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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
§ 28 Abs. 2 Z 2 und 5 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung der genannten Verordnung im Bundesgesetzblatt außer Kraft.Paragraph 28, Absatz 2, Ziffer 2 und 5 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung der genannten Verordnung im Bundesgesetzblatt außer Kraft.
§ 28 Abs. 2 Z 2 und 5 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung der genannten Verordnung im Bundesgesetzblatt außer Kraft.Paragraph 28, Absatz 2, Ziffer 2 und 5 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung der genannten Verordnung im Bundesgesetzblatt außer Kraft.