Anl. 3 KV

Kraftstoffverordnung 2012

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2023 bis 31.12.9999
Umweltbezogene Spezifikationen für handelsübliche Kraftstoffe zur Verwendung in Fahrzeugen mit Kompressionszündungsmotor

Typ: Diesel

Parameter (1)

Einheit

Grenzwerte (2)

Minimum

Maximum

Cetanzahl

51,0

Dichte bei 15°C

kg/m (3)

845,0

Siedeverlauf

– 95 Vol % rückgewonnen bei:

°C

360,0

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe

% m/m

8,0

Schwefelgehalt

mg/kg

10,0

FAME-Gehalt – EN 14078

% v/v

7,0 (3)

  1. (1)Absatz einsDie Prüfverfahren sind die in ÖNORM EN 590 „Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge – Dieselkraftstoff – Anforderungen und Prüfverfahren“ vomausgegeben am 1. August 2019Juni 2022 genannten Verfahren.“

Stand vor dem 31.12.2022

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.2022
Umweltbezogene Spezifikationen für handelsübliche Kraftstoffe zur Verwendung in Fahrzeugen mit Kompressionszündungsmotor

Typ: Diesel

Parameter (1)

Einheit

Grenzwerte (2)

Minimum

Maximum

Cetanzahl

51,0

Dichte bei 15°C

kg/m (3)

845,0

Siedeverlauf

– 95 Vol % rückgewonnen bei:

°C

360,0

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe

% m/m

8,0

Schwefelgehalt

mg/kg

10,0

FAME-Gehalt – EN 14078

% v/v

7,0 (3)

  1. (1)Absatz einsDie Prüfverfahren sind die in ÖNORM EN 590 „Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge – Dieselkraftstoff – Anforderungen und Prüfverfahren“ vomausgegeben am 1. August 2019Juni 2022 genannten Verfahren.“

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten