Altspeiseöl

          1,4

          1,4

          (*1)

          Standardwerte für KWK-Verfahren gelten nur, wenn die gesamte Prozesswärme durch KWK erzeugt wird.

          (*2)

          Hinweis: Gilt nur für Biokraftstoffe aus tierischen Nebenprodukten, die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009; in diesem Fall werden Emissionen im Zusammenhang mit der Entseuchung als Teil der Tierkörperverwertung nicht berücksichtigt.

          Disaggregierte Standardwerte ausschließlich für den Transport und Vertrieb des fertigen Biokraftstoffs. Diese sind bereits in der Tabelle als Emissionen bei Transport und Vertrieb „etd“ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs enthalten; die folgenden Werte können jedoch hilfreich sein, wenn ein Wirtschaftsteilnehmer die tatsächlichen Transportemissionen nur für den Transport von Kulturpflanzen oder Öl angeben will.

          Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

          Treibhausgasemissionen — typischer Wert

          (gCO2eq/MJ)

          Treibhausgasemissionen — Standardwert

          (gCO2eq/MJ)

          Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

          1,6

          1,6

          Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

          1,6

          1,6

          Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          1,6

          1,6

          Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          1,6

          1,6

          Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          1,6

          1,6

          Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          1,6

          1,6

          Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

          1,6

          1,6

          Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          1,6

          1,6

          Ethanol aus Mais (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          1,6

          1,6

          Ethanol aus Mais (forstwirtschaftliche Reststoffe als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          1,6

          1,6

          Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

          1,6

          1,6

          Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          1,6

          1,6

          Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          1,6

          1,6

          Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (forstwirtschaftliche Reststoffe als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          1,6

          1,6

          Ethanol aus Zuckerrohr

          6,0

          6,0

          Ethyl-Tertiär-Butylether (ETBE), Anteil aus Ethanol aus erneuerbaren Quellen

          Wird angesehen wie beim Produktionsweg für Ethanol

          Tertiär-Amyl-Ethyl-Ether (TAEE), Anteil aus Ethanol aus erneuerbaren Quellen

          Wird angesehen wie beim Produktionsweg für Ethanol

          Biodiesel aus Raps

          1,3

          1,3

          Biodiesel aus Sonnenblumen

          1,3

          1,3

          Biodiesel aus Sojabohnen

          1,3

          1,3

          Biodiesel aus Palmöl (offenes Abwasserbecken)

          1,3

          1,3

          Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

          1,3

          1,3

          Biodiesel aus Altspeiseöl

          1,3

          1,3

          Biodiesel aus ausgelassenen tierischen Fetten (*2)

          1,3

          1,3

          Hydriertes Rapsöl

          1,2

          1,2

          Hydriertes Sonnenblumenöl

          1,2

          1,2

          Hydriertes Sojaöl

          1,2

          1,2

          Reines Palmöl (offenes Abwasserbecken)

          1,2

          1,2

          Hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

          1,2

          1,2

          Hydriertes Altspeiseöl

          1,2

          1,2

          Hydrierte tierische Fette (*2)

          1,2

          1,2

          Reines Rapsöl

          0,8

          0,8

          Reines Sonnenblumenöl

          0,8

          0,8

          Reines Sojaöl

          0,8

          0,8

          Reines Palmöl (offenes Abwasserbecken)

          0,8

          0,8

          Reines Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

          0,8

          0,8

          Reines Altspeiseöl

          0,8

          0,8

          (*1)

          Standardwerte für KWK-Verfahren gelten nur, wenn die gesamte Prozesswärme durch KWK erzeugt wird.

          (*2)

          Hinweis: Gilt nur für Biokraftstoffe aus tierischen Nebenprodukten, die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 als Material der Kategorie 1 bzw. 2 eingestuft werden; in diesem Fall werden Emissionen im Zusammenhang mit der Entseuchung als Teil der Tierkörperverwertung nicht berücksichtigt.

          Insgesamt für Anbau, Verarbeitung, Transport und Vertrieb

          Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

          Treibhausgasemissionen — typischer Wert

          (gCO2eq/MJ)

          Treibhausgasemissionen — Standardwert

          (gCO2eq/MJ)

          Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

          30,7

          38,2

          Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

          21,6

          25,5

          Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          25,1

          30,4

          Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          19,5

          22,5

          Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          39,3

          50,2

          Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          27,6

          33,9

          Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

          48,5

          56,8

          Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          42,5

          48,5

          Ethanol aus Mais (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          56,3

          67,8

          Ethanol aus Mais (forstwirtschaftliche Reststoffe als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          29,5

          30,3

          Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

          50,2

          58,5

          Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          44,3

          50,3

          Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          59,5

          71,7

          Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (forstwirtschaftliche Reststoffe als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*1))

          30,7

          31,4

          Ethanol aus Zuckerrohr

          28,1

          28,6

          ETBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

          Wie beim Produktionsweg für Ethanol

          TAEE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

          Wie beim Produktionsweg für Ethanol

          Biodiesel aus Raps

          45,5

          50,1

          Biodiesel aus Sonnenblumen

          40,0

          44,7

          Biodiesel aus Sojabohnen

          42,2

          47,0

          Biodiesel aus Palmöl (offenes Abwasserbecken)

          63,3

          75,5

          Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

          46,1

          51,4

          Biodiesel aus Altspeiseöl

          11,2

          14,9

          Biodiesel aus tierischen Fetten (*2)

          15,2

          20,7

          Hydriertes Rapsöl

          45,8

          50,1

          Hydriertes Sonnenblumenöl

          39,4

          43,6

          Hydriertes Sojaöl

          42,2

          46,5

          Hydriertes Palmöl (offenes Abwasserbecken)

          62,1

          73,2

          Hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

          44,0

          47,9

          Hydriertes Altspeiseöl

          11,9

          16,0

          Hydrierte tierische Fette (*2)

          16,0

          21,8

          Reines Rapsöl

          38,5

          40,0

          Reines Sonnenblumenöl

          32,7

          34,3

          Reines Sojaöl

          35,2

          36,9

          Reines Palmöl (offenes Abwasserbecken)

          56,4

          65,5

          Reines Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

          38,5

          40,3

          Reines Altspeiseöl

          2,0

          2,2

          (*1)

          Standardwerte für KWK-Verfahren gelten nur, wenn die gesamte Prozesswärme durch KWK erzeugt wird.

          (*2)

          Hinweis: Gilt nur für Biokraftstoffe aus tierischen Nebenprodukten, die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 als Material der Kategorie 1 bzw. 2 eingestuft werden; in diesem Fall werden Emissionen im Zusammenhang mit der Entseuchung als Teil der Tierkörperverwertung nicht berücksichtigt.

          2. Disaggregierte Standardwerte für Biomethan

          Biomethanproduktionssystem

          Technologische Optionen

          TYPISCHER WERT [gCO2eq/MJ]

          STANDARDWERT [gCO2eq/MJ]

          Anbau

          Verarbeitung

          Aufbereitung

          Transport

          Kompression an der Tankstelle

          Gutschrift für Mist-/Güllenutzung

          Anbau

          Verarbeitung

          Aufbereitung

          Transport

          Kompression an der Tankstelle

          Gutschrift für Mist-/ Güllenutzung

          Gülle

          Offenes Gärrückstandslager

          keine Abgasverbrennung

          0,0

          84,2

          19,5

          1,0

          3,3

          – 124,4

          0,0

          117,9

          27,3

          1,0

          4,6

          – 124,4

          Abgasverbrennung

          0,0

          84,2

          4,5

          1,0

          3,3

          – 124,4

          0,0

          117,9

          6,3

          1,0

          4,6

          – 124,4

          Geschlossenes Gärrückstandslager

          keine Abgasverbrennung

          0,0

          3,2

          19,5

          0,9

          3,3

          – 111,9

          0,0

          4,4

          27,3

          0,9

          4,6

          – 111,9

          Abgasverbrennung

          0,0

          3,2

          4,5

          0,9

          3,3

          – 111,9

          0,0

          4,4

          6,3

          0,9

          4,6

          – 111,9

          Mais, gesamte Pflanze

          Offenes Gärrückstandslager

          keine Abgasverbrennung

          18,1

          20,1

          19,5

          0,0

          3,3

          18,1

          28,1

          27,3

          0,0

          4,6

          Abgasverbrennung

          18,1

          20,1

          4,5

          0,0

          3,3

          18,1

          28,1

          6,3

          0,0

          4,6

          Geschlossenes Gärrückstandslager

          keine Abgasverbrennung

          17,6

          4,3

          19,5

          0,0

          3,3

          17,6

          6,0

          27,3

          0,0

          4,6

          Abgasverbrennung

          17,6

          4,3

          4,5

          0,0

          3,3

          17,6

          6,0

          6,3

          0,0

          4,6

          Bioabfall

          Offenes Gärrückstandslager

          keine Abgasverbrennung

          0,0

          30,6

          19,5

          0,6

          3,3

          0,0

          42,8

          27,3

          0,6

          4,6

          Abgasverbrennung

          0,0

          30,6

          4,5

          0,6

          3,3

          0,0

          42,8

          6,3

          0,6

          4,6

          Geschlossenes Gärrückstandslager

          keine Abgasverbrennung

          0,0

          5,1

          19,5

          0,5

          3,3

          0,0

          7,2

          27,3

          0,5

          4,6

          Abgasverbrennung

          0,0

          5,1

          4,5

          0,5

          3,3

          0,0

          7,2

          6,3

          0,5

          4,6

          Typische Werte und Standardwerte für Biomethan

          Biomethanproduktionssystem

          Technologische Optionen

          Treibhausgas-emissionen — typischer Wert

          (gCO2eq/MJ)

          Treibhausgas-emissionen — Standardwert

          (gCO2eq/MJ)

          Biomethan aus Gülle

          Offenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung (1)

          – 20

          22

          Offenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung (2)

          – 35

          1

          Geschlossenes Gärrück-standslager, keine Abgasverbrennung

          – 88

          – 79

          Geschlossenes Gärrück-standslager, Abgasverbrennung

          – 103

          – 100

          Biomethan aus Mais (gesamte Pflanze)

          Offenes Gärrück-standslager, keine Abgasverbrennung

          58

          73

          Offenes Gärrück-standslager, Abgasverbrennung

          43

          52

          Geschlossenes Gärrück-standslager, keine Abgasverbrennung

          41

          51

          Geschlossenes Gärrück-standslager, Abgasverbrennung

          26

          30

          Biomethan aus Bioabfall

          Offenes Gärrück-standslager, keine Abgasverbrennung

          51

          71

          Offenes Gärrück-standslager, Abgasverbrennung

          36

          50

          Geschlossenes Gärrück-standslager, keine Abgasverbrennung

          25

          35

          Geschlossenes Gärrück-standslager, Abgasverbrennung

          10

          14

          (1)

          Diese Kategorie umfasst die folgenden technologischen Kategorien zur Aufbereitung von Biogas zu Biomethan: Druckwechsel-Adsorption (Pressure Swing Adsorption — PSA), Druckwasserwäsche (Pressurised Water Scrubbing — PWS), Membrantrenntechnik, kryogene Trennung und physikalische Absorption mit einem organischen Lösungsmittel (Organic Physical Scrubbing — OPS). Dies schließt die Emission von 0,03 MJ CH4/MJ Biomethan für die Emission von Methan in den Abgasen ein.

          (2)

          Diese Kategorie umfasst die folgenden technologischen Kategorien zur Aufbereitung von Biogas zu Biomethan: Druckwasserwäsche (Pressurised Water Scrubbing — PWS), sofern das Wasser aufbereitet wird, Druckwechsel-Adsorption (Pressure Swing Adsorption — PSA), chemische Absorption (Chemical Scrubbing), physikalische Absorption mit einem organischen Lösungsmittel (Organic Physical Scrubbing — OPS), Membrantrenntechnik und kryogene Trennung. Für diese Kategorie werden keine Methanemissionen berücksichtigt (das Methan im Abgas verbrennt gegebenenfalls).

          Typische Werte und Standardwerte — Biomethan — Vermischung von Mist/Gülle und Mais: Treibhausgasemissionen mit Anteilsangaben auf Grundlage von Frischmasse

          Biomethanproduktionssystem

          Technologische Optionen

          Typischer Wert

          Standardwert

          (gCO2eq/MJ)

          (gCO2eq/MJ)

          Mist/Gülle — Mais

          80 % — 20 %

          Offenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung

          32

          57

          Offenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung

          17

          36

          Geschlossenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung

          – 1

          9

          Geschlossenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung

          – 16

          – 12

          Mist/Gülle — Mais

          70 % — 30 %

          Offenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung

          41

          62

          Offenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung

          26

          41

          Geschlossenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung

          13

          22

          Geschlossenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung

          – 2

          1

          Mist/Gülle — Mais

          60 % – 40 %

          Offenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung

          46

          66

          Offenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung

          31

          45

          Geschlossenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung

          22

          31

          Geschlossenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung

          7

          10

          Bei Biomethan, das in Form von komprimiertem Biomethan als Kraftstoff für den Verkehr verwendet wird, müssen zu den typischen Werten 3,3 gCO2eq/MJ Biomethan und zu den Standardwerten 4,6 gCO2eq/MJ Biomethan addiert werden.

          1. E.EGeschätzte disaggregierte Standardwerte für künftige Biokraftstoffe, die im Januar 2016 nicht oder nur in vernachlässigbaren Mengen auf dem Markt waren

          Disaggregierte Standardwerte für den Anbau: „eec“ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs einschließlich N2O- Emissionen (darunter Späne von Holzabfall oder Kulturholz)

          Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

          Treibhausgasemissionen — typischer Wert

          (gCO2eq/MJ)

          Treibhausgasemissionen — Standardwert

          (gCO2eq/MJ)

          Ethanol aus Weizenstroh

          1,8

          1,8

          Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz in Einzelanlage

          3,3

          3,3

          Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz in Einzelanlage

          8,2

          8,2

          Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Abfallholz in Einzelanlage

          3,3

          3,3

          Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Kulturholz in Einzelanlage

          8,2

          8,2

          Dimethylether (DME) aus Abfallholz in Einzelanlage

          3,1

          3,1

          Dimethylether (DME) aus Kulturholz in Einzelanlage

          7,6

          7,6

          Methanol aus Abfallholz in Einzelanlage

          3,1

          3,1

          Methanol aus Kulturholz in Einzelanlage

          7,6

          7,6

          Fischer-Tropsch-Diesel aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          2,5

          2,5

          Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          2,5

          2,5

          Dimethylether (DME) aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          2,5

          2,5

          Methanol aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          2,5

          2,5

          MTBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

          Wie beim Produktionsweg für Methanol

          Disaggregierte Standardwerte für N2O-Bodenemissionen (diese sind bereits in den disaggregierten Werten in Tabelle „eec“ für Emissionen aus dem Anbau enthalten)

          Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

          Treibhausgasemissionen — typischer Wert

          (gCO2eq/MJ)

          Treibhausgasemissionen — Standardwert

          (gCO2eq/MJ)

          Ethanol aus Weizenstroh

          0

          0

          Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz in Einzelanlage

          0

          0

          Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz in Einzelanlage

          4,4

          4,4

          Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Abfallholz in Einzelanlage

          0

          0

          Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Kulturholz in Einzelanlage

          4,4

          4,4

          Dimethylether (DME) aus Abfallholz in Einzelanlage

          0

          0

          Dimethylether (DME) aus Kulturholz in Einzelanlage

          4,1

          4,1

          Methanol aus Abfallholz in Einzelanlage

          0

          0

          Methanol aus Kulturholz in Einzelanlage

          4,1

          4,1

          Fischer-Tropsch-Diesel aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          0

          0

          Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          0

          0

          Dimethylether (DME) aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          0

          0

          Methanol aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          0

          0

          MTBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

          Wie beim Produktionsweg für Methanol

          Disaggregierte Standardwerte für die Verarbeitung: „ep“ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs

          Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

          Treibhausgasemissionen — typischer Wert

          (gCO2eq/MJ)

          Treibhausgasemissionen — Standardwert

          (gCO2eq/MJ)

          Ethanol aus Weizenstroh

          4,8

          6,8

          Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz in Einzelanlage

          0,1

          0,1

          Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz in Einzelanlage

          0,1

          0,1

          Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Abfallholz in Einzelanlage

          0,1

          0,1

          Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Kulturholz in Einzelanlage

          0,1

          0,1

          Dimethylether (DME) aus Abfallholz in Einzelanlage

          0

          0

          Dimethylether (DME) aus Kulturholz in Einzelanlage

          0

          0

          Methanol aus Abfallholz in Einzelanlage

          0

          0

          Methanol aus Kulturholz in Einzelanlage

          0

          0

          Fischer-Tropsch-Diesel aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          0

          0

          Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          0

          0

          Dimethylether (DME) aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          0

          0

          Methanol aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          0

          0

          MTBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

          Wie beim Produktionsweg für Methanol

          Disaggregierte Standardwerte für den Transport und Vertrieb: „etd“ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs

          Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

          Treibhausgasemissionen — typischer Wert

          (gCO2eq/MJ)

          Treibhausgasemissionen — Standardwert

          (gCO2eq/MJ)

          Ethanol aus Weizenstroh

          7,1

          7,1

          Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz in Einzelanlage

          12,2

          12,2

          Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz in Einzelanlage

          8,4

          8,4

          Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Abfallholz in Einzelanlage

          12,2

          12,2

          Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Kulturholz in Einzelanlage

          8,4

          8,4

          Dimethylether (DME) aus Abfallholz in Einzelanlage

          12,1

          12,1

          Dimethylether (DME) aus Kulturholz in Einzelanlage

          8,6

          8,6

          Methanol aus Abfallholz in Einzelanlage

          12,1

          12,1

          Methanol aus Kulturholz in Einzelanlage

          8,6

          8,6

          Fischer-Tropsch-Diesel aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          7,7

          7,7

          Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          7,9

          7,9

          Dimethylether (DME) aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          7,7

          7,7

          Methanol aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          7,9

          7,9

          MTBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

          Wie beim Produktionsweg für Methanol

          Disaggregierte Standardwerte nur für den Transport und Vertrieb des fertigen Brennstoffs. Diese sind bereits in der Tabelle als Emissionen bei Transport und Vertrieb „etd“ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs enthalten; die folgenden Werte können jedoch hilfreich sein, wenn ein Wirtschaftsteilnehmer die tatsächlichen Transportemissionen nur für den Rohstofftransport angeben will.

          Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

          Treibhausgasemissionen — typischer Wert

          (gCO2eq/MJ)

          Treibhausgasemissionen — Standardwert

          (gCO2eq/MJ)

          Ethanol aus Weizenstroh

          1,6

          1,6

          Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz in Einzelanlage

          1,2

          1,2

          Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz in Einzelanlage

          1,2

          1,2

          Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Abfallholz in Einzelanlage

          1,2

          1,2

          Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Kulturholz in Einzelanlage

          1,2

          1,2

          Dimethylether (DME) aus Abfallholz in Einzelanlage

          2,0

          2,0

          Dimethylether (DME) aus Kulturholz in Einzelanlage

          2,0

          2,0

          Methanol aus Abfallholz in Einzelanlage

          2,0

          2,0

          Methanol aus Kulturholz in Einzelanlage

          2,0

          2,0

          Fischer-Tropsch-Diesel aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          2,0

          2,0

          Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          2,0

          2,0

          Dimethylether (DME) aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          2,0

          2,0

          Methanol aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          2,0

          2,0

          MTBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

          Wie beim Produktionsweg für Methanol

          Insgesamt für Anbau, Verarbeitung, Transport und Vertrieb

          Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

          Treibhausgasemissionen — typischer Wert

          (gCO2eq/MJ)

          Treibhausgasemissionen — Standardwert

          (gCO2eq/MJ)

          Ethanol aus Weizenstroh

          13,7

          15,7

          Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz in Einzelanlage

          15,6

          15,6

          Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz in Einzelanlage

          16,7

          16,7

          Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Abfallholz in Einzelanlage

          15,6

          15,6

          Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Kulturholz in Einzelanlage

          16,7

          16,7

          Dimethylether (DME) aus Abfallholz in Einzelanlage

          15,2

          15,2

          Dimethylether (DME) aus Kulturholz in Einzelanlage

          16,2

          16,2

          Methanol aus Abfallholz in Einzelanlage

          15,2

          15,2

          Methanol aus Kulturholz in Einzelanlage

          16,2

          16,2

          Fischer-Tropsch-Diesel aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          10,2

          10,2

          Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          10,4

          10,4

          Dimethylether (DME) aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          10,2

          10,2

          Methanol aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik

          10,4

          10,4

          MTBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

          Wie beim Produktionsweg für Methanol

          Schlagworte Abersetzung, Lebensmittel, Kraftstoff, Standardtreibhausemission, Standardtreibhausgasemission Im RIS seit 14.12.2022 Zuletzt aktualisiert am 14.12.2022 Gesetzesnummer 20008075 Dokumentnummer NOR40248949 European Legislation Identifier (ELI) https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2012/398/ANL10/NOR40248949
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